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Report on comparison of safety policies

Erstellt am: 30.09.2004
Autoren:   European Rail Research Institute
INSTITUT NATIONAL DE RECHERCHE SUR LES TRANSPORTS ET LEUR SECURITÉ (INRETS)
Erscheinungsjahr / -datum:   2003/09/22
Herausgeber:   Europäische Kommission Generaldirektion Energie und Verkehr
Zitiert als:   [EUKOM03ae]
Art der Veröffentlichung:   Projektbericht
Sprache:   englisch
Review
Erstellt am: 11.05.2005 | Stand des Wissens: 11.05.2005
 
Ziel / Zweck
Obwohl die Sicherheitsbestimmungen im Schienenverkehr in Europa im Allgemeinen sehr streng sind, kommt es trotzdem immer wieder zu Unfällen. Auch wenn deren Anzahl vor allen Dingen im Vergleich zum Verkehrsträger Straße gering ist, schaden insbesondere große, wenn auch seltene Unfälle dem Verkehrsträger Schiene in der öffentlichen Wahrnehmung. Um diese Unfallzahl weiter zu minimieren, den Sicherheitsstandart zu verbessern und diesen einer breiteren Öffentlichkeit zu vermitteln hat die europäische Kommission die "European Safety Directive" angestoßen. In diesem Rahmen soll das "5th framework program SAMNET (Safety Management and Interoperability thematic network für railway systems)" die Bestimmungen und die Organisation von Sicherheit im Schienenverkehr in allen Mitgliedsstaaten optimieren und harmonisieren.

Dieser Bericht soll diese neuen Bestimmungen mit ähnlichen in den USA, Kanada und Japan vergleichen, auch um zu erkennen, wo verschiedene Interpretationen oder Mißverständnisse entstehen könnten. Dabei werden vor allem die Aspekte:

  • bestehende Gesetze und Regularien,
  • Abhängigkeiten zwischen Verkehrsunternehmen und überwachender Behörde,
  • Abnahme von Anlagen und Fahrzeugen hinsichtlich Sicherheitsaspekten und
  • Art und Umfang der Untersuchung von Unfällen
betrachtet.

Außerdem werden wichtige Kriterien aufgezeigt, die besonders zu einer Harmonisierung der Sicherheitsbestimmungen in Europa beitragen.

Methodik und Durchführung
  • Literaturauswertung
  • Interviews, Expertengespräche
Es werden nacheinander die Sicherheitspolitik in Europa, Nordamerika und Japan nach den oben genannten Kriterien untersucht. Dabei greifen die Autoren hauptsächlich auf

  • EU-Richtlinien,
  • Weißbuch der europäischen Verkehrspolitik bis 2010 und
  • die entsprechenden Gesetzestexte der untersuchten Staaten
zurück.

Ergebnisse und Schlussfolgerungen
Die Harmonisierung der Sicherheitsbestimmungen in Europa wird nach Meinung der Autoren vor allem gefördert durch:

  • eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten,
  • einen einheitlichen Zulassungsprozess, der sowohl die Verkehrsunternehmen als auch die beaufsichtigenden Behörden berücksichtigt und
  • ein einheitliches Vorgehen bei der Verfolgung von Unfällen unter Einbeziehung aller Parteien, die Interesse an dem Ausgang der Untersuchung haben könnten.
Der Vergleich der verschiedenen Sicherheitssysteme in Europa, Nordamerika und Japan wird, gegliedert nach mehr als 30 verschiedenen Kriterien unter den oben genannten Aspekten tabellarisch festgehalten. Einzelne Kriterien sind z.B. die Zielsetzung der Gesetze, Unfalluntersuchung, Zeitspannen zwischen Berichten von Unternehmen zur Aufsichtsbehörde oder die Organisationsstruktur.

In Kanada, wie auch in Europa, hat jedes Eisenbahnverkehrsunternehmen Sicherheitssysteme und -regularien selbst aufzustellen, um den Betrieb aufnehmen zu dürfen. Die kanadische Organisationsform ist im Gegensatz zur europäischen "Top-down"-Struktur des Unternehmens bzw. der Behörde eine Mixtur aus einer Top-down-Struktur und "bottom-up"-Beteiligung, die auch untergeordneten Stellen einen direkten Zugang zu höchsten Stellen gewährt. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass das kanadische Verkehrsministerium direkten Einfluss auf die Sicherheitsbestimmungen hat, vor allem hinsichtlich der Gesetzgebung, Überwachung und der Aufklärung von Unfällen.

Diese Regelung besteht auch in Japan, auch wenn hier acht, dem Ministerium für Land, Infrastruktur und Transport untergeordnete Unternehmen die meisten Aufgaben übernehmen. Hinsichtlich der Unfalluntersuchung besteht, wie auch in Europa, eine eigene Organisation mit der "Aviation and Railways Accident Investigation Commisson".

Zu den meisten Kriterien konnten für die USA keine Angaben generiert werden. Auffallend ist, dass es zwar einen Secretary of Transport gibt, dieser seine Vollmachten aber erst über ein (für jeden Mitgliedsstaat individuelles) Vertragswerk über Aufarbeitung von Unfällen und Sicherheitsbestimmungen erhält.

Im Zuge des Vergleichs wurden folgende Punkte der europäischen Sicherheitsdirektive kritisch bewertet:

  • kein Artikel definiert die gerichtliche Zuständigkeit im Fall von Streitigkeiten zwischen Eisenbahn- und Infrastrukturunternehmen,
  • die Direktive beinhaltet keine Festlegungen zu einer einheitlichen Ausbildung der Triebfahrzeugführer,
  • jeder Report wird in der jeweiligen Landessprache ausgeführt werden,
  • es wird keine explizite Koordination zwischen Infrastruktur- und Eisenbahnverkehrsbetreiber hinsichtlich des Sicherheitsmanagement festgelegt.
Ansprechperson
European Rail Research Institute
INSTITUT NATIONAL DE RECHERCHE SUR LES TRANSPORTS ET LEUR SECURITÉ (INRETS)

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?111016

Gedruckt am Sonntag, 23. Februar 2025 03:50:45