Synergiepotential und regulatorische Förderung der Mitnutzung anderer Infrastrukturen
Erstellt am: 09.06.2015 | Stand des Wissens: 17.08.2023
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Ein wesentliches Element zur Förderung von Investitionen in Breitbandnetze ist die Nutzung von Synergien beim Infrastrukturausbau. Bis zu 80 Prozent der für den Breitbandausbau auf Glasfaserbasis notwendigen Investitionskosten entfallen auf Tiefbauarbeiten [TÜVRhein18]. Diese Kosten können drastisch reduziert werden, wenn bereits existierende geeignete Infrastrukturen von privaten oder öffentlichen Eignern beim Breitbandausbau mitgenutzt werden. Diese Infrastrukturen müssen nicht primär dem Telekommunikationssektor zugeordnet sein, sondern können auch Verkehrswege, Stromtrassen oder andere Versorgungsleitungen umfassen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Jahr 2011 eine Synergiestudie über die aus der Mitnutzung bestehender anderer Infrastruktur resultierenden positiven Effekte in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse der Studie werden in Abbildung 1, die im Anschluss erläutert wird, zusammengefasst [BMWi11p].
![Abb. 1: Kosten-Nutzen-Analyse verschiedener Infrastrukturen für die Nutzung von Synergien beim Breitbandausbau (eigene Darstellung nach [Eintrag-Id:451973]). Kosten-Nutzen Analyse Infrastrukturen](/servlet/is/450092/Analyse.jpg)
Den Eisenbahntrassen der Deutschen Bahn wird dabei eine hohe Bedeutung zugeschrieben. Insgesamt sind ungefähr 20.000 Kilometer Glasfaserkabel an dem Schienennetz der Deutschen Bahn verlegt, bis 2026/27 sollen weitere 13.000 Kilometer hinzukommen, wodurch das gesamte Schienennetz mit Glasfaserkabel ausgestattet wäre [DB21]. Diese Glasfaserkabel könnten von den Betreibern von Breitbandnetzen mitgenutzt werden. Außerdem reduziert insbesondere auch die Mitnutzung von Infrastruktur im Besitz von Energieversorgungsunternehmen und Stadtwerken (Versorgungsleitungen) die Kosten für den Breitbandausbau. Synergien können darüber hinaus durch das gleichzeitige Verlegen von Versorgungsleitungen (Strom/Wasser) und Glasfaserkabeln, sowie dem Einbau von Glasfaserkabeln oder Leerrohren bei ohnehin geplanten Baustellen, beispielsweise bei Straßen-, Schienennetz- und Gebäudeausbau entstehen.
Für die Vermietung von Leerrohren können Mieteinnahmen genommen und Tiefbaukosten mit den beteiligten Telekommunikationsunternehmen aufgeteilt werden.
Regulatorische gefördert wird die Synergienutzung durch das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzGesetz), wodurch die EU-Kostensenkungsrichtlinie in nationales Recht überführt wurde.
Telekommunikationsunternehmen sowie private und öffentliche Betreiber von geeigneten Infrastrukturen sind verpflichtet, Betreibern von Breitbandnetzen auf Anfrage ein Angebot zur Mitnutzung ihrer Infrastruktur zu unterbreiten.
Zusätzlich wird von der Bundesnetzagentur ein Infrastrukturatlas betrieben, der Daten über die in Deutschland vorhandenen Infrastrukturen und zukünftig geplante Baustellen enthält, die beim Breitbandausbau grundsätzlich mitgenutzt werden können [TÜVRhein18].