Digitalstrategie der Bundesregierung
Erstellt am: 19.11.2024 | Stand des Wissens: 19.11.2024
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In einer zunehmend digitalisierten Welt wird eine nachhaltige und zukunftsgerichtete Strategie benötigt, um sowohl die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit als auch die gesellschaftliche Entwicklung aufrechtzuerhalten und voranzutreiben. In Deutschland hat die Bundesregierung eine umfassende Digitalstrategie erarbeitet, um den digitalen Aufbruch und die digitale Transformation in allen Bereichen stemmen zu können. Sie fördert dabei die Umsetzung von Projekten, die die größte Hebelwirkung bezüglich der Schaffung von neuen Chancen und Geschäftsmodellen erwarten lässt. Wichtige Stellhebel sind beispielsweise leistungsfähige und nachhaltige Netze, die Verfügbarkeit von Daten sowie international einheitliche Standards und Normen für die Datenbereitstellung. [BMDV22s]
Die Formulierung des Zielbilds für den digitalen Fortschritt gliedert sich in die drei Handlungsfelder Vernetzte und digital souveräne Gesellschaft, Innovative Wirtschaft, Arbeitswelt, Wissenschaft und Forschung und Lernender, digitaler Staat. Diese lassen sich in weitere untergeordnete Handlungsfelder unterteilen, die durch insgesamt 18 Leuchtturmprojekte adressiert werden sollen. Entscheidend ist auch, dass der Umsetzungsgrad der einzelnen Handlungsfelder anhand konkreter Ziele bemessen wird, die bis 2025 erreicht werden sollen. Die Notwendigkeit eines digitalen Aufbruchs wird unter anderem durch die Platzierung im europäischen Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft aus dem Jahr 2022 unterstrichen, in dem Deutschland nur den 13. Platz unter den 27 EU-Mitgliedsstaaten belegte. [BMDV23]
Zur Umsetzung der Ziele des Handlungsfelds Vernetzte und digital souveräne Gesellschaft stellt besonders der Glasfaser- und Mobilfunkausbau einen zentralen Stellhebel dar. So sollen bis Ende 2025 die Hälfte aller Haushalte und Unternehmen in Deutschland mit Glasfaser versorgt sein. Bis 2030 sollen Glasfaser und der neueste Mobilfunkstandard flächendeckend und ressourceneffizient verfügbar sein. Bildungseinrichtungen aller Art sollen stärker die Chancen der Digitalisierung nutzen können, indem sie an schnelle Netze angeschlossen werden und die Digitalkompetenz der Lehrenden und Lernenden verbessert wird. Im Mobilitätsbereich bieten digitale Plattformen kostengünstige und bedarfsgerechte Lösungen für den lokalen und regionalen Verkehr, aber auch für internationale Reisen. Deutschland soll sich als Innovationsstandort für autonomes und vernetztes Fahren etablieren und im Schienenverkehr soll durch Nutzung von Künstlicher Intelligenz die Strecken- und Gleisplanung optimiert werden. [BMDV22t]
Das Handlungsfeld Innovative Wirtschaft, Arbeitswelt, Wissenschaft und Forschung umfasst die digitalpolitischen Rahmenbedingungen für Deutschland als Wirtschaftsstandort. Unternehmensgründungen sollen zukünftig schnell und einfach digital möglich sein. Dabei stehen besonders Technologieunternehmen im Fokus, die sich aus Wissenschaft und Forschung heraus zu sogenannten Unicorns (Start-Up-Unternehmen mit einer Unternehmensbewertung von mindestens einer Milliarde US-Dollar) entwickeln können. Zudem sollen digitale Technologien die Umwelttechnik effizienter und zukunftsfähig gestalten, sodass nachhaltige Wertschöpfungsketten und ein umweltverträglicheres Mobilitätsverhalten erreicht werden. Neben digitalen Schlüsseltechnologien wie künstlicher Intelligenz, dem Internet der Dinge und Robotik soll der digitale Wandel in der Arbeitswelt durch den Ausbau der Fachkräftebasis und diskriminierungsfreie Nutzung von Daten vorangetrieben werden. So wird jedem gleichermaßen ein sicherer Zugang zu Online-Angeboten und digitalen Diensten ermöglicht. [BMDV22t]
Der digitale Aufbruch und die zu erreichenden Ziele werden für den Gesetzgeber im Handlungsfeld Lernender, digitaler Staat festgelegt. Die Verwaltung soll zukünftig konsequent aus der Perspektive der Nutzenden gedacht werden, sodass ein barrierefreies, digitales Angebot gewährleistet wird. Digitale Verfahren sorgen für eine Verschlankung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen. Grundlage für die Digitalisierung ist ein digital- und praxistaugliches Recht, das durch einen sogenannten Digitalcheck sichergestellt werden soll. Dieser Digitalcheck prüft die digitale Umsetzbarkeit von Gesetzen und Verordnungen. Dabei orientiert sich digitaltaugliche Gesetzgebung an den folgenden Prinzipien: Sicherstellung der digitalen Kommunikation, Wiederverwendbarkeit von Daten und Standards, Gewährleistung von Datenschutz und Informationssicherheit, Regelung der digitalen Ausführung und Automatisierbarkeit. Der Staat hat die Aufgabe, die Bevölkerung vor Bedrohungen durch Cyberangriffe zu schützen und ihre Sicherheit zu gewährleisten. Dabei ist besonders die Modernisierung der polizeilichen IT-Architektur und Digitalkompetenz ein wichtiger Faktor, um auch in einer Bedrohungslage souverän agieren zu können. [BMDV22t]