Wirkungskontrolle der Verkehrsberuhigung im Stadtverkehr
Erstellt am: 28.04.2004 | Stand des Wissens: 13.09.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Die Frage, ob verkehrsberuhigende Maßnahmen wirkungsvoll sind, lässt sich beispielsweise anhand von Geschwindigkeitsmessungen und -kontrollen durch die jeweilige Kommune beantworten. Ziel eines Forschungsprojektes [Luth96] war es unter anderem die
- Akzeptanz von Geschwindigkeitskontrollen,
- Veränderungen des Unfallgeschehens (Vorher-/Nachher-Vergleich) und
- Veränderungen der Kfz-Geschwindigkeiten
in Tempo-30-Zonen in fünf deutschen Städten (Kassel, Neckarsulm, Heilbronn, Baden-Baden und Freiburg) zu analysieren.
Aufgrund der Untersuchungen wurde die Akzeptanz von Geschwindigkeitskontrollen in verkehrsberuhigten Bereichen von der Bevölkerung generell als "hoch" eingeschätzt, insbesondere in Tempo-30-Zonen vor Schulen, Kindergärten, Spielplätzen. Jedoch stellten neuere Untersuchungen bei Einführungen von Tempo-30-Zonen fest, dass der Rückgang der durchschnittlichen Verkehrsgeschwindigkeit nicht direkt nach Einführung einer neuen Zonengeschwindigkeit stattfindet [UBA16j]. In Berlin sank die durchschnittliche Geschwindigkeit in 19 neuen Tempo-30-Zonen über zwei Jahre hinweg von 43 km/h auf 34 km/h. Die Nutzenden brauchen Eingewöhnungszeiten für die neuen Regelgeschwindigkeiten. Durch zusätzliche Überwachung kann diese Eingewöhnungszeit verkürzt werden, da Nutzende bei offensichtlicher Überwachung deutlich wachsamer sind.
Geringes Verständnis wird stationären Überwachungsanlagen entgegengebracht [Luth96].
Als Folge von Geschwindigkeitsüberwachungen ist in der Regel ein Rückgang der festgestellten Geschwindigkeiten bzw. Überschreitungsquoten zu verzeichnen. Im Vorher-/Nachher-Vergleich des Unfallgeschehens ist im Zuge der Durchführung von Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen allgemein ein stärkerer Rückgang der Unfallzahlen innerhalb von Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen zu verzeichnen als im übrigen Stadtgebiet. Die Entwicklung des Unfallgeschehens ist dabei nicht unbedingt von der Überwachungsintensität abhängig [Luth96].
Mit der Durchführung von Kontrollen stellt sich die Unfallbilanz einer Kommune positiver dar als ohne. Im Zuge der Überwachung konnte in allen Fällen eine Verringerung der gefahrenen Kfz-Geschwindigkeiten festgestellt werden [Luth96].
Neben der Überwachung von Kfz-Geschwindigkeiten an verkehrsberuhigten Straßen gibt es heutzutage neue Methoden, um die Wirkungen von Verkehrsberuhigung zu quantifizieren. Bei einigen Maßnahmen, die in den Metaanalysen vom UBA [UBA16j] und des DIFU [DiFu23] analysiert werden, wurden Lärm- und Schadstoffbelastungen in Vorher/Nachher-Untersuchungen aufgenommen. Außerdem wurde bei vielen Maßnahmen geprüft ob und wie viel sich das gesamte Kfz-Verkehrsaufkommen, in und um die verkehrsberuhigte Zone herum, geändert hat. Vorher/Nachher-Untersuchungen am Modal Split lassen auch Rückschlüsse auf die Änderung in der Mobilitätswahl zu [VCOE23].
Aufgrund der Untersuchungen wurde die Akzeptanz von Geschwindigkeitskontrollen in verkehrsberuhigten Bereichen von der Bevölkerung generell als "hoch" eingeschätzt, insbesondere in Tempo-30-Zonen vor Schulen, Kindergärten, Spielplätzen. Jedoch stellten neuere Untersuchungen bei Einführungen von Tempo-30-Zonen fest, dass der Rückgang der durchschnittlichen Verkehrsgeschwindigkeit nicht direkt nach Einführung einer neuen Zonengeschwindigkeit stattfindet [UBA16j]. In Berlin sank die durchschnittliche Geschwindigkeit in 19 neuen Tempo-30-Zonen über zwei Jahre hinweg von 43 km/h auf 34 km/h. Die Nutzenden brauchen Eingewöhnungszeiten für die neuen Regelgeschwindigkeiten. Durch zusätzliche Überwachung kann diese Eingewöhnungszeit verkürzt werden, da Nutzende bei offensichtlicher Überwachung deutlich wachsamer sind.
Geringes Verständnis wird stationären Überwachungsanlagen entgegengebracht [Luth96].
Als Folge von Geschwindigkeitsüberwachungen ist in der Regel ein Rückgang der festgestellten Geschwindigkeiten bzw. Überschreitungsquoten zu verzeichnen. Im Vorher-/Nachher-Vergleich des Unfallgeschehens ist im Zuge der Durchführung von Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen allgemein ein stärkerer Rückgang der Unfallzahlen innerhalb von Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen zu verzeichnen als im übrigen Stadtgebiet. Die Entwicklung des Unfallgeschehens ist dabei nicht unbedingt von der Überwachungsintensität abhängig [Luth96].
Mit der Durchführung von Kontrollen stellt sich die Unfallbilanz einer Kommune positiver dar als ohne. Im Zuge der Überwachung konnte in allen Fällen eine Verringerung der gefahrenen Kfz-Geschwindigkeiten festgestellt werden [Luth96].
Neben der Überwachung von Kfz-Geschwindigkeiten an verkehrsberuhigten Straßen gibt es heutzutage neue Methoden, um die Wirkungen von Verkehrsberuhigung zu quantifizieren. Bei einigen Maßnahmen, die in den Metaanalysen vom UBA [UBA16j] und des DIFU [DiFu23] analysiert werden, wurden Lärm- und Schadstoffbelastungen in Vorher/Nachher-Untersuchungen aufgenommen. Außerdem wurde bei vielen Maßnahmen geprüft ob und wie viel sich das gesamte Kfz-Verkehrsaufkommen, in und um die verkehrsberuhigte Zone herum, geändert hat. Vorher/Nachher-Untersuchungen am Modal Split lassen auch Rückschlüsse auf die Änderung in der Mobilitätswahl zu [VCOE23].