Aktuelle Aktivitäten im Bereich der Lärmsanierung an Schienenfahrwegen des Bundes
Erstellt am: 14.05.2004 | Stand des Wissens: 22.05.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Für die bereits bestehenden Verkehrswege existieren keine gesetzlichen Lärmsanierungspflichten. Die Bundesregierung hat allerdings 1999 das freiwillige Programm "Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes" mit einem jährlichen Finanzvolumen von etwa 51 Millionen Euro beschlossen. Seit 2007 stehen nun jährlich 100 Millionen Euro zur Verfügung. [DBAG07e; BMVBS07a]
Gemäß der "Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes" können beispielsweise für Wohngebiete, die tagsüber einer schienenverkehrsbedingten Lärmimmission von mehr als 70 Dezibel(A) beziehungsweise in der Nacht einem Schallpegel von mehr 60 Dezibel(A) ausgesetzt sind, bundesseitige Investitionsmittel zur Lärmsanierung bereitgestellt werden [BMVBW05, Anhang 1]. Anhand eines Lärmbelastungskatasters, welches die Schallausbreitung entlang sämtlicher Bahnstrecken erfasst, wurden unter Berücksichtigung der hiervon betroffenen Personenanzahl besonders hohen Geräuschpegeln ausgesetzte Gebiete identifiziert und in einer sogenannten Prioritätenliste die vordringlich zu behandelnden Sanierungsbereiche bestimmt [FlVo08, S. 791 f.; NiLa07, S. 781].
So treten an circa 15.000 Streckenkilometern Lärmbelastungen mit einem mittleren nächtlichen Emissionspegel > 60 Dezibel(A) auf. Ungefähr 3.700 Kilometer hiervon verlaufen durch Gebiete mit Wohnbebauung oder peripher zu diesen. Da geräuschpegelmindernde Maßnahmen zumeist nicht über den gesamten Ortsdurchfahrtsverlauf erforderlich sind, wurden letztendlich insgesamt 3.129 Sanierungsbereiche mit einer Gesamtlänge von rund 3.500 Kilometern definiert. Sie repräsentieren Streckenabschnitte unterschiedlicher Lärmemissionsklassen und teilen sich gemäß dieser Kategorisierung wie folg auf:
Gemäß der "Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes" können beispielsweise für Wohngebiete, die tagsüber einer schienenverkehrsbedingten Lärmimmission von mehr als 70 Dezibel(A) beziehungsweise in der Nacht einem Schallpegel von mehr 60 Dezibel(A) ausgesetzt sind, bundesseitige Investitionsmittel zur Lärmsanierung bereitgestellt werden [BMVBW05, Anhang 1]. Anhand eines Lärmbelastungskatasters, welches die Schallausbreitung entlang sämtlicher Bahnstrecken erfasst, wurden unter Berücksichtigung der hiervon betroffenen Personenanzahl besonders hohen Geräuschpegeln ausgesetzte Gebiete identifiziert und in einer sogenannten Prioritätenliste die vordringlich zu behandelnden Sanierungsbereiche bestimmt [FlVo08, S. 791 f.; NiLa07, S. 781].
So treten an circa 15.000 Streckenkilometern Lärmbelastungen mit einem mittleren nächtlichen Emissionspegel > 60 Dezibel(A) auf. Ungefähr 3.700 Kilometer hiervon verlaufen durch Gebiete mit Wohnbebauung oder peripher zu diesen. Da geräuschpegelmindernde Maßnahmen zumeist nicht über den gesamten Ortsdurchfahrtsverlauf erforderlich sind, wurden letztendlich insgesamt 3.129 Sanierungsbereiche mit einer Gesamtlänge von rund 3.500 Kilometern definiert. Sie repräsentieren Streckenabschnitte unterschiedlicher Lärmemissionsklassen und teilen sich gemäß dieser Kategorisierung wie folg auf:
- > 75 Dezibel(A): circa 10 Prozent
- 70 Dezibel(A): circa 50 Prozent
- 65 Dezibel(A): circa 40 Prozent
[BMVBW05a, S. 6]
Abbildung 1 gibt einen kartografischen Überblick über durch den Schienenverkehr verursachte Lärmemissionen auf dem deutschen Eisenbahnnetz.
Abb. 1: Strecken der DB AG nach Emissionsklassen [BMVBW05a, Anlage 2]
Im Rahmen des bundesseitig finanzierten Lärmsanierungsprogramms hat die Deutsche Bahn bis Ende 2022 2.100 Streckenkilometer lärmsaniert, mehrere hundert Kilometer Schallschutzwände gebaut und 65.500 Wohneinheiten mit passiven Schallschutzmaßnahmen ausgestattet. Bis Ende 2030 sollen insgesamt 50 Prozent (entspricht 3250 Streckenkilometer) der im Bundesprogramm ausgewiesenen sanierungsbedürftigen Streckenkilometer fertiggestellt werden. [BMVBS09l; DBAG12p, BMVI18i, S. 4, DBAG23a]
Weitere Informationen zum Sachstand finden sich in [BMVBW05a, Anlage 1]. Ferner ist eine interaktive Karte zum aktuellen Stand der Lärmschutzarbeiten auf der Homepage der Deutschen Bahn verfügbar. Ein Beispiel für die Lärmsanierung von Bundesschienenwegen stellt [FrWe03] dar.