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Instrumente und Maßnahmen zur Neuverteilung des öffentlichen urbanen Raums

Erstellt am: 27.02.2025 | Stand des Wissens: 27.02.2025

Synthesebericht gehört zu:

Im Rahmen einer Neuverteilung des öffentlichen Raums sind Maßnahmen nicht isoliert zu betrachten, sondern in Gesamtkonzepten auf unterschiedlichen Planungsebenen (vom Quartier bis zur Bundesebene) eingebettet. In solchen Konzepten können sowohl technologische, infrastrukturelle, wirtschaftliche als auch politische Maßnahmen miteinander verknüpft werden. Die hier vorgestellten Maßnahmen bilden dabei nicht die Gesamtheit der Ansätze ab, da eine Neuverteilung des Raums, ebenso wie Städte im Allgemeinen, eine Vielzahl an komplex miteinander verwobenen Systemen betrifft.
Abbildung 1 veranschaulicht die Wirkungszusammenhänge von ausgewählten Maßnahmen und den allgemeinen Zielen einer Neuverteilung des öffentlichen Raums und Verkehrsflächen. Die Darstellung basiert auf dem Meinungsbild [WiBMDV21] des wissenschaftlichen Beirats des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur und bietet Planungsbeteiligten eine schnelle Einordnung möglicher Maßnahmen. Zu berücksichtigen ist, dass diese vereinfachte Darstellung die Komplexität der Wirkungszusammenhänge nicht umfassend abbilden kann: So können "Maßnahmen im Straßennetz zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität [...] den Kfz-Verkehr reduzieren, umgekehrt führt weniger Kfz-Verkehr nicht automatisch zu einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität" [WiBMDV21, S. 15].
Bild3.jpgAbb. 1: Wirkungsbeitrag von Maßnahmen zur Erreichung der Ziele (Meinungsbild des Wissenschaftlichen Beirats) [WiBMDV21, S. 17] (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken)
Die in Abbildung 1 vorgestellten verkehrsspezifischen Maßnahmen sind drei Bereichen zugeordnet: Maßnahmen der Netzgestaltung, der Verkehrssysteme und der Verkehrssteuerung.
Maßnahmen der Netzgestaltung betreffen alle infrastrukturellen und baulichen Anlagen, die sowohl den fließenden als auch den ruhenden Verkehr betreffen. Verkehrsnetze dienen der Verbindung von Orten und der Ortsveränderung von Menschen und Gütern. Dazu zählen auch Haltestellen, Abstellplätze als Übergabepunkte von Fahrzeugen zum Fußverkehr, als auch Briefkästen, Paketboxen und -stationen und Warenlager als Übergabepunkte von Waren [WiBMDV21, S. 15]. Unter anderem gibt es folgende konkrete Maßnahmen [WiBMDV21] [RaBe23]:
  • Veränderung von Straßenräumen: Umwidmung, Rückbau, Bereitstellung von Verkehrsflächen für die Beschleunigung des ÖPNV, zum Beispiel durch die Einrichtung von Bus- oder Umweltspuren, und die Förderung des Rad- und Fußverkehrs, aber auch die Schaffung von Aufenthalts- und Begegnungsräumen und blau-grüner Infrastruktur [WiBMDV21, S. 30ff.]
  • Radschnellwege: Radschnellverbindungen ermöglichen eine deutliche Verkürzung der Reisezeiten und die Radfahrer benötigen weniger Energie [RVR14]
  • Mikro- und Makrohubs und Paketstationen: Makrohubs als Umschlagspunkte für Lieferverkehre am Rande von Städten und Mikrohubs innerhalb von Städten zur Entlastung der Verkehrswege [WiBMDV21, S. 39f.]
  • Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und Temporeduktionen zum Beispiel durch den Einbau physischer Barrieren oder Einrichtung von Begegnungszonen (Shared Space) [VCOE23]
  • Parkraummanagement und die Einrichtung von Quartiersgaragen [WiBMDV21, S. 37]
  • Urbane Seilbahnen als räumlich begrenztes Mittel zur Entlastung der bestehenden Verkehrsflächen [BMDV23ag und BMDV22ag]
  • Mobilitätsstationen zur Verknüpfung unterschiedlicher Mobilitätsformen und zur Förderung von multi- und intermodalem Verkehrsverhalten [BBSR15b]
  • Multifunktionale und adaptierbare Stadtflächen, die mehrere Funktionen miteinander verbinden oder zu unterschiedlichen Tageszeiten oder Wochentagen alternativen Nutzungen zugeführt werden, zum Beispiel auch in Verbindung mit selektiven Fahrverboten für bestimmte Verkehrsmittel [FGSV02] [WILA23]
  • Autoarme beziehungsweise autofreie Quartiere mit einer Vielzahl an alternativen Mobilitätsangeboten [BeNaMo20]

