Vorfeldflächen
Erstellt am: 07.04.2004 | Stand des Wissens: 19.12.2018
Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
TU Dresden, Professur für Kommunikationswirtschaft, Prof. Dr. Ulrike Stopka
Vorfelder (Aprons) sind Teil der Luftseite eines Flugplatzes und ermöglichen das Abstellen von Luftfahrzeugen, das Ein- und Aussteigen der Passagiere, das Be- und Entladen von Fracht oder Post sowie die Versorgung der Luftfahrzeuge einschließlich kleinerer Wartungsaufgaben ohne dabei den Flugplatzverkehr zu behindern. [ADRM04] Dem Band 1, Anhang 14 der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation sind entsprechend des Flugplatz Bezugscodes (Aerodrome Reference Code) die Maße für Standpositionen, Rollflächen auf den Vorfeldern, notwendige Mindestabstände zwischen Luftfahrzeugen sowie zu benachbarten Gebäuden zu entnehmen [ICAOAn14]. Die Konzeption des Abfertigungsgebäudes beeinflusst die Dimensionen und Formen der Vorfeldflächen ebenso wie die zu erwartende Anzahl an Luftfahrzeugbewegungen und Luftfahrzeugmustern. Die Auslegung der Luftfahrzeugstandpositionen (Gates) erfolgt nach dem Flugplatz Bezugscode, der die Maße Spannweite, Rumpflänge und fahrbare Kurvenradien berücksichtigt. [Mens13a, S. 370]
Fluggastbrücken und Stellflächen an Terminalanlagen sind für bestimmte Luftfahrzeuggrößen ausgelegt. Größere Verkehrsflughäfen orientieren sich bei der Planung einer Abstellposition an einem Quadrat von 80 x 80 Meter, um allen existierenden Luftfahrzeuggrößen gerecht zu werden. Die Maßgabe wurde auch vom Hersteller Airbus Industrie bei der Entwicklung des Airbus A380 berücksichtigt. [Air04a] Die Flugbetriebsflächen des Vorfeldes gelten als Gefahrenbereich. Bodenfahrzeuge, Beladungsvorgänge und nicht zuletzt die Bewegung der Flugzeuge stellen ein Unfallrisiko dar. Durch die Verwendung von Fluggastbrücken kann neben dem Komfort die Gefahr für die Passagiere während des Ein- und Aussteigens verringert werden. [ADRM04] Zum Rollen auf eine Parkposition beziehungsweise für das Abrollen muss sichergestellt werden, dass der Turbinenstrahl keine Schäden an anderen Maschinen und den Flugplatzanlagen verursachen kann oder für Flugplatzpersonal ein erhöhtes Risiko besteht. Zwischen Luftfahrzeugen auf Standpositionen müssen Mindestabstände eingehalten werden. Zusätzlich ergibt sich die Notwendigkeit, Flächen für Versorgungsfahrzeuge bereitzuhalten. Während der Bodenzeit der Maschine muss unter anderem das Luftfahrzeug mit Gepäck be- und/oder entladen werden, Trinkwasservorräte aufgefrischt und Betriebsstoffe nachgefüllt werden. Die Betonflächen sollen das Eindringen von Flugbetriebs- und Betriebshilfsstoffen in das Erdreich verhindern.
Fluggastbrücken und Stellflächen an Terminalanlagen sind für bestimmte Luftfahrzeuggrößen ausgelegt. Größere Verkehrsflughäfen orientieren sich bei der Planung einer Abstellposition an einem Quadrat von 80 x 80 Meter, um allen existierenden Luftfahrzeuggrößen gerecht zu werden. Die Maßgabe wurde auch vom Hersteller Airbus Industrie bei der Entwicklung des Airbus A380 berücksichtigt. [Air04a] Die Flugbetriebsflächen des Vorfeldes gelten als Gefahrenbereich. Bodenfahrzeuge, Beladungsvorgänge und nicht zuletzt die Bewegung der Flugzeuge stellen ein Unfallrisiko dar. Durch die Verwendung von Fluggastbrücken kann neben dem Komfort die Gefahr für die Passagiere während des Ein- und Aussteigens verringert werden. [ADRM04] Zum Rollen auf eine Parkposition beziehungsweise für das Abrollen muss sichergestellt werden, dass der Turbinenstrahl keine Schäden an anderen Maschinen und den Flugplatzanlagen verursachen kann oder für Flugplatzpersonal ein erhöhtes Risiko besteht. Zwischen Luftfahrzeugen auf Standpositionen müssen Mindestabstände eingehalten werden. Zusätzlich ergibt sich die Notwendigkeit, Flächen für Versorgungsfahrzeuge bereitzuhalten. Während der Bodenzeit der Maschine muss unter anderem das Luftfahrzeug mit Gepäck be- und/oder entladen werden, Trinkwasservorräte aufgefrischt und Betriebsstoffe nachgefüllt werden. Die Betonflächen sollen das Eindringen von Flugbetriebs- und Betriebshilfsstoffen in das Erdreich verhindern.