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Öffentlicher Personennahverkehr bei Freizeitanlagen und Großveranstaltungen

Erstellt am: 29.04.2005
Autoren:   Institut für Baustoffe, Geotechnik, Verkehr und Wasser, Lehrgebiet: Straßen- und Verkehrsplanung, Fachhochschule Köln
Küchler, Rüdiger, Prof. Dr.-Ing.
Erscheinungsjahr / -datum:   1997
Veröffentlicht in:   Grüne Reihe
Ausgabe / Auflage:   38
Herausgeber:   Topp, Hartmut, Prof. Dr.-Ing.
Verlag / Ort:   Kaiserslautern
Seiten:   39-58
Zitiert als:   [Küch97]
Art der Veröffentlichung:   Beitrag in einer Zeitung / Zeitschrift / Journal / Schriftenreihe
Sprache:   deutsch
Sonstige Informationen:   Küchler berichtet über u.a. über das Projekt Analyse des ÖPNV für Freizeitanlagen in NRW (Auftraggeber / Förderer: Ministerium für Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen)

Glossar

  • Öffentlicher Personennahverkehr
    Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
    Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
Ansprechpartner
Institut für Baustoffe, Geotechnik, Verkehr und Wasser, Lehrgebiet: Straßen- und Verkehrsplanung, Fachhochschule Köln

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?141567

Gedruckt am Samstag, 27. April 2024 00:25:11