Maßnahmen im Bereich des Verkehrssystems betreffen die unterschiedlichen Verkehrsmittel (zum Beispiel Pkw, Fahrrad, Straßenbahn), das Verkehrsnetz (zum Beispiel Straßen und Gehwege) und die Organisationsform der Nutzer der Verkehrssysteme (privater Haushalt, privatwirtschaftlich, öffentlich). Sie unterliegen Gesetzen und Verordnungen, zum Beispiel der Straßenverkehrsordnung (StVO) [StVO], der Straßenbahnbau- und Betriebsordnung (BOStrab) [BOStrab] und dem Personenbeförderungsgesetz (PbefG) [PBefG]. Zu den Maßnahmen im Personenverkehr sind für die Neuverteilung des Raums insbesondere Alternativen zum privaten Pkw, auch jene mit neuen Antrieben, zu nennen, die eine Verlagerung auf flächensparendere und nachhaltigere Mobilitätsformen fördern, den Verkehr ressourcenschonender abwickeln und inter- und multimodales Verkehrsverhalten begünstigen. Zu den Maßnahmen im Verkehrssystem zählen unter anderem [WiBMDV21]
  • der Ausbau und die Verbesserung des ÖPNV-Angebots durch eine erhöhte Taktung und Schließung von Lücken im Netz, eine Steigerung der Zuverlässigkeit und des Fahrgastkomforts [WiBMDV21],
  • Sharing-Angebote mit einer flächendeckenden Bediengebieten von Carsharing- und Ridesharing-Diensten und Schaffung von städteübergreifenden oder regionalen Angeboten in Metropolregionen [BBSR15b],
  • Mobility-as-a-Service (MaaS) mit On-Demand-Angeboten und Ridepooling - sowohl von privaten Anbietern als auch zur Abdeckung von Angebotsdefiziten in Schwachlastzeiten durch die kommunalen Verkehrsunternehmen [Bers22, GiLa21] und
  • der Einsatz von autonom fahrenden Fahrzeugen im Stadtgebiet [BMVI18j].
Im Logistikbereich sind im Rahmen der Neuverteilung des Raums Maßnahmen wie die Abwicklung der Distribution von Waren und Gütern verlagert auf Schwerlastdrohnen und Hyperloops [BMVI19v, S. 45 ff.] und die Abwicklung von Transporten auf bestehender Schieneninfrastruktur der Trams (Cargo-Trams [WiBMDV21, S. 50] denkbar. Die zuvor genannten Maßnahmen sind auch mit alternativen Antriebstechnologien verknüpfbar.
Maßnahmen im Bereich der Verkehrssteuerung haben Einfluss auf den Verkehrsfluss und das Fahrverhalten. Ebenso fallen darunter alle Systeme, die die räumliche und zeitliche Ausprägung der Verkehrsnachfrage beeinflussen (Nachfragemanagement) oder das Verkehrsangebot durch kurzfristige Anpassungen der Kapazitäten verändern können (Angebotsmanagement):
  • Mobilitätsmanagement: Konzepte zur verträglichen und nachhaltigen Abwicklung von Verkehrsaufkommen öffentlicher Einrichtungen und Betriebe und bestimmter Zielgruppen, zum Beispiel Touristen und Neubürgerinnen und -bürger
  • Digitale Mobilitätslösungen: Erfassung und Verarbeitung von Mobilitätsdaten, digitales Routing und Ticketing, das eine durchgängige Buchbarkeit intermodaler Wege ermöglicht, Echtzeit-Fahrgastinformationen, Mobilitätsplattformen und digitale Plattformen zur Sendungskoordination [WiBMDV21, S. 57f.]
  • Tarifliche Maßnahmen: Durch tarifliche Maßnahmen können die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs (ÖV) gesteigert und die Nutzbarkeit erleichtert werden. Tarifliche Maßnahmen beschränken sich nicht ausschließlich auf den öffentlichen Verkehr. Auch im Bereich des ruhenden Verkehrs ist durch die Preisgestaltung eine Einflussnahme auf die Auslastung der Parkierungsanlagen möglich

