Eignung der Finanzierungsquelle zur Lenkung des Verhaltens in Richtung auf Umweltziele
Erstellt am: 20.08.2024 | Stand des Wissens: 22.08.2024
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Die Kfz-Steuer in Deutschland enthält eine CO2-Komponente zwischen 2 und 4 Euro je Gramm CO2 pro Kilometer mit insgesamt 6 Stufen (Steuerfreibetrag von 30 Euro für Fahrzeuge unterhalb von 95 Gramm je Kilometer). So müssen für ein Dieselfahrzeug der Kategorie Sport-Utility-Vehicle (SUV) mit etwa 2 Liter Hubraum und etwa 160 Gramm CO2-Ausstoß je Kilometer insgesamt 341 Euro pro Jahr entrichtet werden [StWa21]. Dies macht aber nur einen geringen Anteil an den gesamten Kosten der Pkw-Haltung und des Betriebes aus. Die Kosten für Haltung und Betrieb eines solchen Pkw (zum Beispiel eines Tiguan Allspace.2.0.TDI des Herstellers Volkswagen) liegen bei einer Jahreskilometerleistung von 12.500 Kilometern bei 77,4 Euro-Cent pro Kilometer (inklusive Fixkosten). Das ergibt 9.675 Euro pro Jahr [ADAC24c]. Entsprechend gering ist die Wirkung der Kfz-Steuer auf das Umweltverhalten in Bezug auf die Fahrzeugwahl und Nutzung.
Die Wirkung der Energiebesteuerung ist stark von der Größenordnung der Treibstoffkosten abhängig. Hier sorgt die CO2-Abgabe dafür, dass in der Zukunft ein stärkerer Anreiz auf die Reduktion fossiler Treibstoffe ausgeübt wird. Lag der Anteil der CO2-Abgabe im Jahr 2021 noch bei 8 Euro-Cent je Liter Dieselkraftstoff, so ist er bis zum Jahr 2024 auf 14,2 Euro-Cent je Liter gestiegen und wird 2026 bereits 18,9 Euro-Cent je Liter betragen [ADAC24d]. Wenn dieser Anstieg nicht durch sinkende Rohölpreise auf dem Weltmarkt kompensiert wird, werden Energiesteuer plus CO2-Abgabe zwar in die Richtung einer Reduktion der Fahrleistung auf der Straße wirken, aber keine Verkehrswende bewirken.