Lärmbelastung durch Straßengüterverkehr
Erstellt am: 08.04.2003 | Stand des Wissens: 25.06.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Verkehrsplanung und Logistik, Prof. Dr.-Ing. H. Flämig
Der vom Güterverkehr emittierte Lärm stellt eine erhebliche Belastung für Mensch und Umwelt dar. Vor allem bei Anwohnern stark belasteter Hauptverkehrsstraßen in Innenstädten kann der vom Schwerlastverkehr ausgehende Verkehrslärm zu direkten Gesundheitsschäden führen. Lärm gilt als Verursacher von Schlaf-, Erholungs-, Leistungs-, Gesundheits- und Kommunikationsstörungen. Eine hohe Lärmbelastung kann zudem Herz- und Kreislauferkrankungen verursachen [FGSV99a].
Nach Berechnungen des Umweltbundesamtes ist etwa die Hälfte der bundesdeutschen Bevölkerung einem Straßenverkehrslärm mit Mittelungspegeln von mindestens 55 Dezibel (dB(A)) tagsüber und 45 dB(A) während der Nacht ausgesetzt [UBA22c; Uba14b]. Von stärkerem Verkehrslärm von über 55 dB(A) in der Nacht bzw. über 65 dB(A) am Tag waren im Jahr 2017 nachts 13,3 Prozent und tagsüber 19,1 Prozent der Gesamtbevölkerung betroffen. Hierbei gelten 55 dB(A) nachts und 65 dB(A) tagsüber als Schwellenwerte, bei dessen Überschreitung sich das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen nachweisbar erhöht. Als Hauptlärmquelle gilt der Straßenverkehr. Ein Vergleich zu den Werten des Jahres 2012 zeigt jedoch, dass ein allgemeiner Rückgang des Verkehrslärms auszumachen ist (siehe Abbildung 1). Im persönlichen Befinden von Anwohnern wird ebenfalls der Straßenverkehrslärm als größte Ursache der Lärmbelästigung angesehen (siehe Abbildung 2). Demnach fühlten sich im Jahr 2020 76 Prozent der Befragten in ihrem Wohnumfeld durch Straßenverkehr gestört oder belästigt. An zweiter Stelle der verkehrsbedingten Lärmbelästigungen wurde mit 43 Prozent der Luftverkehr genannt [UBA20p].
Abb. 1: Anteil der durch Verkehrslärm belasteten Bevölkerung in den Jahren 2012 und 2017 [UBA20o]
Abb. 2: Belästigung nach einzelnen Lärmquellen in Prozent, Ermittlung durch eine Online-Befragung im Jahr 2020 [UBA22d]
Dementsprechend sind in Deutschland auch die Gesundheitskosten am höchsten, die durch Straßenverkehrslärm entstehen. Im Jahr 2016 ergaben sich Gesundheitskosten in Höhe von insgesamt 1,68 Milliarden Euro durch Straßenverkehrslärm, 586 Millionen Euro durch Schienenverkehrslärm und 174 Millionen Euro durch Fluglärm [UBa19h]
Obwohl der Schwerlastverkehr einen vergleichsweise geringen Anteil am Verkehrsgeschehen hat, ist er der Hauptemittent von Geräuschen. Ein einzelner Lkw entspricht als Lärmemittent im Durchschnitt etwa 25 Pkw. Da ab einer gewissen Geschwindigkeit Rollgeräusche und der Fahrtwiderstand dominieren, sind Geräuschemissionen durch Motorkapselung nur bedingt zu mindern. Zudem gilt diese Maßnahme als kostspielig und daher unpopulär [NuHe06].
Hinzu kommt, dass Lärm als Umweltproblem oft verdrängt wird. Folgende Gründe sind dafür verantwortlich:
Nach Berechnungen des Umweltbundesamtes ist etwa die Hälfte der bundesdeutschen Bevölkerung einem Straßenverkehrslärm mit Mittelungspegeln von mindestens 55 Dezibel (dB(A)) tagsüber und 45 dB(A) während der Nacht ausgesetzt [UBA22c; Uba14b]. Von stärkerem Verkehrslärm von über 55 dB(A) in der Nacht bzw. über 65 dB(A) am Tag waren im Jahr 2017 nachts 13,3 Prozent und tagsüber 19,1 Prozent der Gesamtbevölkerung betroffen. Hierbei gelten 55 dB(A) nachts und 65 dB(A) tagsüber als Schwellenwerte, bei dessen Überschreitung sich das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen nachweisbar erhöht. Als Hauptlärmquelle gilt der Straßenverkehr. Ein Vergleich zu den Werten des Jahres 2012 zeigt jedoch, dass ein allgemeiner Rückgang des Verkehrslärms auszumachen ist (siehe Abbildung 1). Im persönlichen Befinden von Anwohnern wird ebenfalls der Straßenverkehrslärm als größte Ursache der Lärmbelästigung angesehen (siehe Abbildung 2). Demnach fühlten sich im Jahr 2020 76 Prozent der Befragten in ihrem Wohnumfeld durch Straßenverkehr gestört oder belästigt. An zweiter Stelle der verkehrsbedingten Lärmbelästigungen wurde mit 43 Prozent der Luftverkehr genannt [UBA20p].