Es ist wichtig, realistische und konkrete Alternativen zu schaffen, die ihren Mehrwert für die Nutzenden direkt spürbar machen. Wie solche Alternativen aussehen und welche Lösungen für ganze Kommunen und einzelne Quartiere geeignet sein können, lässt sich mit Hilfe von Reallaboren realitätsnah erproben. Pop-Up-Radwege, temporäre Sperrungen von Straßen für den Pkw-Verkehr zugunsten sozialer Veranstaltungen und sogenannte Parklets (zusammengesetzte Module aus Holz, aus denen Sitz- und Tischflächen mit Blumenbepflanzung gestaltet werden können) sind Beispiele für temporäre Maßnahmen, die neue Optionen der Nutzung im realen Raum erlebbar machen [RaBe23, S. 20f.]. Der Forschung, Planung und Politik können Reallabore wichtige Hinweise für die alltägliche Brauchbarkeit in bestimmten urbanen Kontexten geben. 
Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) empfiehlt "[...] die Schaffung von Experimentierräumen für Stadtteile, in denen nicht motorisierter individueller Mobilität und öffentlichem Personennahverkehr uneingeschränkt Vorrang eingeräumt wird [...]. Das Ziel sollte sein, die Vision einer Stadt der leichten und sozial inklusiven sowie umweltfreundlichen Erreichbarkeit robust in der Stadtentwicklungspolitik zu verankern" [WBGU16, S. 426].

