Forschungsinformationssystem des BMVI

zurück Zur Startseite FIS

Verkehrsverlagerung als Ziel des Verkehrsmanagements

Erstellt am: 18.08.2004 | Stand des Wissens: 22.10.2024

Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky

Verkehrsverlagerungen können sowohl räumlicher und zeitlicher als auch modaler Art sein.

Eine räumliche sowie zeitliche Verkehrsverlagerung bewirkt in der Regel keine Reduzierung der Verkehrsleistung des motorisierten Individualverkehrs (MIV). Sie bewirkt eher eine gleichmäßigere Auslastung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur und die Bewältigung der Verkehrsnachfrage bei vorhandenen Kapazitäten. Das Ziel der räumlichen und zeitlichen Verkehrsverlagerung wird mit unterschiedlichen Maßnahmen verfolgt, wie zum Beispiel durch Netzbeeinflussungseinrichtungen (Wechselwegweisung oder dynamische Wegweiser mit integrierten Stauinformationen), Verkehrsinformationssystemen, Parkleitsystemen, Lieferzeitfenstern oder dynamischen Preissetzungsverfahren wie Road Pricing oder preisreduzierte Zeitkarten für den Öffentlichen Personennahverkehr. Zusätzlich sollen Fahrverbote (Nacht-, Ferien und Sonntagsfahrverbote für LKW) helfen, den Nachfragedruck zu regulieren [MoBo14]. Auch der Schutz empfindlicher Gebiete vor negativen verkehrlichen Wirkungen, zum Beispiel durch Zufahrtsbeschränkungen, kann Ziel räumlicher Verlagerungen sein.

Das Projekt "Erhebung der individuellen Routenwahl zur Weiterentwicklung von Umlegungsmodellen" hat beispielsweise bestätigt, dass Fahrerinnen und Fahrer auch geänderte Routen akzeptieren, da nicht immer die kürzeste Route im Vordergrund der Routenwahl steht. Dies trifft insbesondere bei längeren Strecken und weniger bekannten Zielen zu. Bei kurzen und bekannten Fahrten (bis neun Kilometer) im Wohnungsumfeld wird hingegen verstärkt das untergeordnete Streckennetz für "Schleichwege" genutzt [WeWu06].

Das angestrebte Ziel modaler Verkehrsverlagerungen ist, im Gegensatz zur räumlichen und zeitlichen Verkehrsverlagerung, in der Regel die Reduzierung der MIV-Fahrleistungen, die durch den öffentlichen Verkehr (ÖV) realisiert werden oder durch Wege zu Fuß oder mit dem Fahrrad ersetzt werden sollen [BMDV21r, BMDV22y]. Eine solche modale Verlagerung muss zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung [UBA23u] stattfinden.
Um Verlagerungen hin zum öffentlichen Verkehr zu erreichen, muss das Angebot in Bezug auf Verfügbarkeit, Taktdichte, Zuverlässigkeit, Tarifakzeptanz & Tarifvereinfachung, Informationsqualität und Verfügbarkeit verbessert werden [UBA23u, Mobinet03]. Auch Verknüpfungsanlagen, an denen sich verschiedene Mobilitätsangebote ergänzen, können die Attraktivität des Umweltverbunds steigern. Beispiele für solche Verknüpfungsanlagen sind Park&Ride-Anlagen, Car-Sharing-Angebote, Bike-Sharing-Angebote und Angebote der Mikromobilität. Mobilitätsstationen greifen diese Angebote auf bündeln die Angebote an einem zentralen Ort. Wichtig bei der Einrichtung und Gestaltung derartiger Anlagen ist es Rebound-Effekte zu vermeiden. So haben zum Beispiel Erhebungen im Rhein-Main-Gebiet gezeigt, dass lediglich 20 bis 30 Prozent der Nutzenden von Park&Ride-Anlagen zuvor MIV-Nutzer waren, was bedeutet, dass diese Anlagen in erheblichem Maße auch von Personen genutzt werden, die bereits ÖPNV-Nutzende, Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrende sind [FGSV99a]. Bei diesen Personengruppen wurde also durch die Einrichtung der Park&Ride-Anlagen nicht das Ziel einer umweltverträglicheren Mobilität erreicht, sondern ein gegenteiliger Effekt.

Weitere Ansätze fokussieren sich auf eine Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur [BMDV21r]. Auch hier können die oben beschriebenen Verknüpfungsanlagen für eine Erhöhung der Attraktivität sorgen. Bei der Radinfrastruktur gilt es vor allem die gefühlte und tatsächliche Sicherheit der Radfahrenden zu verbessern [BMVI21b]. Außerdem kann durch eine gesonderte LSA-Schaltung für Radfahrende, der Radverkehr verbessert und somit attraktiver gemacht werden.

Auch ordnungsrechtliche Ansätze (Umweltzonen, Transitverbotszonen, Verpflichtung zur Einrichtung von Fahrradstellplätzen) sowie ökonomische Instrumente (Erhöhung Kosten Personenkraftwagen) sind denkbar [JaBo08]. Für diese muss jedoch auch der rechtliche Rahmen geschaffen werden [UBA23u]. So kritisiert das Umweltbundesamt in seiner 2016 veröffentlichten Metaanalyse zu Wirkungen von Tempo 30 im Stadtverkehr, dass es laut StVO einer expliziten Begründung für die Einrichtung einer Regelgeschwindigkeit von 30 km/h an einer Hauptverkehrsstraße benötigt [UBA16j]. Die aktuelle Gesetzgebung des Straßenverkehrsrechts schränkt die Gestaltungsspielräume der Kommunen stark ein und folgt im Wesentlichen der Prämisse von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs mit einer starken Priorisierung des motorisierten Individualverkehrs. Andere Ziele und Anforderungen, wie der Klimaschutz, sind nicht berücksichtigt [UBA23u].

Neben Pull-Maßnahmen, die den ÖV attraktiver machen sollen, müssen auch Push-Maßnahmen diskutiert werden. Wenn der MIV, durch eine Abschaffung derzeitiger Privilegien wie es das UBA verlangt [UBA23u] unattraktiver gemacht wird, ist auch mit einer Verlagerung hin zum Umweltverbund zu rechnen. In der Veröffentlichung Digitalisierung im Verkehr [UBA23y] des UBA wird als Maßnahme des digitalen Verkehrsmanagements eine Bevorzugung des Umweltverbunds (Fußverkehr, Radverkehr, ÖV) im Straßenverkehr gegenüber dem MIV, insbesondere exklusive Nutzung des öffentlichen Straßenraums für (automatisierte beziehungsweise vernetzte) Straßenfahrzeuge im ÖV im Verhältnis zum motorisierten Individualverkehr auf geeigneten Strecken beziehungsweise zu geeigneten Zeiten als mögliches Instrument aufgelistet. Beispielsweise kann für eine Priorisierung des Umweltverbundes das Parkraummanagement neu gedacht werden. In der Veröffentlichung Parkraummanagement für eine nachhaltigere urbane Mobilität in der Stadt für morgen [UBA21af] betont das UBA wie die Rahmenbedingungen, die dem ruhenden Verkehr geboten werden, die Verkehrsmittelwahl zugunsten des MIV beeinflussen. So kann eine Kostenwahrheit bei der Nutzung von privatem und öffentlichem Parkraum dazu führen, dass eine andere Verkehrsmittelwahl getroffen wird. Außerdem sieht das UBA Verlagerungspotentiale in der Reduktion des öffentlichen Parkraumangebotes.

Das Ziel der modalen Verkehrsverlagerung bezieht sich außerdem auf den Güterverkehr. Dieser ist in den letzten Jahren, besonders in der Zeit der Corona Pandemie, enorm angestiegen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) schreibt: Nach der aktuellen Verkehrsprognose wird der Güterverkehr bis 2030 um 38 Prozent gegenüber 2010 zunehmen [BMVI21]. Den daraus entstehenden zusätzlichen Verkehr kann das aktuelle Straßen- und Autobahnnetz nicht bewältigen. Außerdem gilt es auch im Bereich des Güterverkehrs den Klimaschutzzielen des Bundes gerecht zu werden [BMDV21p]. Das BMDV sieht große Potentiale in der Verlagerung auf die Schiene und die Binnenschifffahrt. Zwar ist der Anteil des auf der Schiene abgewickelten Verkehrs seit 2000 konstant geblieben, der Anteil der Binnenschifffahrt ist aber im gleichen Zeitraum stark zurückgegangen. Ziel ist es aber den Anteil beider Verkehrsträger deutlich zu steigern. Die Förderung des Güterverkehrs auf der Schiene ist bereits seit 2017 in Form eines Masterplan Schienengüterverkehr vom BMDV politisch verankert worden [BMVI17j]. Der Masterplan Binnenschifffahrt erschien zwei Jahre später [BMVI19f].