![Abb. 1: Anteil der durch Verkehrslärm belasteten Bevölkerung [Eintrag-Id:503371] Anteil der durch Verkehrslaerm belasteten Bevoelkerung.jpg](/servlet/is/39774/Anteil%20der%20durch%20Verkehrslaerm%20belasteten%20Bevoelkerung.jpg)
![Abb. 2: Belästigung nach einzelnen Lärmquellen in Prozent, Ermittlung durch eine Online-Befragung im Jahr 2020 [Eintrag-Id:555850] Belaestigung nach einzelnen Laermquellen in Prozent.jpg](/servlet/is/39774/Belaestigung%20nach%20einzelnen%20Laermquellen%20in%20Prozent.jpg)
Dementsprechend sind in Deutschland auch die Gesundheitskosten am höchsten, die durch Straßenverkehrslärm entstehen. Im Jahr 2016 ergaben sich Gesundheitskosten in Höhe von insgesamt 1,68 Milliarden Euro durch Straßenverkehrslärm, 586 Millionen Euro durch Schienenverkehrslärm und 174 Millionen Euro durch Fluglärm [UBa19h]
Obwohl der Schwerlastverkehr einen vergleichsweise geringen Anteil am Verkehrsgeschehen hat, ist er der Hauptemittent von Geräuschen. Ein einzelner Lkw entspricht als Lärmemittent im Durchschnitt etwa 25 Pkw. Da ab einer gewissen Geschwindigkeit Rollgeräusche und der Fahrtwiderstand dominieren, sind Geräuschemissionen durch Motorkapselung nur bedingt zu mindern. Zudem gilt diese Maßnahme als kostspielig und daher unpopulär [NuHe06].
Hinzu kommt, dass Lärm als Umweltproblem oft verdrängt wird. Folgende Gründe sind dafür verantwortlich:
- Menschen nehmen Geräusche subjektiv und situationsabhängig sehr unterschiedlich wahr. Geräusche werden erst dann zu Lärm, wenn sie unerwünscht sind.
- Es gibt keine einfachen technischen Lösungen für das Lärmproblem. Technische Maßnahmen sind nur ein Teil einer Lärmminderungsstrategie, die auch Änderungen in der Verkehrs- und Siedlungsentwicklung einschließen muss.
- Durch Lärm verursachte Gesundheitsgefahren, allen voran Herz-Kreislauf-Erkrankungen, werden immer noch häufig unterschätzt. Planungen berücksichtigen diese Gesundheitsrisiken oft nicht ausreichend, obwohl Gemeinden in Deutschland nach Paragraph 47 des Bundesimmissionsschutzgesetzes dazu verpflichtet sind, Lärmminderungspläne aufzustellen und Verkehrslärm konsequent zu vermeiden [UBA09; NuHe06; BImSchG].
Nichtsdestotrotz werden Maßnahmen gegen die Lärmemissionen ergriffen. Da das Reifen-Fahrbahn-Geräusch bei Lkw ab circa 60 Kilometern pro Stunde die dominierende Geräuschquelle ist, kann der Einsatz von lärmmindernden Fahrbahnbelägen die Lärmbelastung verringern. Geringe Reifen-Fahrbahn-Geräusche können durch Absorption (zum Beispiel offenporiger Asphalt OPA) oder durch bestimmte Fahrbahnoberflächen (zum Beispiel lärmarmer Splittmastixaspalt SMA 8 LA) erzielt und somit bis zu acht dB(A) leiser als beim Referenzbelag gemacht werden. Darüber hinaus reduziert die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit den Lärm. So kann eine Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde auf 30 Kilometer pro Stunde den Lärmpegel je nach Lkw-Anteil um zwei bis drei dB(A) senken. Weitere mögliche Maßnahmen sind beispielsweise die Verbesserung des Verkehrsflusses (zur Minimierung des Beschleunigens) durch eine entsprechende Ampelschaltung oder das Einrichten von festen Hindernissen wie Schallschutzwänden oder -wällen, die die Ausbreitung des Schalls behindern [Uba14b]. Zudem erstellen Gemeinden auf der Grundlage der sogenannten Lärmkarten, welche die Belastung durch Umgebungslärm ermitteln und visualisieren, Lärmaktionspläne, um konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung vor Ort zu realisieren [UBA19i].
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ist unter anderem für den Lärmschutz an Schienenwegen und Bundesfernstraßen verantwortlich. Hierzu werden Vorsorge und Sanierungsmaßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm ergriffen [BMDV18; BMDV22c}.
Die Lärmvorsorge regelt den Neubau und wesentliche Veränderungen von Schienenwegen. Hierzu wurden Immissionsgrenzwerte in der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) verfasst. Um diese Grenzwerte einzuhalten sind vorrangig sogenannte aktive Schallschutzmaßnahmen zu implementieren. Aktive Maßnahmen werden am und neben dem Gleis installiert, wie beispielsweise Schallschutzwände. Sind aktive Maßnahmen nicht ausreichend bezüglich der Verkehrslärmschutzverordnung, werden passive Schallschutzmaßnahmen eingeleitet. Hierbei werden beispielsweise Schallschutzfenster, Schallschutzlüfter oder Fassadendämmung an Gebäuden in Betracht gezogen [BMDV22c}.
Die Lärmsanierung ist ein freiwilliges Programm des BMDV in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG. Das Programm stellt Haushaltsmittel für die Ausführung von sowohl aktiven als auch passiven Lärmschutzmaßnahmen frei. Hierbei werden die Sanierungsaufträge nach der Lärmbelastung in dB, der Zahl der betroffenen Personen und der Länge des zu sanierenden Abschnitts priorisiert [BMDV22c].