Aspekte des Fahrscheinerwerbs und spezielle tarifliche Angebote für ältere Menschen und Mobilitätseingeschränkte
Erstellt am: 09.02.2004 | Stand des Wissens: 22.08.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Ein für ältere und mobilitätseingeschränkte Personen attraktiver und barrierefreier Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) muss spezielle Anforderungen bezüglich des Fahrscheinerwerbs erfüllen. Im Rahmen einer Befragung [BMFSFJ02] wurde ermittelt, dass es für rund 95 Prozent der älteren Autofahrern zumindest wichtig ist, dass der Fahrkartenerwerb an jeder Haltestelle zuverlässig gewährleistet ist (siehe Abbildung 1).
Es kann angenommen werden, dass die Befürchtung für ältere Menschen, nicht an jeder Halltestelle eine Fahrkarte kaufen zu können, eine besondere Hemmschwelle zur Nutzung öffentlicher Verkehrsangebote darstellt. Hervorzuheben ist zudem, dass die Einschätzung von Verkehrsexperten bezüglich dieser Problematik deutlich geringer ausfällt [BMFSFJ02].Mehr als neun von zehn älteren Autofahrern empfinden Hilfe bei der Bedienung von Fahrkartenautomaten als wichtig, 43 Prozent sogar als extrem wichtig (siehe Abbildung 2). Somit kann die Bedienung eines Fahrkartenautomaten ein unüberwindliches Hindernis für diese Gruppe darstellen [BMFSFJ02].
Ein weiteres Hindernis stellen unübersichtliche Tarifstrukturen dar (siehe Abbildung 3). Eine Vereinfachung der Tarifstrukturen nimmt unter den älteren Menschen eine sehr hohe Priorität ein. Obwohl auch die Verkehrsexperten dieses Problemfeld als bedeutend einschätzen, fällt für sie die Wichtigkeit doch signifikant geringer aus.
Von den Unternehmen, die den ÖPNV betreiben, werden üblicherweise besondere Fahrscheine und Tarife für schwerbehinderte Fahrgäste und ältere Menschen angeboten.
Schwerbehinderte, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, hilflos oder gehörlos sind, sind von den Nahverkehrsunternehmen laut Gesetzgeber gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises im Nahverkehr unentgeltlich zu befördern. Dieses Recht entbindet allerdings nicht von der Zahlung eines tarifmäßigen Zuschlages bei der Benutzung zuschlagpflichtiger Züge des Nah- und Fernverkehrs (zum Beispiel ICE). Dies gilt unter der Vorraussetzung, dass der Ausweis mit einer gültigen Wertmarke, die gegen ein Entgeld von 60 Euro pro Jahr erhältlich ist, versehen ist [Prog03].
Wenn eine ständige Begleitung notwendig und im Schwerbehindertenausweis vermerkt ist, sind die Begleitpersonen im Nah- und Fernverkehr gemäß SGB IX kostenlos zu befördern. Der Bund übernimmt hierfür insgesamt jährlich Aufwendungen von rund 200 Millionen Euro [Prog03].
Für ältere Menschen werden sogenannte "Seniorenkarten" angeboten. Diese können entweder als Monats- oder als Jahrestickets bezogen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, eine übertragbare Karte (Partnerkarte) zu kaufen [Prog03]. Neuerdings werden auch Fahrscheine im Zusammenhang mit dem Verzicht des Pkw-Führerscheins angeboten, um für autofahrende Personen über 60 den ÖPNV attraktiv zu machen. Die Verkehrsunternehmen möchten mit diesem Angebot einen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit leisten, ohne dass älteren Menschen die Möglichkeit der Mobilität genommen wird.
Um den unter den Menschen über 60 Jahren unbeliebten Begriff der "Senioren" zu umgehen, bieten einige Verkehrsunternehmen anstatt einer Seniorenkarte einheitliche Abonnements an, die spezifisch auf eine Zielgruppe fixiert sind. Solche Abonnements sind in der Regel nach dem Hauptberufsverkehr den ganzen Tag gültig (ab 09:00 Uhr oder ab 10:00 Uhr). Diese "versteckten Seniorenkarten" werden wegen ihres zeitlichen Bezugs auch oft "9-Uhr-Ticket" genannt. Diese zeitlich eingeschränkten Fahrkarten richten sich insbesondere an ältere Personen, die nicht mehr im Berufsleben sind und ermöglichen diesen eine im Vergleich zur normalen Monatskarte ermäßigte Nutzung des ÖPNV (Ermäßigung etwa 21 Prozent) [Prog03].
Ein spezielles Seniorenticket für alle ab 60 Jahren, mit gewissen Zusatznutzen wie der Nutzung der 1. Klasse in Zügen sowie der Mitnahme einer weiteren Person abends und am Wochenende, hat der VRR unter der Bezeichnung "Bärenticket" eingeführt.