Beteiligte an der Beschleunigung des ÖPNV
Erstellt am: 30.08.2005 | Stand des Wissens: 21.10.2021
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Eine effektive Beschleunigung des ÖPNV ist nur möglich, wenn eine rechtzeitige und umfassende Abstimmung aller Beteiligten untereinander stattfindet. Auf diese Weise können kontraproduktive Entscheidungen vermieden werden [BagKnö02].
Hilfreich in der politischen Auseinandersetzung ist dabei vor allem, wenn Verkehrsunternehmen konkrete Potenziale zum Senken der Betriebskosten im ÖPNV darlegen können. Die Kommunen haben daran in der Regel großes Interesse, können sie dadurch Subventionen einsparen. Zudem kann ein attraktiver, gut genutzter ÖPNV den MIV reduzieren und somit Verkehrsprobleme entschärfen (siehe Rubrik "Wirtschaftliche Effekte"). Die Auswirkungen auf alle anderen Verkehrsteilnehmer und die Allgemeinheit müssen allerdings angemessen berücksichtigt werden.
Insofern liegt die Beschleunigung des ÖPNV nicht allein im Interesse der Verkehrsunternehmen. Die Kommunalverwaltungen sollten diesen Prozess ebenfalls aktiv vorantreiben. Des Weiteren sollte Konsens mit allen maßgebenden politischen Kräften erzielt werden.
Darüber hinaus hilft es, sowohl Fahrgastverbände als Vertreter der Kunden als auch Verbände der anderen Verkehrsteilnehmer (z.B. VCD, ADFC) einzubeziehen. In diesem Zusammenhang ist eine den Planungsprozess begleitende Öffentlichkeitsarbeit sinnvoll. Auf diesem Weg können sowohl Kunden als auch Nichtkunden über die Attraktivitätssteigerungen im ÖV-Netz informiert werden [BagKnö02].
Die Anzahl der Beteiligten kann von Fall zu Fall variieren. Unter anderem können auch das Schulamt, die Polizei, das Umweltamt oder Behindertenverbände als weitere Beteiligte herangezogen werden.
Hilfreich in der politischen Auseinandersetzung ist dabei vor allem, wenn Verkehrsunternehmen konkrete Potenziale zum Senken der Betriebskosten im ÖPNV darlegen können. Die Kommunen haben daran in der Regel großes Interesse, können sie dadurch Subventionen einsparen. Zudem kann ein attraktiver, gut genutzter ÖPNV den MIV reduzieren und somit Verkehrsprobleme entschärfen (siehe Rubrik "Wirtschaftliche Effekte"). Die Auswirkungen auf alle anderen Verkehrsteilnehmer und die Allgemeinheit müssen allerdings angemessen berücksichtigt werden.
Insofern liegt die Beschleunigung des ÖPNV nicht allein im Interesse der Verkehrsunternehmen. Die Kommunalverwaltungen sollten diesen Prozess ebenfalls aktiv vorantreiben. Des Weiteren sollte Konsens mit allen maßgebenden politischen Kräften erzielt werden.
Darüber hinaus hilft es, sowohl Fahrgastverbände als Vertreter der Kunden als auch Verbände der anderen Verkehrsteilnehmer (z.B. VCD, ADFC) einzubeziehen. In diesem Zusammenhang ist eine den Planungsprozess begleitende Öffentlichkeitsarbeit sinnvoll. Auf diesem Weg können sowohl Kunden als auch Nichtkunden über die Attraktivitätssteigerungen im ÖV-Netz informiert werden [BagKnö02].
Die Anzahl der Beteiligten kann von Fall zu Fall variieren. Unter anderem können auch das Schulamt, die Polizei, das Umweltamt oder Behindertenverbände als weitere Beteiligte herangezogen werden.