Flughafenabfertigungsgebäude (Terminal)
Erstellt am: 08.04.2004 | Stand des Wissens: 19.12.2018
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
TU Dresden, Professur für Kommunikationswirtschaft, Prof. Dr. Ulrike Stopka
Grundsätzlich ist in Passagier- und Frachtterminals zu unterscheiden, welche je nach Aufgabenspektrum die einzelnen Einrichtungen zur Abfertigung von Passagieren oder Fracht/Post beinhalten. Ein Passagierterminal beinhaltet neben sanitären Anlagen und Warteräumen die primären Abfertigungseinrichtungen des Check-In, der Sicherheitskontrolle, der Passkontrolle und der Gepäckausgabe, einschließlich der Zollkontrolle. In Passagierterminals gewinnt zudem die Flächenvorhaltung für den Gastronomie- und Einkaufserlebnisbereich, der sogenannte Non Aviation Sektor, zunehmend an Bedeutung. Des Weiteren hält das Terminal weitere Flächen vor, beispielsweise für den Verkauf von Flugtickets, Räume für Abfertigungsunternehmen, Fluggesellschaften und behördliche Institutionen. [Mens13a, S. 313 f.]
Hinsichtlich der Auslegung eines Passagierterminals haben die Verkehrscharakteristika eines Flughafens eine sehr weitreichende Bedeutung. Im Vergleich zur Start-Ende-Station, die sich durch einen nahezu hundertprozentigen Anteil an Originärpassagieren auszeichnet, ergibt sich für einen Verkehrsknoten (Hub) durch das beinahe zeitgleiche Eintreffen von Zubringerflügen eine hohe punktuelle Belastung durch umsteigende Passagiere (Transfer). Dieser hohe Anteil von Transferpassagieren macht ein schnelles Gepäckfördersystem erforderlich, um die zeitgerechte Umverteilung des Gepäcks zum Anschlussflug zu gewährleisten. Zudem werden größere Warteraumflächen benötigt. Da die Mehrzahl der Transferpassagiere bereits am Ursprungsflughafen für die gesamte Flugreise eingecheckt wird, können im Vergleich zur Start-Ende-Station aufgrund des geringeren Anteils an Originärpassagieren die Einrichtungen für den Check-In kleiner ausfallen. [FAA88, S. 2 ff.]
Im Entwurf eines Terminals sind die gesetzlichen Anforderungen an die Luftsicherheit (Security) zu berücksichtigen. So sind beispielsweise Passagierströme des abfliegenden vom anfliegenden Verkehr räumlich ebenso zu trennen, wie Passagiere mit einem Reiseziel in einen Schengen- oder Nicht-Schengen-Staat. Letztere müssen eine Passkontrolle durchlaufen. Zur ausreichenden Dimensionierung der jeweilig vorzuhaltenden Flächen sind erneut die Verkehrscharakteristika des jeweiligen Flughafens ausschlaggebend. Generell ist bei der Terminalausgestaltung zwingend zu beachten, dass der öffentliche Teil eines Terminals strikt vom nicht-öffentlichen Teil getrennt ist und ein Übergang nur durch festgelegte Zugangsstellen mit integrierter Sicherheitskontrolle erfolgen kann. Ein Kapazitätsmaß für ein Passagierterminal ist die Zahl der abgefertigten Passagiere pro Stunde beziehungsweise pro Jahr. Die Zahl der Passagiere variiert bereits im Tagesgang. Im Laufe des Tages ergeben sich Verkehrsspitzen, zum Beispiel typischerweise für Flughäfen mit hohen Ferienflugverkehr am Tagesrand, für die die vorhandenen Kapazitäten ausreichen müssen. Die Abfertigungsleistung eines Terminals ist dabei durch die geringste Kapazität einer Einzelkomponente bestimmt. Auch der Planungshorizont für die Zukunft eines Flughafens muss Berücksichtigung finden.
Moderne Passagierterminals verfügen über Fluggastbrücken als komfortable, wettergeschützte Verbindung zum Luftfahrzeug. Die vorhandene Anzahl an Standpositionen für Flugzeuge am Terminal ist jedoch limitiert. Zudem können die Fluggastbrücken der terminalnahen Standpositionen nicht durch alle Flugzeugtypen genutzt werden. Als Folge der terminalnahen Standposition und dem damit verbundenen An- und Abdocken an das Terminal über die Fluggastbrücke ist hier ein höherer Zeit- und Koordinierungsaufwand zu sehen, der die Kapazität der Terminalanlage negativ beeinflussen kann. Terminalferne Vorfeldparkpositionen können sehr viel flexibler genutzt werden. Eine Verbindung zwischen Flugzeug und Terminal wird durch einen Bustransport und das Anbringen zumeist mehrerer fahrbarer Fluggasttreppen ermöglicht. Dies macht eine effiziente Nutzung der Infrastruktur möglich, was jedoch zu einer höheren Belastung des Vorfeldes durch weiteren Verkehr führt. Zudem sind Vorfeldstandpositionen für unterschiedliche Flugzeuggrößen sehr flexibel nutzbar. [Mens13a, S. 653 f.]
