Bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
Erstellt am: 28.04.2004 | Stand des Wissens: 13.09.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zur Verkehrsberuhigung im Stadtverkehr bieten sich neben straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen bestimmte bauliche Maßnahmen im Straßenraum an. Diese sind allerdings deutlich kostenintensiver als das alleinige Ausweisen von Fußgängerzonen, Verkehrsberuhigten Bereichen und anderen.
Grundsätzlich versuchen integrierte Straßenraumentwürfe sowohl funktionale als auch ästhetische (materielle und immaterielle) Ansprüche zu erfüllen. Dabei sollen vor allem auch Ziele der Verkehrsberuhigung von Beginn an mit berücksichtigt und umgesetzt werden.
Bauliche Maßnahmen sind erforderlich, wenn vor allem durch unangemessen hohe Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs die Verkehrssicherheit gefährdet ist [RASt06].
Bauliche, zur Verkehrsberuhigung geeignete Elemente sind [FGSV94; SCHNA11; VDAV90]:
1) auf Strecken
Grundsätzlich versuchen integrierte Straßenraumentwürfe sowohl funktionale als auch ästhetische (materielle und immaterielle) Ansprüche zu erfüllen. Dabei sollen vor allem auch Ziele der Verkehrsberuhigung von Beginn an mit berücksichtigt und umgesetzt werden.
Bauliche Maßnahmen sind erforderlich, wenn vor allem durch unangemessen hohe Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs die Verkehrssicherheit gefährdet ist [RASt06].
Bauliche, zur Verkehrsberuhigung geeignete Elemente sind [FGSV94; SCHNA11; VDAV90]:
1) auf Strecken
- Versätze (Verschwenkungen in der Straßenführung),
- Querschnittseinengungen,
- Aufpflasterungen (Teilaufpflasterung, einfache bzw. geteilte Plateauaufpflasterung),
- Quersperren im Straßenquerschnitt,
- Anordnung von Mittelinseln,
- in Ausnahmefällen Anordnung von Schwellen.
2) im Knotenpunktsbereich
- Versätze,
- Neuordnung des Parkens und Begrünung (Gehwegverbreiterung),
- Aufpflasterung des Knotenpunktbereiches,
- Diagonalsperren,
- Kreisverkehrsplätze inkl. Minikreisel.
Diese baulichen Maßnahmen zielen vor allem auf die Geschwindigkeitsdämpfung des Kfz-Verkehrs ab und wirken auch ohne Beschilderung [RASt06; UBA00h]. Als besonders wirksam haben sich Aufpflasterungen in verschiedenen Ausführungen, Versätze, Mittelinseln mit Versätzen und bei häufigem Begegnungsverkehr auch Engstellen erwiesen [UBA00h]. Zudem können zusätzlich gestalterische Elemente wie Begrünungen die Wohn- und Umfeldqualität erhöhen [FGSV94].
Darüber stellen auch Veränderungen des Fahrbahnbelages, z. B. Wechsel von Asphalt auf Pflaster ein Element zur Verkehrsberuhigung dar. Allerdings wirken diese nicht geschwindigkeitsreduzierend, sondern zeigen lediglich die Änderung der Straßencharakteristik an. Die daraus resultierende Lärmbelästigung ist problematisch [VDAV90].
Darüber stellen auch Veränderungen des Fahrbahnbelages, z. B. Wechsel von Asphalt auf Pflaster ein Element zur Verkehrsberuhigung dar. Allerdings wirken diese nicht geschwindigkeitsreduzierend, sondern zeigen lediglich die Änderung der Straßencharakteristik an. Die daraus resultierende Lärmbelästigung ist problematisch [VDAV90].
Bei vorgegebener Flächenverfügbarkeit ist insbesondere in Straßenräumen mit einem hohen Aufenthalts- und Querungsbedarf die gestalterische Berücksichtigung aller Zielfelder und weiterer städtebaulicher Aspekte eine Herausforderung, die die baulichen Maßnahmen erfüllen sollten. Ein möglicher Ansatz wurde darin gesehen die gegenseitige Verständigung der Verkehrsteilnehmenden zu intensivieren bei möglichst weitgehendem Verzicht auf Verkehrsregeln, Lichtsignalanlagen und Beschilderungen [KEU05, Or11]. Bei diesem im Allgemein "Shared Space" genannten Ansatz handelt es sich nicht um ein vorgefertigtes Entwurfskonzept. Die zentrale Idee ist die gemeinsame Nutzung eines öffentlichen Raums auch in zentralen Bereichen mit hohem Verkehrs- und Querungsaufkommen nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmender.