Flächenhafte Verkehrsberuhigung im Stadtverkehr
Erstellt am: 04.05.2004 | Stand des Wissens: 01.03.2019
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Eine der wesentlichen Voraussetzungen für den Erfolg verkehrsberuhigender Maßnahmen ist deren flächendeckende Umsetzung. Während anfangs eher der punktuelle Einsatz von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen praktiziert wurde, beispielsweise um bestimmte Gefahrenpunkte zu entschärfen, ging man seit Anfang der 1980er Jahre mehr und mehr zur flächenhaften Verkehrsberuhigung über.
Voraussetzung für die flächenhafte Anlage möglichst vieler verkehrsberuhigter Bereiche ist die Bündelung des Verbindungsverkehrs in einem leistungsgerechten Straßennetz (Vorbehaltsnetz der Vorfahrtsstraßen) [BMV94, S. 37].
Aktuell wird in verschiedenen Gremien bzw. Interessensverbänden das Thema der Einführung von Tempo-30 als stadtverträgliche Regelgeschwindigkeit außerhalb der vorfahrtberechtigten Verkehrs- oder Vorbehaltstraßen diskutiert [WBBMVBS10; VCD11]. Es würde sich daraus eine Begründungspflicht für Straßen mit Geschwindigkeiten größer als 30km/h ergeben. Befürworter gehen davon aus, dass die Verkehrssicherheit auf städtischen Straßen durch die generelle Tempo-30-Regelung erhöht wird sowie der "Schilderwald" reduziert werden kann. Dass diese fachliche Empfehlung politisch aufgegriffen und umgesetzt wird, ist derzeit allerdings nicht absehbar.
Flächenhafte Verkehrsberuhigung ist im Wesentlichen durch folgende vier Charakteristika gekennzeichnet [BMV94]:
Voraussetzung für die flächenhafte Anlage möglichst vieler verkehrsberuhigter Bereiche ist die Bündelung des Verbindungsverkehrs in einem leistungsgerechten Straßennetz (Vorbehaltsnetz der Vorfahrtsstraßen) [BMV94, S. 37].
Aktuell wird in verschiedenen Gremien bzw. Interessensverbänden das Thema der Einführung von Tempo-30 als stadtverträgliche Regelgeschwindigkeit außerhalb der vorfahrtberechtigten Verkehrs- oder Vorbehaltstraßen diskutiert [WBBMVBS10; VCD11]. Es würde sich daraus eine Begründungspflicht für Straßen mit Geschwindigkeiten größer als 30km/h ergeben. Befürworter gehen davon aus, dass die Verkehrssicherheit auf städtischen Straßen durch die generelle Tempo-30-Regelung erhöht wird sowie der "Schilderwald" reduziert werden kann. Dass diese fachliche Empfehlung politisch aufgegriffen und umgesetzt wird, ist derzeit allerdings nicht absehbar.
Flächenhafte Verkehrsberuhigung ist im Wesentlichen durch folgende vier Charakteristika gekennzeichnet [BMV94]:
- Die Wirkung der Maßnahmen erstreckt sich flächenhaft über ganze Städte bzw. größere Stadtteile, ohne dass alle Straßenflächen umgestaltet werden müssen. Die Wechselwirkungen im gesamten Straßennetz sind zu beachten.
- Die Verkehrssicherheit, die städtebauliche Situation und die Umweltbedingungen werden in einem interdisziplinären Ansatz integriert geplant. Dabei sind solche Lösungen anzustreben, die ein ausgewogenes Verhältnis von städtebaulichen, verkehrlichen und umweltbezogenen Belangen und Nutzungsanforderungen gewährleisten.
- Um einen möglichst großen Teil des Straßennetzes beruhigen zu können, ist das Vorbehaltsstraßennetz auf möglichst wenige Straßen zu konzentrieren. Die verkehrsberuhigenden Maßnahmen sind möglichst kostengünstig zu gestalten. Dabei rechtfertigen problembelastete Hauptstraßen und städtebaulich wertvolle Ensembles in der Regel einen höheren Aufwand als ohnehin ruhige Quartierstraßen.
- Alle Maßnahmen sind unter der besonderen Maßgabe der Akzeptanz zu planen (Bewohner, Passanten, Gewerbe, Einzelhandel, Notfalldienste, kommunale Betriebe usw.). Ferner sind die Anforderungen der Radfahrer, Fußgänger, des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), der Mobilitätseingeschränkten und der Autofahrer in die Planungen einzubeziehen (Abwägung im Rahmen partizipatorischer Planungsansätze und einer breiten Öffentlichkeitsarbeit).
Ein Vorteil von flächenhaften Ansätzen sollte der Wegfall sogenannter "Verdrängungseffekte" sein, wonach sich der Kfz-Verkehr aus verkehrsberuhigten Bereichen in solche Gebiete verlagert, in denen keinerlei Maßnahmen ergriffen wurden. In diesen Gebieten kann es dann zu einer unerwünschten Steigerung des Verkehrsaufkommens mit den damit einhergehenden negativen Auswirkungen kommen.
Abbildung 1 zeigt einen Überblick über die Ziele und Wirkungen der flächenhaften Verkehrsberuhigung.
Abbildung 1 zeigt einen Überblick über die Ziele und Wirkungen der flächenhaften Verkehrsberuhigung.