Hinsichtlich der Auslegung eines Passagierterminals haben die Verkehrscharakteristika eines Flughafens eine sehr weitreichende Bedeutung. Im Vergleich zur Start-Ende-Station, die sich durch einen nahezu hundertprozentigen Anteil an Originärpassagieren auszeichnet, ergibt sich für einen Verkehrsknoten (Hub) durch das beinahe zeitgleiche Eintreffen von Zubringerflügen eine hohe punktuelle Belastung durch umsteigende Passagiere (Transfer). Dieser hohe Anteil von Transferpassagieren macht ein schnelles Gepäckfördersystem erforderlich, um die zeitgerechte Umverteilung des Gepäcks zum Anschlussflug zu gewährleisten. Zudem werden größere Warteraumflächen benötigt. Da die Mehrzahl der Transferpassagiere bereits am Ursprungsflughafen für die gesamte Flugreise eingecheckt wird, können im Vergleich zur Start-Ende-Station aufgrund des geringeren Anteils an Originärpassagieren die Einrichtungen für den Check-In kleiner ausfallen. [FAA88, S. 2 ff.]
Im Entwurf eines Terminals sind die gesetzlichen Anforderungen an die Luftsicherheit (Security) zu berücksichtigen. So sind beispielsweise Passagierströme des abfliegenden vom anfliegenden Verkehr räumlich ebenso zu trennen, wie Passagiere mit einem Reiseziel in einen Schengen- oder Nicht-Schengen-Staat. Letztere müssen eine Passkontrolle durchlaufen. Zur ausreichenden Dimensionierung der jeweilig vorzuhaltenden Flächen sind erneut die Verkehrscharakteristika des jeweiligen Flughafens ausschlaggebend. Generell ist bei der Terminalausgestaltung zwingend zu beachten, dass der öffentliche Teil eines Terminals strikt vom nicht-öffentlichen Teil getrennt ist und ein Übergang nur durch festgelegte Zugangsstellen mit integrierter Sicherheitskontrolle erfolgen kann. Ein Kapazitätsmaß für ein Passagierterminal ist die Zahl der abgefertigten Passagiere pro Stunde beziehungsweise pro Jahr. Die Zahl der Passagiere variiert bereits im Tagesgang. Im Laufe des Tages ergeben sich Verkehrsspitzen, zum Beispiel typischerweise für Flughäfen mit hohen Ferienflugverkehr am Tagesrand, für die die vorhandenen Kapazitäten ausreichen müssen. Die Abfertigungsleistung eines Terminals ist dabei durch die geringste Kapazität einer Einzelkomponente bestimmt. Auch der Planungshorizont für die Zukunft eines Flughafens muss Berücksichtigung finden.
Moderne Passagierterminals verfügen über Fluggastbrücken als komfortable, wettergeschützte Verbindung zum Luftfahrzeug. Die vorhandene Anzahl an Standpositionen für Flugzeuge am Terminal ist jedoch limitiert. Zudem können die Fluggastbrücken der terminalnahen Standpositionen nicht durch alle Flugzeugtypen genutzt werden. Als Folge der terminalnahen Standposition und dem damit verbundenen An- und Abdocken an das Terminal über die Fluggastbrücke ist hier ein höherer Zeit- und Koordinierungsaufwand zu sehen, der die Kapazität der Terminalanlage negativ beeinflussen kann. Terminalferne Vorfeldparkpositionen können sehr viel flexibler genutzt werden. Eine Verbindung zwischen Flugzeug und Terminal wird durch einen Bustransport und das Anbringen zumeist mehrerer fahrbarer Fluggasttreppen ermöglicht. Dies macht eine effiziente Nutzung der Infrastruktur möglich, was jedoch zu einer höheren Belastung des Vorfeldes durch weiteren Verkehr führt. Zudem sind Vorfeldstandpositionen für unterschiedliche Flugzeuggrößen sehr flexibel nutzbar. [Mens13a, S. 653 f.]