Systemarchitekturen und Kommunikationsstandards für Verkehrsmanagement
Erstellt am: 11.12.2019 | Stand des Wissens: 21.11.2024
Synthesebericht gehört zu:
Eine Systemarchitektur beschreibt das Zusammenspiel aller Komponenten und definiert die Struktur des Systems. Systemarchitekturen entwickelten sich unterschiedlich: manche sind explizit durch Systemhersteller entwickelt worden, andere werden von der Anwenderseite her vorangetrieben. Zudem unterscheiden sie sich in ihrer Ausprägung. Nur wenige Architekturen erreichen den Status eines Standards, viele Systemarchitekturen werden als Empfehlung gesehen, während die restlichen Vorgaben eher konzeptionellen Status genießen [Döng16].
Nach Artikel 90, Absatz 3 des Grundgesetzes [GG14] die Länder dafür zuständig sind, die Bundesstraßen des Fernverkehrs im Auftrage des Bundes zu verwalten. Dies sorgte dafür, dass die Bundesländer sich eigene herstellerabhängige, geschlossene Insellösungen suchten, die sich dann im jeweiligen Bundesland etablierten. Problematisch ist, dass somit eine ganzheitliche, länderübergreifende Lösung blockiert wird.
Die einzelnen Systeme stellen Lösungen für konkrete Problemstellungen dar, nutzen aber nicht immer die möglichen Synergieeffekte zwischen den Systemen aus.
Um technisch sicherzustellen, dass die auf verschiedenen Ebenen (Bund, Land, Stadt) erfassten Daten optimal genutzt werden können, wurde mit der mobilithek eine Plattform geschaffen, auf der alle in Deutschland erhobenen Mobilitätsdaten zusammengetragen werden sollen. Mithilfe einer solchen Gesamtarchitektur sollen integrierte Verkehrsinformationen und (über-)regionale Verkehrsmanagementmaßnahmen vereinfacht werden. Auch auf Europäischer Ebene erfolgen seit Jahren Anstrengungen, technische Rahmenbedingungen (unter anderem Inhalte und Schnittstellen) gemeinsam zu standardisieren. [BMDV23r]
Um technisch sicherzustellen, dass die auf verschiedenen Ebenen (Bund, Land, Stadt) erfassten Daten optimal genutzt werden können, wurde mit der mobilithek eine Plattform geschaffen, auf der alle in Deutschland erhobenen Mobilitätsdaten zusammengetragen werden sollen. Mithilfe einer solchen Gesamtarchitektur sollen integrierte Verkehrsinformationen und (über-)regionale Verkehrsmanagementmaßnahmen vereinfacht werden. Auch auf Europäischer Ebene erfolgen seit Jahren Anstrengungen, technische Rahmenbedingungen (unter anderem Inhalte und Schnittstellen) gemeinsam zu standardisieren. [BMDV23r]
Die 2021 angepasste Richtlinie 2010/40/EU [EU 2010/40] gibt den europäischen rechtlichen Rahmen für intelligente Verkehrssysteme vor.