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Heimfahrgarantie bei Fahrgemeinschaften im Berufsverkehr

Erstellt am: 11.05.2004 | Stand des Wissens: 21.06.2019
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Die Heimfahrgarantie oder Mobilitätsgarantie ist in den USA seit langem unter der Bezeichnung "guaranteed ride home" bekannt. Damit ist gemeint, dass bei kurzfristigem Absagen einer Fahrgemeinschaft wie durch Überstunden oder Notfälle, Mitfahrer vom Arbeitgeber bei der Heimfahrt unterstützt werden. Die Heimfahrtgarantie wird von den Unternehmen übernommen und die Mobilitätsgarantie von den Verkehrsunternehmen.
Diese Garantie kann sowohl die praktische als auch die finanzielle Unterstützung durch den Arbeitgeber umfassen. Die Sicherung kann erfolgen über [ICARO99, move98]:
  • eine Fahrt im ÖPNV mit Fahrtkostenbeteiligung,
  • die Bereitstellung eines Firmenwagens und/oder Carsharing-Fahrzeugs,
  • die Vermittlung in andere Fahrgemeinschaften (dynamische Fahrgemeinschaft) oder
  • eine (anteilige) Finanzierung eines Taxis (gegebenenfalls für einen Teilabschnitt).
Dabei sollte das Ziel im Vordergrund stehen Fahrgemeinschaften zu fördern sowie in Ausnahmefällen unbürokratisch und schnell zu helfen. Eine umfassende Regelung für eine Mobilitätsgarantie wurde unter anderem im Projekt "move" erprobt [move98a].

Aufwand
Die Regelung der Mobilitätsgarantie für alle (registrierten) Teilnehmer von Fahrgemeinschaften erfordert zu Beginn einen geringen organisatorischen Aufwand; hierbei müssen die Regelungen verständlich und klar festgelegt werden.

Die Entscheidung über die berechtigte Inanspruchnahme:
  • kann entweder den Arbeitnehmern überlassen werden (Eingreifen bei Auffälligkeiten),
  • durch einen Vorgesetzten im Vorhinein erfolgen (wie etwa bei kurzfristig angeordneten Überstunden) oder
  • im Nachhinein erfolgen.
Der finanzielle Bedarf ist in der Regel relativ niedrig. Er ist stark abhängig von den lokalen Verkehrsangeboten. Für je 1.000 Angestellte kann mit einem Erstattungsaufwand von 5.000 Euro pro Jahr kalkuliert werden [move98a, S. 16].

Wirkung
Durch die Heimfahrgarantie lässt sich die Zufriedenheit mit dem Fahrgemeinschafts-Service decken. Dabei steigt die Bereitschaft, sich in einem Fahrgemeinschaftsvermittlungsdienst registrieren zu lassen [DfT02, S. 75]. Ein direkter Einfluss auf die Besetzungszahl konnte durch die Heimfahrgarantie jedoch nicht nachgewiesen werden [ICARO99].

Umsetzungshinweise/Probleme
Von einem übermäßigen Gebrauch der Regelung wird in kaum einem der dokumentierten Anwendungsfälle berichtet. Durch die Abwicklung der Kosten fallen Missbräuche zudem schnell auf.
Eine akzeptierte Möglichkeit, die Inanspruchnahme der Garantie auf Notfälle zu begrenzen, ist eine Kostenbeteiligung durch den Arbeitnehmer [move98a].
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Fahrgemeinschaften im Berufsverkehr (Stand des Wissens: 21.06.2019)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?56871
Literatur
[DfT02] Cairns, Sally , Davies, Adrian , Newson, Carey , Swiderska, Camilla Making travel plans work: Research report, London, 2002/07
[ICARO99] ICARO-Konsortium ICARO - Final Report - Deliverable 11, 1999
[move98] Konsortium move move - Internationale Aspekte von Fahrgemeinschaften, 1998
[move98a] Schäfer-Breede, Klaus Move - Mobilitätsverbund; Service für Arbeitnehmerverkehr - Abschlussbericht, 1998/07
Weiterführende Literatur
[HoSt01] Müller Steinfahrt, Ulrich, Essert, Markus, Klaus, Peter , Liberda, Elisabeth, Hoppe, Frank Arbeitnehmerorientierte Mobilitätsgestaltung im Großraum Nürnberg, 2001/8
Glossar
Carsharing
Der Begriff CarSharing stammt aus dem Englischen (car= Auto, to share= teilen) und kann sinngemäß mit der Bedeutung "Auto teilen" übersetzt werden. Er beschreibt die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen, die meist von Unternehmen gegen Gebühr bereitgestellt werden.
Durch einen Rahmenvertrag oder eine Vereinsmitgliedschaft erhalten Kunden flexiblen Zugriff auf alle Kfz eines Anbieters. Die Fahrzeuge können über eine Webseite oder über eine Smartphone-App gebucht werden. Geöffnet werden sie in der Regel mit Hilfe von Chipkarten oder durch einen über die Smartphone-App vermittelten Zugangscode .
Bei dem System des stationsbasierten CarSharing stehen die Fahrzeuge auf reservierten Stellplätzen und werden nach der Nutzung auch wieder dorthin zurückgebracht. Ein anderes Modell ist das free-floating CarSharing. Hier stehen die Fahrzeuge in einem definierten Operationsgebiert verteilt. Sie können per Smartphone geortet werden und nach der Nutzung auf einem beliebigen Stellplatz innerhalb des Operationsgebiets zurückgegeben werden.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?86007

Gedruckt am Dienstag, 23. April 2024 17:18:26