Eine häufig unbeabsichtigte Verkehrsverlagerung in Richtung des MIV kann teilweise im Rahmen von Verbesserungsmaßnahmen der Straßeninfrastruktur durch Erhöhung der Leistungsfähigkeit oder durch Optimierung der Anbindungsqualität beobachtet werden. Die Folge ist ein unbeabsichtigter Neuverkehr (induzierter Verkehr), der teils aus anderen Bereichen des Netzes angezogen oder durch die erhöhte Attraktivität neu erzeugt wird. Hier wird von der sogenannten modalen Verkehrsverlagerung in Richtung MIV gesprochen [FGSV99a]. Das Konzept des induzierten Verkehrs, gilt jedoch nicht nur für den MIV. Verbesserungen von Radinfrastruktur und ÖV-Infrastruktur induzieren ebenfalls eine stärkere Nutzung der jeweiligen Mobilitätsformen.
Ansprechperson
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Sicherung der Mobilität durch Verkehrsmanagement (Stand des Wissens: 22.10.2024)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?33546
Literatur
[BMDV21p] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.) Klimaschutz im Verkehr - Schienengüterverkehr, 2021/10/27
[BMDV21r] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.) Klimaschutz im Verkehr - Rad- und Fußverkehr, 2021
[BMDV22y] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.) Klimaschutz im Verkehr - Personenkraftwagen, 2022/01/26
[BMVI17j] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Masterplan Schienengüterverkehr, 2017/06
[BMVI19f] Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) (Hrsg.) Masterplan Binnenschifffahrt, 2019/05
[BMVI21] Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Hrsg.) Multimodaler Güterverkehr, 2021
[BMVI21b] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.) Nationaler Radverkehrsplan 3.0, 2021/04/21
[FGSV99a] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. Hinweise zur Verkehrsvermeidung und Verkehrsverlagerung im Personen- und Güterverkehr, Selbstverlag der FGSV, 1999
[JaBo08] Jansen, Ulrich, Bongardt, Daniel Welche Rolle spielt Verkehrsverlagerung?, veröffentlicht in Raumplanung, Ausgabe/Auflage 136, 2008, ISBN/ISSN 0176-7534
[Mobinet03] o.A. MOBINET Abschlussbericht - 5 Jahre Mobilitätsforschung im Ballungsraum München, 2003/11
[MoBo14] Molitor, Karin, Boltze, Manfred Grundlagen für die Beurteilung zeitlicher Verlagerungspotenziale im Güterverkehr, veröffentlicht in Straßenverkehrstechnik, Kirschbaumverlag, 2014/07, ISBN/ISSN SSN: 0039-2219
[UBA16j] Heinrichs, Eckhardt, Scharbarth, Frank, Sommer, Karsten Wirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen, 2016, ISBN/ISSN 2363-832X
[UBA21af] Price Waterhouse Coopers Parkraummanagement für eine nachhaltige urbane Mobilität in der Stadt für Morgen, 2021
[UBA23u] Umweltbundesamt (Hrsg.) Klimaschutz im Verkehr, 2023/03/15
[UBA23y] Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. , KCW GmbH, Bruns, F., Straumann, R. Digitalisierung im Verkehr, Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Roßlau, 2023/11, ISBN/ISSN 1862-4804
[WeWu06] Carsten Wermuth, Sven Wulff, Wermuth, Manfred, Univ.-Prof. Dr. rer. nat. Erhebung der individuellen Routenwahl zur Weiterentwicklung von Umlegungsmodellen, veröffentlicht in Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Ausgabe/Auflage Heft V 136, Wirtschaftsverlang NW / Bremerhaven, 2006/03, ISBN/ISSN 3-86509-442-2
Glossar
Schienengüterverkehr
Unter Schienengüterverkehr (SGV) wird der Transport von Gütern mit der Eisenbahn verstanden. Diese werden in Güterzügen unter Verwendung (spezieller) Güterwagen befördert. Diese Verkehre können entweder auf gesonderten Güterverkehrsstrecken oder im Mischverkehr, auf gemeinsam durch den Güter- und Personenverkehr genutzten Strecken, realisiert werden. Leistungen des Schienengüterverkehrs werden häufig als Teil einer Logistikkette in logistische Gesamtkonzepte eingebunden.
Carsharing
Der Begriff CarSharing stammt aus dem Englischen (car= Auto, to share= teilen) und kann sinngemäß mit der Bedeutung "Auto teilen" übersetzt werden. Er beschreibt die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen, die meist von Unternehmen gegen Gebühr bereitgestellt werden.
