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Mobilitätsdatengesetz

Erstellt am: 19.11.2024 | Stand des Wissens: 19.11.2024

Synthesebericht gehört zu:

Die zweckgebundene und zielführende Nutzung von Daten birgt enorme Effizienz- und Verbesserungspotenziale, insbesondere im Bereich der Mobilität. Deshalb plante die deutsche Bundesregierung bis November 2024 die Schaffung eines rechtlichen Rahmens, der den Zugang zu Mobilitätsdaten erleichtern und den Datenaustausch zwischen den beteiligten Akteuren regeln soll. Im Jahr 2024 sollte ein Mobilitätsdatengesetz in Deutschland verabschiedet werden, das in Zusammenarbeit mit Stakeholdern aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft erarbeitet wurde [BMDV22p]. Auf diese Weise wurde ergebnisoffen mit den beteiligten Interessensgruppen über die Inhalte und Ziele des Mobilitätsdatengesetzes diskutiert. Das Mobilitätsdatengesetz soll einen rechtlichen Rahmen für den Austausch und die Nutzung von Mobilitätsdaten schaffen. Die bisherigen Anpassungen des Personenbeförderungsgesetzes und die aktuelle Mobilitätsdatenverordnung können als die Vorläufer für das geplante Mobilitätsdatengesetz betrachtet werden. Das Bundeskabinett hatte den Entwurf zwar Anfang Oktober 2024 verabschiedet, doch durch das vorzeitige Ende der Regierungskoalition wurde das Mobilitätsdatengesetz gestoppt.
In Abbildung 1 ist das grundsätzliche Konzept bezüglich der Verteilung und Nutzung von Mobilitätsdaten dargestellt.
Mobilithek.pngAbb. 1: Das Konzept für die Verteilung und Nutzung von Mobilitätsdaten [BMDV22p] (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken)
Eine zentrale Rolle kommt dabei der Mobilithek zu. Sie fungiert als Plattform für den Datenaustausch zwischen Datenbereitstellenden und Datennehmenden.
Durch die Änderungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) wurden bereits erste Schritte für eine nachhaltige und effiziente Mobilität geleistet. Die Anpassungen des PBefG Anfang August 2021 haben erstmals eine Rechtsgrundlage für digitale Mobilitätsdienstleister und Geschäftsmodelle wie die Vermittlung von Fahrten per App geschaffen. Besonders bedeutend für die zielgerichtete Steuerung des Verkehrs ist dabei die Bereitstellungspflicht von Mobilitätsdaten durch die Verkehrsunternehmen und Vermittler von Beförderungsdienstleistungen [BMJ23]. Seit dem 1. Januar 2022 gilt die Pflicht zur Bereitstellung von statischen Daten (zum Beispiel Kontaktdaten des Anbieters und Routen) im Linien- und Gelegenheitsverkehr und seit dem 1. Juli 2022 muss der Zugang zu allen Echtzeitdaten (zum Beispiel voraussichtliche Abfahrtszeiten und Ausfälle) gewährleistet sein. Die Übersicht über die Echtzeitdaten soll das Verkehrsangebot transparenter gestalten, wodurch die Attraktivität von öffentlichen Verkehrsmitteln im Vergleich zum Individualverkehr gesteigert werden soll [BMDV22q].
Die am 20. Oktober 2021 erlassene Mobilitätsdatenverordnung regelt die durch das PBefG begründete Pflicht zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten. Sie bildet den Vorläufer und die Grundlage für das Mobilitätsdatengesetz. In der Mobilitätsdatenverordnung wird die Sammlung und Weitergabe der Daten über einen zentralen nationalen Zugangspunkt festgelegt [BMJ23a]. Der zentrale Zugangspunkt ist die Mobilithek, die am 1. Juli 2022 das Open-Data-Portal mCLOUD und den Mobilitätsdatenmarktplatz abgelöst hat. Mit der neuen Datenplattform sollen Mobilitätsdaten transparent, sicher und frei geteilt werden können. In diesem zentralen Datenvermittlungssystem werden beispielsweise Fahrplandaten, Verkehrsinformationen in Echtzeit oder Standorte von Leihfahrrädern gesammelt. Zum Beispiel könnten Mobilitätsdienstleister solche Daten als Informationsangebot an ihre Kunden weitergegeben [BMDV22r].
Ansprechperson
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Das Spannungsfeld der Mobilitätsdatengewinnung und -nutzung (Stand des Wissens: 19.11.2024)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?587549
Literatur
[BMDV22p] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.) BMDV startet Prozess für ein Mobilitätsdatengesetz, 2022
[BMDV22q] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.) Moderne Personenbeförderung, fairer Wettbewerb, klare Steuerung, 2022
[BMDV22r] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.) Datenplattform: Die Mobilithek geht an den Start, 2022
[BMJ23] Bundesministerium für Justiz (Hrsg.) Personenbeförderungsgesetz (PBefG) § 3a Bereitstellung von Mobilitätsdaten, 2023
[BMJ23a] Bundesministerium für Justiz (Hrsg.) Mobilitätsdatenverordnung (MDV) § 5 Datenweitergabe, 2023
Glossar
App
Ist eine Abkürzung für den Fachbegriff Applikation (App) und bezeichnet eine Anwendungssoftware, die für mobile Endgeräte, wie Smartphone oder Tablet-PC entwickelt wurde. Apps können als Zusatzsoftware auf mobilen Endgeräten installiert werden und erweitern dadurch deren Funktionsumfang. Je nach Betriebssystem kann der Nutzer auf eine Vielzahl von mobilen Applikationen auf dem vom Betriebssystem bereitgestellten Marktplatz kostenpflichtig oder kostenlos zugreifen.
Personenbeförderungsgesetz
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Oberleitungsbussen (Obussen) oder Kraftfahrzeugen im Linien- und Gelegenheitsverkehr. Die Novelle des PBefG schafft einen Rechtsrahmen für neue digitale Mobilitätsangebote und berücksichtigt stärker die Belange des Klimaschutzes, der Verkehrseffizienz und die Erreichbarkeit im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse. Des Weiteren sind im PBefG Vorgaben zur Wahrung von sozialen Standards zugunsten der Beschäftigten verankert.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?587521

Gedruckt am Sonntag, 23. Februar 2025 14:28:11