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Privates Autoteilen

Erstellt am: 15.04.2004 | Stand des Wissens: 07.02.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Das private Autoteilen wird oft auch als nachbarschaftliches Autoteilen bezeichnet. Es kann als eine Sonderform des Carsharing angesehen werden. Die Autoteiler schließen einen privaten Vertrag über die gemeinsame Nutzung eines oder mehrerer Fahrzeuge ab [FHGel04, S. 126].
Es lassen sich zwei Modelle des privaten Autoteilens unterscheiden:
  1. Eine Person besitzt ein Auto und stellt dieses weiteren Personen zur Verfügung, die sich ihrerseits an den Kosten beteiligen. Es kann auch sein, dass mehrere Fahrzeuge gemeinsam genutzt werden. Dabei unterscheidet man zwischen Eigentümer und Nichteigentümer.
  2. Ein Pkw-Besitzer verkauft Anteile seines Kraftfahrzeugs an die übrigen Mitglieder (zum Beispiel Nachbarn, Bekannte, Kollegen oder Freunde). Somit sind sie Miteigentümer des Fahrzeuges und teilen sich die Kosten.
Das private Autoteilen ist nicht auf eine Carsharing-Organisation (CSO) vor Ort angewiesen, kann aber die Grundlage für ein späteres Carsharing-Angebot bilden [FHGel04, S. 126].
Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V. (ADAC) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) haben Musterverträge für privates Autoteilen entwickelt. In einem solchen Vertrag sollten unter anderem geregelt werden [FHGel04a, S. 54 ff.]:
  • die Rechtsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern (Eigentum am Kraftfahrzeug, Haltereigenschaft, Versicherungen),
  • das Nutzungsrecht (Nutzungsabsprache, Fahrtenbuch, Benutzung durch Dritte, Tanken, Reparaturen),
  • die Aufteilung der Betriebs- und Fixkosten,
  • die Modalitäten für eine Beendigung des Vertrages und
  • die Regelungen für die Unfallregulierung (meistens ist für Reparaturen ein Höchstbetrag im Vertrag angegeben, ab dem eine Reparatur nur mit Zustimmung aller Vertragspartner in Auftrag zu geben ist).
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Effizientere Formen der Autonutzung und Kollektivierung des MIV (Stand des Wissens: 07.02.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?303288
Literatur
[FHGel04] Schweig, Karl-Heinz, Keuchel, Stephan, Kleine-Wiskott, Roland, Hermes, Rolf, van Acken, Clemens Car-Sharing in kleinen und mittleren Gemeinden, Recklinghausen, 2004/01
[FHGel04a] Schweig, Karl-Heinz , Keuchel, Stephan , Kleine-Wiskott, Roland , Hermes, Rolf , van Acken, Clemens Car-Sharing in kleinen und mittleren Gemeinden - Handbuch, Recklinghausen, 2004/01
Weiterführende Literatur
[FHGel04] Schweig, Karl-Heinz, Keuchel, Stephan, Kleine-Wiskott, Roland, Hermes, Rolf, van Acken, Clemens Car-Sharing in kleinen und mittleren Gemeinden, Recklinghausen, 2004/01
[FHGel04a] Schweig, Karl-Heinz , Keuchel, Stephan , Kleine-Wiskott, Roland , Hermes, Rolf , van Acken, Clemens Car-Sharing in kleinen und mittleren Gemeinden - Handbuch, Recklinghausen, 2004/01
Glossar
Carsharing
Der Begriff CarSharing stammt aus dem Englischen (car= Auto, to share= teilen) und kann sinngemäß mit der Bedeutung "Auto teilen" übersetzt werden. Er beschreibt die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen, die meist von Unternehmen gegen Gebühr bereitgestellt werden.
Durch einen Rahmenvertrag oder eine Vereinsmitgliedschaft erhalten Kunden flexiblen Zugriff auf alle Kfz eines Anbieters. Die Fahrzeuge können über eine Webseite oder über eine Smartphone-App gebucht werden. Geöffnet werden sie in der Regel mit Hilfe von Chipkarten oder durch einen über die Smartphone-App vermittelten Zugangscode .
Bei dem System des stationsbasierten CarSharing stehen die Fahrzeuge auf reservierten Stellplätzen und werden nach der Nutzung auch wieder dorthin zurückgebracht. Ein anderes Modell ist das free-floating CarSharing. Hier stehen die Fahrzeuge in einem definierten Operationsgebiert verteilt. Sie können per Smartphone geortet werden und nach der Nutzung auf einem beliebigen Stellplatz innerhalb des Operationsgebiets zurückgegeben werden.
ADAC = Allgemeine Deutsche Automobil Club e. V.. Der ADAC nimmt für sich in Anspruch, die Interessen deutscher Auto-, Motorrad- und Bootfahrer zu vertreten. Er bietet - direkt oder über Tochterfirmen - Dienstleistungen an und produziert Stadtpläne sowie Straßenkarten. Außerdem betreibt er mehrere Fahrsicherheitszentren. Die ursprüngliche und bekannteste Dienstleistung des Clubs ist die Pannenhilfe.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?81497

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 10:34:47