Durch einen Rahmenvertrag oder eine Vereinsmitgliedschaft erhalten Kunden flexiblen Zugriff auf alle Kfz eines Anbieters. Die Fahrzeuge können über eine Webseite oder über eine Smartphone-App gebucht werden. Geöffnet werden sie in der Regel mit Hilfe von Chipkarten oder durch einen über die Smartphone-App vermittelten Zugangscode .
Bei dem System des stationsbasierten CarSharing stehen die Fahrzeuge auf reservierten Stellplätzen und werden nach der Nutzung auch wieder dorthin zurückgebracht. Ein anderes Modell ist das free-floating CarSharing. Hier stehen die Fahrzeuge in einem definierten Operationsgebiert verteilt. Sie können per Smartphone geortet werden und nach der Nutzung auf einem beliebigen Stellplatz innerhalb des Operationsgebiets zurückgegeben werden.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
BMDV
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (bis 10/2005 BMVBW, bis 12/2013 BMVBS und bis 11/2021 BMVI)
LSA Lichtsignalanlagen (LSA) dienen der Steuerung des Straßenverkehrs. Sie ordnen für Verkehrsteilnehmer ein bestimmtes Verhalten an, indem sie gesteuerte Signale abgeben. Umgangssprachlich werden sie auch häufig Ampeln genannt.
UBA Umweltbundesamt
Lkw Lastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.
ÖV
Der öffentliche Verkehr (ÖV) ist sowohl im Personen-, Güter- sowie Nachrichtenverkehr für jeden Nutzer in einer Volkswirtschaft öffentlich zugänglich. Dazu zählen sowohl die öffentliche Personenbeförderung, der öffentliche Gütertransport als auch die öffentlichen Telekommunikations- und Postdienste. Der ÖV wird dabei von Verkehrsunternehmen nach festgelegten Routen, Preisen und Zeiten durchgeführt. Der ÖV ist somit im Gegensatz zum Individualverkehr (IV) örtlich und zeitlich gebunden.
Vor dem Hintergrund der verkehrspolitisch geförderten Multimodalität wird der ÖV zunehmend breiter definiert, indem auch alternative Bedienformen, Taxen bis hin zu öffentlichen Fahrrädern und öffentlichen Autos als Teil eines neuen individualisierten ÖV gesehen werden.
Umweltverbund
Unter dem Begriff Umweltverbund wird die Kooperation der umweltfreundlichen Verkehrsmittel verstanden. Hierzu zählen die öffentlichen Verkehrsmittel (Bahn, Bus und Taxis), nicht motorisierte Verkehrsträger (Fußgänger und private oder öffentliche Fahrräder), sowie Carsharing und Mitfahrzentralen. Ziel ist es, Verkehrsteilnehmern zu ermöglichen, ihre Wege innerhalb des Umweltverbunds, anstatt mit dem eigenen Pkw, zurückzulegen. Zunehmend wird der Begriff Mobilitätsverbund genutzt.
LSA Lichtsignalanlagen LSA (umgangssprachlich: Ampeln) dienen der Steuerung des Straßenverkehrs, indem mittels Lichtsignalen ein bestimmtes Verhalten der Verkehrsteilnehmer angeordnet wird.
Motorisierter Individualverkehr Als motorisierter Individualverkehr (MIV) wird die Nutzung von Pkw und Krafträdern im Personenverkehr bezeichnet. Der MIV, als eine Art des Individualverkehrs (IV), eignet sich besonders für größere Distanzen und alle Arten von Quelle-Ziel-Beziehungen, da dieser zeitlich als auch räumlich eine hohe Verfügbarkeit aufweist. Verkehrsmittel des MIV werden von einer einzelnen Person oder einem beschränkten Personenkreis eingesetzt. Der Nutzer ist bezüglich der Bestimmung von Fahrweg, Ziel und Zeit frei (örtliche, zeitliche Ungebundenheit des MIV).
StVO Die Straßenverkehrsordnung  legt Regeln für sämtliche Straßenverkehrsteilnehmer fest und bildet somit eine Rechtsverordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Verkehrsleistung
Die Verkehrsleistung gibt Auskunft über die Inanspruchnahme von Ressourcen. Als Verkehrsleistung wird die auf eine Zeiteinheit t (zum Beispiel ein Jahr) bezogene Verkehrsarbeit definiert und als Quotient dargestellt. Die Verkehrsarbeit wird dabei als Produkt von Verkehrseinheiten (zum Beispiel Güter oder Personen) und der durch diese zurückgelegten Strecke gebildet. In der Verkehrswissenschaft sind die Einheiten Personenkilometer pro Jahr [Pkm/a] oder Tonnenkilometer pro Jahr [tkm/a] gebräuchlich.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?100568

Gedruckt am Samstag, 22. Februar 2025 19:40:18