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Verkehrsträgerspezifische Maßnahmen und Instrumente des Verkehrsmanagements

Erstellt am: 25.10.2004 | Stand des Wissens: 28.10.2024

Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky

Verkehrsträgerspezifische Maßnahmen beeinflussen den Verkehrsablauf eines einzelnen Verkehrsträgers. Dabei kommen sowohl Push-, als auch Pull-Maßnahmen in Frage, das heißt Maßnahmen, die die Attraktivität eines Trägers steigern (Pull-Maßnahme zugunsten des Trägers), aber auch Maßnahmen, die die Attraktivität eines Trägers senken (Push-Maßnahme zulasten des Trägers).
Im Folgenden werden Maßnahmen und Instrumente, die den
regulieren beziehungsweise beeinflussen, diskutiert.

Eine erfolgreiche Beeinflussung des Verkehrs, bringt eine Veränderung in der Nutzung der Infrastruktur mit sich. Im Kontext der nachhaltigen Mobilität, gilt es Veränderungen in der Infrastrukturnutzung zu bewirken die den Verkehr 1. Reduzieren, 2. Verlagern oder 3. Verträglicher gestalten [BeBi16]. Maßnahmen und Instrumente, die eine modale Verkehrsverlagerung durch Attraktivitätssteigerung oder -senkung bewirken, wirken sich aufgrund der wechselseitigen Dynamik des Verkehrssystems auch passiv auf weitere Verkehrsträger aus.
Ansprechperson
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Verkehrsträgerspezifische Maßnahmen und Instrumente des Verkehrsmanagements (Stand des Wissens: 22.10.2024)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?33559
Literatur
[BeBi16] Fabian Bergk, Kirsten Biemann, Christoph Heidt, Wolfram Knörr, Udo Lambrecht, Tobias Schmidt, Lutz Ickert, Martin Schmied, Patrick Schmidt, Werner Weindorf Klimaschutzbeitrag des Verkehrs bis 2050, 2016/06
Glossar
Motorisierter Individualverkehr Als motorisierter Individualverkehr (MIV) wird die Nutzung von Pkw und Krafträdern im Personenverkehr bezeichnet. Der MIV, als eine Art des Individualverkehrs (IV), eignet sich besonders für größere Distanzen und alle Arten von Quelle-Ziel-Beziehungen, da dieser zeitlich als auch räumlich eine hohe Verfügbarkeit aufweist. Verkehrsmittel des MIV werden von einer einzelnen Person oder einem beschränkten Personenkreis eingesetzt. Der Nutzer ist bezüglich der Bestimmung von Fahrweg, Ziel und Zeit frei (örtliche, zeitliche Ungebundenheit des MIV).
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?116983

Gedruckt am Sonntag, 23. Februar 2025 09:37:03