Fahrgemeinschaften und Gelegenheitsmitfahrten
Erstellt am: 05.05.2004 | Stand des Wissens: 07.02.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Als Fahrgemeinschaft wird eine Gruppe von zwei oder mehr Personen definiert, die sich für einen oder mehrere Fahrzwecke ein Auto teilt. Fahrgemeinschaften können außerhalb des Berufsverkehrs (sogenannte Gelegenheitsmitfahrten) oder im Berufsverkehr stattfinden.
Fahrgemeinschaften außerhalb des Berufsverkehrs lassen sich unterscheiden in
- private Mitnahme im Einkaufs- und Freizeitverkehr [DHHK98],
- vermittelte Mitfahrten im Fernreiseverkehr [DHHK98] und
- unorganisiertes Mitfahren (Trampen).
Private Mitnahme im Einkaufs- und Freizeitverkehr wird in der Regel "innerhalb abgegrenzter sozialer Gruppen" [DHHK98, S. 48] (Nachbarschaft, Familie, Freunde) für Fahrten im Nahbereich praktiziert (Einkauf, Disco und andere) und häufiger in ähnlicher Besetzung durchgeführt. In vielen Fällen werden insbesondere Personen mitgenommen, die kein eigenes Auto besitzen oder schlecht an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden sind. Bei Fahrten zur Disko ist die gemeinschaftliche Anreise bereits Teil des Events.
Vermittelte Mitfahrten im Fernreiseverkehr: Der Aufwand für eine Fahrtvermittlung wird in der Regel nur bei größeren Distanzen (also im Fernverkehr, das heißt gemäß [Mehl01a, S. 221] ist das eine Beförderung mit einer Fahrtweite über 50 Kilometer) in Kauf genommen. Die wesentliche Motivation hierfür sind die Kostenaspekte und die fehlende Pkw-Verfügbarkeit.
Die Vermittlung erfolgt heute im Regelfall über elektronische Mitfahrzentralen im Internet oder in sozialen Netzwerken. Vor allem in der Vergangenheit wurden die Fahrten auch über "schwarze Bretter" (Heimfahrten von Studierenden oder Ähnliches) oder über Telefon (zum Beispiel Mitfahrzentralen mit der bundeseinheitlichen Rufnummer) vermittelt.
Fahrgemeinschaften im Berufsverkehr: Laut [infas18] werden vier Prozent der Arbeitswege als "Pkw-Mitfahrer" und 59 Prozent der Arbeitswege als Fahrer durchgeführt [infas18, Tabelle W10.3]. Das Verhältnis von Mitfahrern zu Fahrer liegt bei etwa 1:15. Der durchschnittliche Besetzungsgrad im Berufsverkehr ist damit der niedrigste aller Fahrtzwecke und liegt bei rund 1,1 Personen pro Pkw (ungewichtet).
Wesentliche Auslöser für die Bildung von Fahrgemeinschaften im Berufsverkehr sind die Fahrtkosten. Dazu zählen zum einen die Kraftstoffpreise, welche nach einem starken Anstieg bis zum Jahr 2013 zwar wieder leicht gesunken sind, dennoch mit 1,58 Euro pro Liter (Benzin, 2020) weit teurer als zu Beginn des Jahrtausends liegen [BMDV22h, S. 309]. Für Berufspendler hat sich die Kostensituation zudem durch die Reduktion der Entfernungspauschale verschärft. So bekamen Pendler zunächst bis zehn Kilometer jeweils 36 Cent pro Kilometer und ab dem elften Kilometer 40 Cent angerechnet. Im Jahr 2004 wurde dieser Betrag schließlich einheitlich auf 30 Cent pro Kilometer gesetzt. Mit Beschluss des Klimapaketes wurde im Jahr 2019 bekanntgegeben, dass die Entfernungspauschale über fünf Jahre von 2021 bis 2026 sukzessive auf 35 Cent pro Kilometer steigen soll, wobei dies erst ab dem 21. Kilometer gilt [BMF19a]. Aufgrund des Energie-Entlastungspakets der Bundesregierung gilt rückwirkend zum 1.1.2022 eine Pauschale von 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Geringverdienende können auf Antrag statt der Entfernungspauschale auch eine Mobilitätsprämie erhalten.
Mittlerweile gibt es mehrere Anbieter für die Organisation von Mitfahrgelegenheiten und Fahrgemeinschaften. Dazu zählen unter anderen "fahrgemeinschaft.de" oder der französische Anbieter "BlaBlaCar". Die Verwaltung erfolgt hierbei über Online-Portale, wobei Fahrer eine Fahrt inserieren und Mitfahrer sich in diese dann eintragen. Vorreiter auf diesem Gebiet war "mitfahrgelegheiten.de". Dieses Portal wurde im Jahr 2001 als Studentenprojekt in München gestartet und wurde bis 2013 zum Marktführer in Europa. Erst durch die Einführung eines Bezahlsystems schauten sich Nutzer nach einer kostenlosen oder kostengünstigeren Alternative um. Das System wurde schließlich im Jahr 2015 von "BlaBlaCar" übernommen.
Doch auch und vor allem in Unternehmen eignen sich Mitfahrgelegenheiten und Fahrgemeinschaften sehr gut, um die Mitarbeiter zu ihrem Arbeitsplatz zu bringen. Neben den bereits genannten Portalen gibt es hier zum Beispiel auch das "pendlerportal.de", welches sich direkt an die Berufspendler richtet. Auch finden sich in diesem Segment Anbieter von Software, um solche Fahrgemeinschaften Unternehmensintern zu organisieren.
Doch auch und vor allem in Unternehmen eignen sich Mitfahrgelegenheiten und Fahrgemeinschaften sehr gut, um die Mitarbeiter zu ihrem Arbeitsplatz zu bringen. Neben den bereits genannten Portalen gibt es hier zum Beispiel auch das "pendlerportal.de", welches sich direkt an die Berufspendler richtet. Auch finden sich in diesem Segment Anbieter von Software, um solche Fahrgemeinschaften Unternehmensintern zu organisieren.
Zur Förderung von Fahrgemeinschaften in Deutschland wären unter dem Gesichtspunkt staatlicher Förderaktivität die folgenden Maßnahmen zu nennen: Einrichtung von Stellplätzen für Fahrgemeinschaften und Fahrspuren, Einbindung von Fahrgemeinschaften in Mobilitätsmanagement-Ansätze sowie Parkraumbewirtschaftungen [DHHK98, Schä02].