Fähigkeiten und Verhaltensweisen nach Altersgruppe
Erstellt am: 16.09.2022 | Stand des Wissens: 27.02.2025
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Die Verkehrssicherheit hängt stark von altersbedingten Unterschieden in kognitiven, motorischen und verhaltensbezogenen Fähigkeiten ab. Während Kinder und Jugendliche aufgrund von Entwicklung und Unerfahrenheit eine erhöhte Risikogruppe darstellen [Funk10b], sind ältere Menschen aufgrund altersbedingter Einschränkungen gefährdet [Fuss07, S. 12]. Erwachsenen mittleren Alters sind zwar im Allgemeinen die sichersten Verkehrsteilnehmer, aber auch hier können Ablenkung und riskantes Verhalten eine Gefahr darstellen [StBa24e]. Effektive Verkehrssicherheitsmaßnahmen müssen daher alters- und gruppenspezifisch sein und sowohl pädagogische Ansätze als auch technische und infrastrukturelle Verbesserungen umfassen.
In der Statistik der Verkehrstoten des Statistischen Bundesamtes (2021) werden fünf Altersgruppen identifiziert, die sich auch auf die Einteilung Verhaltensweisen nach Alter übertragen lassen:
- Kinder (0 bis 14 Jahre)
- Jugendliche (15 bis 17 Jahre)
- Junge Erwachsene (18 bis 24 Jahre)
- Erwachsene (25 bis 64 Jahre)
- Ältere (ab 65 Jahren)
Es gibt keine einheitliche Definition, ab wann eine Person als älterer Mensch gilt. Das kalendarische Alter wird sehr oft herangezogen, jedoch verläuft der Alterungsprozess individuell sehr unterschiedlich, was durch starre Altersgrenzen nicht abgebildet wird. Das kalendarische Alter ist jedoch nach wie vor wichtig, um möglichst praktikabel Zielgruppen für Maßnahmen definieren zu können. Darüber hinaus sollten aber weitere Möglichkeiten der Zielgruppendefinition wie zum Beispiel Lebensstil in Betracht gezogen werden, um der Heterogenität des Alterungsprozesses gerecht zu werden [DVR19c].
Menschen mit Behinderung als altersunabhängige Gruppe, die nicht in der Statistik geführt wird, benötigen aufgrund ihrer Vulnerabilität auch bestimmte Verkehrssicherheitsprogramme.
Zwischen den Altersgruppen sind die Übergänge fließend. Die hier aufgeführten Verhaltensweisen dienen der Orientierung, treffen aber nicht auf alle Personen in der Gruppe zu.
Kinder sind aufgrund ihres Entwicklungsstands mit komplexen Mehrfachhandlungen wie Aufmerksamkeit für das Verkehrsgeschehen und Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmenden teilweise überfordert [Funk10b, S. 41 f.]. Mit circa acht Jahren lässt sich ein vorausschauendes Gefahrenbewusstsein und ab neun bis zehn Jahren ein präventives Verhalten zur Gefahrenreduzierung beobachten [Funk10b, S. 41]. Somit kann ab acht Jahren mit einem abschätzbaren Verkehrsverhalten gerechnet werden [Funk10b, S. 41].
Bei den Jugendlichen erhöht sich im Vergleich zu den Kindern das Unfallrisiko [StBa24e]. Mit der ersten Führerscheinklasse AM für kleine motorisierte Zweiräder (ab 15 Jahren) und dem Führerschein Klasse B (ab 18 Jahren oder begleitetes Fahren mit 17 Jahren) steigt auch die Risikobereitschaft bei geringem Erfahrungsstand und somit das Unfallrisiko [StBa21c, S. 4 und 9]. In 50 Prozent der Unfallfälle verursachen die Jugendlichen auch den Unfall. Den größten Anteil haben motorisierte Zweiräder [StBa21c, S. 8].
Die jungen Erwachsenen weisen ein hohes Unfallrisiko auf [StBa24e]. Nach dem Erwerb des Autoführerscheins können längere Distanzen zurückgelegt werden. Weiterhin sind mangelnde Erfahrung und Selbstüberschätzung in Fahrzeugen Hauptunfallursache [StBa21d, S. 5]. Das Verkehrsverhalten dieser Gruppe kennzeichnet sich zudem durch freizeitbedingte Nachtfahrten und die Verwendung überwiegend älterer Fahrzeuge mit einer geringeren Anzahl an sicherheitsrelevanten Assistenzsystemen [StBa21d, S. 9 und 12].
Erwachsene haben im Vergleich zu anderen Altersgruppen das geringste Unfallrisiko, da sie über Erfahrung verfügen und in ihren Fähigkeiten weniger eingeschränkt sind [StBa24e].
Ältere Menschen haben altersbedingte Probleme beim schnellen Erfassen des Verkehrsgeschehens. Sie verfügen über einen verminderten Orientierungssinn, ein langsameres Reaktionsvermögen sowie ein eingeschränktes Seh- und Hörvermögen. Unsicher werden Ältere in ihrem Verhalten, wenn sich überraschende Situationen ergeben.
Eine gute Wahrnehmung und reaktionsschnelles Handeln kann auch von Menschen mit Behinderung, deren körperliche und geistige Möglichkeiten eingeschränkt sind, nicht erwartet werden [Fuss07, S. 12]. Aufgrund von Umwegen durch nicht barrierefreie Verkehrsräume ergeben sich unvorhersehbare Gefahrensituationen. Hinzu kommen nicht sichtbare Einschränkungen zum Beispiel des Hörvermögens, wodurch andere Verkehrsteilnehmende die Gefahr nicht einschätzen können.