verknüpft mit

Publikationen

Ansprechperson
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Neuverteilung des öffentlichen urbanen Raums (Stand des Wissens: 27.02.2025)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?590903
Literatur
[BBSR15b] Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (Hrsg.) Neue Mobilitätsformen, Mobilitätsstationen und Stadtgestalt Kommunale Handlungsansätze zur Unterstützung neuer Mobilitätsformen durch die Berücksichtigung gestalterischer Aspekte, 2015
[BeNaMo20] nexus - Institut für Kooperationsmanagement und interdisziplinäre Forschung GmbH (Hrsg.) Aktuelle autofreie bzw. autoarme Quartiersgebiete in Deutschland, 2020
[Bers22] Berschin, Felix Flexible Bedienform und Nahverkehrsplanung., veröffentlicht in Neuerungen im Rechtsrahmen für den ÖPNV, 2022, Online-Referenz doi:10.5771/9783748914259-63
[BMDV22ag] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.) Urbane Seilbahnen im öffentlichen Nahverkehr. Handlungsleitfaden für Kommunen, Verkehrsunternehmen und Verbünde - von der Projektidee über Planung und Bau bis zum Betrieb, 2020/10
[BMDV23ag] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.) Urbane Seilbahnen - klimafreundlich, preiswert, zuverlässig., 2022/11/30
[BMVI18j] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.) Automatisiertes und vernetztes Fahren, 2018
[BMVI19v] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.) Innovationsprogramm Logistik 2030, 2019/09/04
[FGSV02] FGSV-Arbeitsausschuss 1.1 "Grundsatzfragen der Verkehrsplanung", FGSV-Arbeitsausschuss 1.7 "Sonderfragen des Stadtverkehrs" Verkehrsmanagement - Einsatzbereiche und Einsatzgrenzen [FGSV-Arbeitspapier Nr. 56], veröffentlicht in FGSV-Arbeitspapiere, Ausgabe/Auflage 1. , 2002
[GiLa21] Gies, Jürgen, Langer, Victoria Mit On-Demand-Angeboten ÖPNV-Bedarfsverkehre modernisieren. Werkstattbericht zu Chancen und Herausforderungen. , Berlin, 2021, ISBN/ISSN 978-3-88118-685-8
[RaBe23] Raimund, Willy , Beyer Bartana, Ilil , Kranzl, Sabine , Heinfellner, Holger Umverteilung öffentlicher Räume. Kurzstudie im Rahmen des Projekts "Nachhaltige Mobilitätswende" (NaMoW), Wien, 2023/03, ISBN/ISSN 978-3-99004-636-4
[RVR14] Regionalverband Ruhr in Kooperation mit den Städten Duisburg, Mülheim an der Ruhr, Essen, Gelsenkirchen, Bochum, Dortmund, Unna, Kamen, Bergkamen, Hamm und dem Kreis Unna. (Hrsg.) Machbarkeitsstudie Radschnellweg Ruhr RS1, 2014/06/27
[VCOE23] Mosshammer, Lina Verkehrsberuhigung schafft Raum für aktive Mobilität, 2023/05
[WBGU16] Frauke Kraas, Claus Leggewie, Peter Lemke, Ellen Matthies, Dirk Messner, Nebojsa Nakicenovic, Hans Joachim Schellnhuber, Sabine Schlacke, Uwe Schneidewind Der Umzug der Menschheit. Die transformative Kraft der Städte, Berlin, 2016, ISBN/ISSN 978-3-936191-44-8
[WiBMDV21] Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Perspektiven für den Stadtverkehr der Zukunft. Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, 2021/05/25
[WILA23] Carolin Schack, , Susanne Smolka, , Anja Radermacher Multifunktionale Flächen. Tipps für Kommunen - Heft 3: Multifunktionale Flächen: Grün statt Grau - Gewerbegebiete im Wandel., veröffentlicht in Grün statt Grau - Gewerbegebiete im Wandel, Ausgabe/Auflage Heft 3, 2023
Weiterführende Literatur
[UBA23af] Umweltbundesamt (Hrsg.) Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Umgestaltung des Straßenraums. Ein Blick in die deutsche und europäische Praxis. , 2023/03
[BOStrab] Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung - BOStrab)
[PBefG] Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
[StVO] Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Glossar
Reallabor
Reallabore sind Experimentierräume in der Wirklichkeit, wie etwa Stadtquartiere, in denen Ideen zur nachhaltigen Stadt- oder Mobilitätsentwicklung konzipiert und in Form von Realexperimenten umgesetzt und ausprobiert werden. Die Maßnahmen werden wissenschaftlich begleitet, ausgewertet und evaluiert, um übertragbare Ergebnisse zu generieren. Im Fokus steht dabei die Einbindung der Zivilgesellschaft, die letztendlich am meisten von den umgesetzten Maßnahmen profitieren soll.
Die begriffe 'Reallabor' und 'Realexperiment' sind nicht synonym zu verwenden. Während das Reallabor den gesamten Prozess sowie sämtliche Untersuchungsräume und Akteure umfasst, handelt es sich bei den Realexperimenten um die konkret im Reallabor umgesetzten Maßnahmen.
ÖV
