Privilegien für die Teilnehmer von Fahrgemeinschaften im Berufsverkehr
Erstellt am: 11.05.2004 | Stand des Wissens: 01.07.2016
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Die Förderung von Fahrgemeinschaften hat eine wesentlich höhere Akzeptanz als die Einführung von "Erschwernissen" für Alleinfahrer [ICARO99]. Ein gezielter Einsatz von sogenannten Incentives kann effektiv dabei helfen, die Bereitschaft zur Teilnahme an Fahrgemeinschaften zu erhöhen und die dauerhafte Teilnahme zu verstärken [DfT02, S. 75].
Belohnungen können hierbei zum Einsatz kommen für [DfT02, S. 113]:
Belohnungen können hierbei zum Einsatz kommen für [DfT02, S. 113]:
- die Registrierung bei einer Vermittlung von Fahrgemeinschaften,
- die erste Nutzung einer Fahrgemeinschaft und/oder
- eine dauerhafte Nutzung.
Hieran kann zugleich eine Befragung zu Stärken und Schwächen des Angebotes an Fahrgemeinschaften gekoppelt werden.
Praxisbeispiel für Incentives bei Fahrgemeinschaften
Die Verwaltung der British Airways in London Heathrow bezahlt Mitarbeitern einmalig 200 Pfund (steuerfrei), wenn sie künftig auf ihren Parkausweis verzichten und nicht mehr mit dem eigenen Pkw zur Arbeit kommen [move98, S. 10 f.].
Förderung im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Fahrgemeinschaften im Rahmen einer Parkraumbewirtschaftung zu fördern:
Praxisbeispiel für Incentives bei Fahrgemeinschaften
Die Verwaltung der British Airways in London Heathrow bezahlt Mitarbeitern einmalig 200 Pfund (steuerfrei), wenn sie künftig auf ihren Parkausweis verzichten und nicht mehr mit dem eigenen Pkw zur Arbeit kommen [move98, S. 10 f.].
Förderung im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Fahrgemeinschaften im Rahmen einer Parkraumbewirtschaftung zu fördern:
- Förderung durch Umlegung von Parkgebühren auf mehrere Personen (systemimmanent),
- reduzierte/keine Parkgebühren für Fahrgemeinschaften,
- Reservierung günstig gelegener Stellplätze für Fahrgemeinschaften und
- Häufigkeit der (kostenfreien) Parkberechtigung je Person.
Aufwand
Der organisatorische Aufwand beschränkt sich auf die Ausweisung der für Fahrgemeinschaften relevanten Regelungen bezüglich der Stellplätze sowie der Überwachung der Einhaltung und ist daher als gering anzusehen.
Der finanzielle Aufwand variiert je nach Umfang der Zugeständnisse, die Fahrgemeinschaften gemacht werden wie zum Beispiel Wegfall der Parkgebühren.
Wirkung
Bevorzugtes Parken an den richtigen Stellen und die Befreiung von Parkgebühren ist sehr wirksam für die Förderung von Fahrgemeinschaften [Schä02; RoMe99]; es muss jedoch sorgfältig geplant und überwacht werden [DfT02, S. 114].
Die Reservierung günstig gelegener Stellplätze für Fahrgemeinschaften scheint dabei effektiver zu sein als die Auszahlung einer "Fahrgemeinschaftsprämie" [Reink94, S. 61 f.].
Umsetzungshinweise/Probleme
Eine Förderung von Fahrgemeinschaften im Rahmen einer Parkraumbewirtschaftung verspricht nur dann Erfolg, wenn tatsächlicher Parkdruck gegeben ist.
Bei einer Szenarienbetrachtung aufgrund einer Untersuchung am Mercedes-Benz Technologie Center (MTC) konnten keine Effekte von Stellplätzen für Fahrgemeinschafen auf die Teilnahme nachgewiesen werden. Dies lag vor allem daran, dass viele der übrigen Stellplätze in unmittelbarer Nähe des Eingangs und ein zusätzlicher Ausweichparkplatz vorhanden waren [Funk06, S. 204 und 213].
Die Möglichkeit der gezielten Parkraumbewirtschaftung besteht für eine Firma nur auf ihrem Betriebsgelände. Doch auch der Parkraum im öffentlichen Straßenraum spielt bei der Wirksamkeit der Maßnahmen eine wichtige Rolle.
Beschränkungen auf Parkplätzen für einfach besetzte Fahrzeuge sind durchaus erfolgversprechend, werden jedoch nicht so leicht akzeptiert [RoMe99, S. 109].