Pkw-Parkflächenbedarf
Erstellt am: 29.03.2004 | Stand des Wissens: 10.08.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Ein großes Problem stellt in Verdichtungsräumen die Stellplatzproblematik beziehungsweise der Parkflächenbedarf dar. Hierzu wurde ermittelt, dass der "übliche Stellplatz" (an der Wohnung) sich wie folgt auf die einzelnen Stellplatzarten verteilt [infas18, Tabelle A A8, S. 268 im pdf]:
- 74 Prozent auf dem eigenen Grundstück,
- 19 Prozent im öffentlichen Straßenraum,
- fünf Prozent in der Tiefgarage/im Parkhaus,
- ein Prozent andere Stellplatzarten,
- ein Prozent keine Angabe.
Der wohnungsbezogene Parkflächenbedarf muss bei Neubauten durch Regelungen in den Landesbauordnungen baulich auf den Grundstücken gesichert werden. Die Vollkosten der Flächenbereitstellung trägt in diesen Fällen in der Regel der Nutzer des Fahrzeugs. Unter Umständen kann die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Pkw-Stellplätzen reduziert werden, wenn
- entsprechende Nachweise über eine gewisse Anzahl an Carsharing-Parkplätzen oder (gegebenenfalls überdachten) Fahrradabstellplätzen erbracht werden,
- das Grundstück durch eine fußläufig erreichbare Haltestelle mit leistungsfähigem öffentlichen Personennahverkehr erschlossen ist oder
- die Bewohner*innen über die Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Abos verfügen.
Sollte die Herstellung von notwendigen Stellplätzen und Garagen nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich sein, kann die Pflicht zur Herstellung solcher Stellplätze auch durch Ablösung (in Form eines Geldbetrages) erfüllt werden. Die Einzelheiten regeln die jeweiligen Stellplatz-, Garagen- und Fahrradabstellplatzsatzungen der Kommunen.
In verdichteten Stadträumen kann der wohnungsbezogene Parkraumbedarf jedoch oftmals nicht auf den Grundstücken abgewickelt werden; daher werden in starkem Maße öffentliche Flächen als Parkraum in Anspruch genommen. Nutzer werden zum Teil über Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen ("Anwohnerparkausweise") an den Kosten beteiligt, was allerdings nicht die Vollkosten des Parkraumes deckt.
Für den Parkflächenbedarf je Pkw gelten folgende Anhaltswerte:
Beim Parken im Straßenraum sind je nach Aufstellungsart zwischen zehn und 16 Quadratmeter (je nach Parken) erforderlich [EAR05, S. 26].
Auf Parkplätzen sind zwischen 18 und 27 Quadratmeter (je nach Aufstellungsart) erforderlich, da hier die Zuwege hinzukommen [EAR05, S. 63].
Flächensparsamer, aber teurer in der Herstellung, kann Parkraum geschaffen werden in Form von Parkhäusern/Tiefgaragen und mechanischen Parkbühnen, Parkregalen, Umsetz- und Umlaufparkern [FGSV95b].
Aufgrund von steigendem Fahrzeugbestand und tendenziell breiter werdenden Neufahrzeugen in den letzten Jahren steigt der durchschnittliche Parkflächenbedarf je Pkw weiter an.