Forschungsinformationssystem des BMVI

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Konflikte im ÖPNV verhindern

Erstellt am: 09.06.2004
Autoren:   Hassel, Holger, Dr.
Fusshoeller, Sabine
Zemlin, Zerlina, Dipl.-Vw.
Erscheinungsjahr / -datum:   2002
Veröffentlicht in:   Der Nahverkehr
Ausgabe / Auflage:   9
Seiten:   75ff
Zitiert als:   [HFZ02]
Art der Veröffentlichung:   Beitrag in einer Zeitung / Zeitschrift / Journal / Schriftenreihe
Sprache:   deutsch
Review
Erstellt am: 11.02.2005 | Stand des Wissens: 05.07.2016

Ansprechperson:
Ziel / Zweck
  • Verbesserung der Sicherheit der Fahrgäste in Bussen
  • Steigerung der Kundenzufriedenheit
  • Reduzierung von Vandalismusschäden


Methodik und Durchführung
  • Fallstudie


Ergebnisse und Schlussfolgerungen
Im Bericht wird die Rolle von "Schulscouts" bei der Regionalverkehr Köln (RVK) behandelt. Diese Schulscouts sind Mitarbeiter der RVK die verschiedene Projekte in Schulen durchführen. Da Schüler im Regionalverkehr die größte Fahrgastgruppe darstellen, sollen diese hierdurch zugleich besser angesprochen werden.

Das Projekt "Schulscouts" soll dabei helfen, Strategien gegen Gewalt in öffentlichen Einrichtungen umzusetzen:
  • positiven Bezug zur sozialen Umwelt herstellen (Identifikation)
  • sozialintegrative Gruppenerlebnisse ermöglichen
  • soziale und kommunikative Kompetenzen erhöhen
  • lernen Konflikte zu lösen
  • Akteure miteinander vernetzen
Hierzu wurden 8 Mitarbeiter ausgebildet in Psychologie, Rhethorik, Moderation, Konfliktbewältigung und Servicedienstleistungen. In den Schulen werden nach Bedarf der lehrer und Schüler folgende Projekte umgesetzt:
  • Verhalten bei Einstieg und Fahrt im Bus
  • ÖPNV der Zukunft/"Idealer Bus" (Befragungen, Workshops)
  • Busreinigung (Besichtigung, Fotoreportage)
  • Anti-Aggressionstraining
Ergebnisse zur Vandalismusreduktion sind noch nicht dokumentiert; die Begleitung durch Schulscouts steigert jedoch das Sicherheitsempfinden von Erwachsenen und Schülern.

Glossar

  • Öffentlicher Personennahverkehr
    Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
    Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?89209

Gedruckt am Sonntag, 23. Februar 2025 14:50:46