Raumordnung und Raumentwicklung
Erstellt am: 17.01.2005 | Stand des Wissens: 23.11.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Der Begriff "Raumordnung" wird in unterschiedlicher Bedeutung verwendet [ARL05, S. 863]. Er bezeichnet:
- die bestehende Raum- und Siedlungsstruktur eines größeren Gebietes,
- eine leitbildhafte, normative Vorstellung von der Ordnung und Entwicklung des Raumes,
- die Tätigkeit und der Einsatz von Instrumenten zur leitbildgerechten Gestaltung des Raumes.
Der Begriff "Raumentwicklung" wird oft anstatt des Begriffes Raumordnung verwendet, beispielsweise beim Europäischen Raumentwicklungskonzept (EUREK) oder bei den mit Angelegenheiten der Raumordnung befassten Institutionen, beispielsweise das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) oder das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR). Durch Nutzung des Begriffes Raumentwicklung wird verdeutlicht, dass das Aufgabenverständnis der entsprechenden Institutionen oder auch Dokumente "über Ordnungsvorstellungen hinausreicht und räumliche Entwicklungskonzepte fachübergreifender Art einschließt" [ARL05, S. 864].
Die Raumordnung basiert in den einzelnen Planungsebenen auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen. Die Europäische Union (EU) besitzt derzeit keine direkten Kompetenzen im raumordnerischen Bereich. Raumordnung ist Aufgabe der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. In Deutschland ist der Themenkomplex Raumordnung und Raumentwicklung dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BBSR) zugeordnet. Das Grundgesetz gibt dem Bund die Rahmenkompetenz für raumordnerische Belange. Diese findet im Raumordnungsgesetz (ROG) [ROG] ihren Ausdruck. Im ROG sind die Aufgaben, Leitvorstellungen und Grundsätze der Raumordnung in Deutschland festgelegt. Raumordnung als Gestaltungs- und Verwaltungsaufgabe ist in Deutschland Aufgabe der Bundesländer (Landesplanung), die auch ihre eigenen Gesetze erlassen können. Das ROG bietet die rechtliche Grundlage.
Zur Beschreibung vergleichbarer räumlicher Gegebenheiten und zur Beobachtung räumlicher Entwicklungstendenzen wird der Raum in Raumkategorien eingeteilt (zum Beispiel in Stadt- und Gemeindetyp, Raumtypen 2010) [BBSR10].
Das Ziel der Raumordnung ist eine langfristig angelegte Raumentwicklung [BBR05a]. Der Raumordnungsbericht 2021 beschreibt dafür die folgenden Herausforderungen [BBSR21b]:
Die Raumordnung basiert in den einzelnen Planungsebenen auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen. Die Europäische Union (EU) besitzt derzeit keine direkten Kompetenzen im raumordnerischen Bereich. Raumordnung ist Aufgabe der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. In Deutschland ist der Themenkomplex Raumordnung und Raumentwicklung dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BBSR) zugeordnet. Das Grundgesetz gibt dem Bund die Rahmenkompetenz für raumordnerische Belange. Diese findet im Raumordnungsgesetz (ROG) [ROG] ihren Ausdruck. Im ROG sind die Aufgaben, Leitvorstellungen und Grundsätze der Raumordnung in Deutschland festgelegt. Raumordnung als Gestaltungs- und Verwaltungsaufgabe ist in Deutschland Aufgabe der Bundesländer (Landesplanung), die auch ihre eigenen Gesetze erlassen können. Das ROG bietet die rechtliche Grundlage.
Zur Beschreibung vergleichbarer räumlicher Gegebenheiten und zur Beobachtung räumlicher Entwicklungstendenzen wird der Raum in Raumkategorien eingeteilt (zum Beispiel in Stadt- und Gemeindetyp, Raumtypen 2010) [BBSR10].
Das Ziel der Raumordnung ist eine langfristig angelegte Raumentwicklung [BBR05a]. Der Raumordnungsbericht 2021 beschreibt dafür die folgenden Herausforderungen [BBSR21b]:
- Herstellung gleichwertiger regionaler Lebensverhältnisse,
- Sicherung der Daseinsvorsorge unter den Bedingungen des demographischen Wandels,
- Einhaltung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit deutscher Regionen,
- Gewährleistung einer zukunftsfähigen Mobilität,
- Ausbau erneuerbarer Energieproduktion und der Schutz des Klimas sowie die Anpassung an den Klimawandel,
- Begrenzung baulicher Freirauminanspruchnahme.