Der öffentliche Verkehr (ÖV) ist sowohl im Personen-, Güter- sowie Nachrichtenverkehr für jeden Nutzer in einer Volkswirtschaft öffentlich zugänglich. Dazu zählen sowohl die öffentliche Personenbeförderung, der öffentliche Gütertransport als auch die öffentlichen Telekommunikations- und Postdienste. Der ÖV wird dabei von Verkehrsunternehmen nach festgelegten Routen, Preisen und Zeiten durchgeführt. Der ÖV ist somit im Gegensatz zum Individualverkehr (IV) örtlich und zeitlich gebunden.
Vor dem Hintergrund der verkehrspolitisch geförderten Multimodalität wird der ÖV zunehmend breiter definiert, indem auch alternative Bedienformen, Taxen bis hin zu öffentlichen Fahrrädern und öffentlichen Autos als Teil eines neuen individualisierten ÖV gesehen werden.
Verkehrsfluss
Unter Verkehrsfluss versteht man die Anzahl der Fahrzeuge, die eine vordefinierte Verkehrs(quer)fläche pro Zeiteinheit durchfährt.
Carsharing
Der Begriff CarSharing stammt aus dem Englischen (car= Auto, to share= teilen) und kann sinngemäß mit der Bedeutung "Auto teilen" übersetzt werden. Er beschreibt die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen, die meist von Unternehmen gegen Gebühr bereitgestellt werden.
Durch einen Rahmenvertrag oder eine Vereinsmitgliedschaft erhalten Kunden flexiblen Zugriff auf alle Kfz eines Anbieters. Die Fahrzeuge können über eine Webseite oder über eine Smartphone-App gebucht werden. Geöffnet werden sie in der Regel mit Hilfe von Chipkarten oder durch einen über die Smartphone-App vermittelten Zugangscode .
Bei dem System des stationsbasierten CarSharing stehen die Fahrzeuge auf reservierten Stellplätzen und werden nach der Nutzung auch wieder dorthin zurückgebracht. Ein anderes Modell ist das free-floating CarSharing. Hier stehen die Fahrzeuge in einem definierten Operationsgebiert verteilt. Sie können per Smartphone geortet werden und nach der Nutzung auf einem beliebigen Stellplatz innerhalb des Operationsgebiets zurückgegeben werden.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
Personenbeförderungsgesetz
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Oberleitungsbussen (Obussen) oder Kraftfahrzeugen im Linien- und Gelegenheitsverkehr. Die Novelle des PBefG schafft einen Rechtsrahmen für neue digitale Mobilitätsangebote und berücksichtigt stärker die Belange des Klimaschutzes, der Verkehrseffizienz und die Erreichbarkeit im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse. Des Weiteren sind im PBefG Vorgaben zur Wahrung von sozialen Standards zugunsten der Beschäftigten verankert.
StVO Die Straßenverkehrsordnung  legt Regeln für sämtliche Straßenverkehrsteilnehmer fest und bildet somit eine Rechtsverordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Verkehrsaufkommen Das Verkehrsaufkommen beschreibt die Anzahl der zurückgelegten Wege, beförderten Personen oder Güter pro Zeiteinheit. Im Unterschied dazu bezieht sich das spezifische Verkehrsaufkommen auf zurückgelegte Wege und beschreibt die mittlere Anzahl der Ortsveränderungen pro Person und Zeiteinheit.
Mobility-as-a-service
Unter dem Begriff Mobility-as-a-service werden Mobilitätskonzepte verstanden, die öffentliche und private Verkehrsangebote über eine einheitliche elektronische Plattform kombinieren. Über diese Plattform werden Verkehrsdienstleistungen unterschiedlicher Anbieter und bei Nutzung unterschiedlicher Verkehrsmittel gebucht, vermittelt und abgerechnet. Ziel ist es individuelle maßgeschneiderte Mobilitätslösungen anzubieten.
BOStrab
Die Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen Kurztitel Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) regelt in der Bundesrepublik Deutschland den Bau und Betrieb von Straßenbahnen sowie weiteren ober- und unterirdischen Bahnen, die nicht von der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung gedeckt werden.
Ridepooling
Das Ridepooling spielt vor allem bei On-Demand-Verkehren eine Rolle. Angeforderte Fahrten, die einem ähnlichen Streckenverlauf folgen, werden gebündelt, um mehrere Fahrgäste pro Fahrt transportieren zu können. Der höhere Pkw-Besetzungsgrad ermöglicht es, insgesamt weniger Fahrzeuge für den Transport von Einzelpersonen einzusetzen, als es beispielsweise im Taxiverkehr der Fall wäre. Dennoch bleibt die Routenbedienung flexibel, indem Strecken immer wieder an neu angeforderte Fahrten angepasst werden.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?590710

Gedruckt am Montag, 7. April 2025 23:20:10