Das Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen in Deutschland wurde auf Grund der seit den 1990er Jahren stattfindenden Veränderungen der politischen und sozioökonomischen sowie -demografischen Rahmenbedingungen zunehmend infrage gestellt, beziehungsweise zunehmend neu interpretiert [Hah05]. Im März 2016 verabschiedeten die Raumordnungsminister von Bund und Ländern die neuen "Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland" [BMVI16x]. Im Ergebnis eines langen Diskussionsprozesses (eine wichtige Grundlage bildete der Raumordnungsbericht 2005) sieht sich die Raumordnungspolitik weiterhin dem Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Teilräumen Deutschlands verpflichtet. Das Leitbild 2 "Daseinsvorsorge sichern" berücksichtigt allerdings die Folgen der demografischen Veränderungen sowie die knapper werdenden öffentlichen Finanzmittel. Zudem gibt es drei weitere Leitbilder: Leitbild 1 "Wettbewerbsfähigkeit steigern", Leitbild 3 "Raumnutzungen steuern und nachhaltig entwickeln" und Leitbild 4 "Klimawandel und Energiewende gestalten".
Alle fünf Jahre wird gemäß dem Raumordnungsgesetz vom BBSR ein Raumordnungsbericht novelliert herausgegeben. Die letzten beiden Ausgaben (2021 und 2017) setzten dabei jeweils einen Fokus auf eines der vier in den Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung festgelegten Leitbildern. Der Raumordnungsbericht 2017 widmete sich noch dem fachlichen Aspekt der "Sicherung der Daseinsvorsorge" [BBSR17], während im aktuelleren Raumordnungsbericht 2021 [BBSR21b] das Leitbild "Wettbewerbsfähigkeit stärken" im Detail behandelt wird. Die Raumordnungsberichte werden außerdem immer in den Kontext aktueller politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklung eingebettet. So behandelte der ROB 2021 auch die Auswirkungen der Corona Pandemie auf Raumordnung und Raumstruktur und die daraus resultierenden neuen Herausforderungen [BBSR21b].
Als überörtliche und fachübergreifende Planung hat die Raumordnung die Aufgabe unterschiedliche Nutzungsansprüche der raumbedeutsamen Fachplanungen in räumliche Gesamtkonzepte zu integrieren. Neben der Städtebau- und Wohnungspolitik und der regionalen Strukturpolitik ist die Fachplanung Verkehr aus dem Bereich der Umwelt integraler Bestandteil der räumlichen Planung [ARL05].
Die zu beobachtenden demografischen Entwicklungen, beispielsweise niedrige Geburtenraten und die Zuwanderung verschiedener Kulturen, werden die zukünftige Raumentwicklung in Gesamtdeutschland, den Regionen sowie in regionalen Teilräumen entscheidend prägen.
Die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit sozialen, ver- und entsorgungstechnischen, verkehrlichen, kulturellen und weiteren Infrastrukturen zählt zu den vorrangig von der Raumplanung und der Raumordnungspolitik zu bewältigenden Aufgabenstellungen.
Alle fünf Jahre wird gemäß dem Raumordnungsgesetz vom BBSR ein Raumordnungsbericht novelliert herausgegeben. Die letzten beiden Ausgaben (2021 und 2017) setzten dabei jeweils einen Fokus auf eines der vier in den Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung festgelegten Leitbildern. Der Raumordnungsbericht 2017 widmete sich noch dem fachlichen Aspekt der "Sicherung der Daseinsvorsorge" [BBSR17], während im aktuelleren Raumordnungsbericht 2021 [BBSR21b] das Leitbild "Wettbewerbsfähigkeit stärken" im Detail behandelt wird. Die Raumordnungsberichte werden außerdem immer in den Kontext aktueller politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklung eingebettet. So behandelte der ROB 2021 auch die Auswirkungen der Corona Pandemie auf Raumordnung und Raumstruktur und die daraus resultierenden neuen Herausforderungen [BBSR21b].
Als überörtliche und fachübergreifende Planung hat die Raumordnung die Aufgabe unterschiedliche Nutzungsansprüche der raumbedeutsamen Fachplanungen in räumliche Gesamtkonzepte zu integrieren. Neben der Städtebau- und Wohnungspolitik und der regionalen Strukturpolitik ist die Fachplanung Verkehr aus dem Bereich der Umwelt integraler Bestandteil der räumlichen Planung [ARL05].
Die zu beobachtenden demografischen Entwicklungen, beispielsweise niedrige Geburtenraten und die Zuwanderung verschiedener Kulturen, werden die zukünftige Raumentwicklung in Gesamtdeutschland, den Regionen sowie in regionalen Teilräumen entscheidend prägen.
Die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit sozialen, ver- und entsorgungstechnischen, verkehrlichen, kulturellen und weiteren Infrastrukturen zählt zu den vorrangig von der Raumplanung und der Raumordnungspolitik zu bewältigenden Aufgabenstellungen.