Emissionsdifferenzierte Start- und Landegebühren auf Flughäfen
Erstellt am: 07.02.2004 | Stand des Wissens: 27.02.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Im nationalen Bereich werden Start- und Landegebühren, die im Verhältnis zu den Umweltwirkungen des jeweiligen Luftfahrzeuges stehen, erhoben. Auf diese Weise kann auf die Luftverkehrsunternehmen Druck ausgeübt werden, da für diese sich der Besitz umweltfreundlicher Flugzeuge lohnt. In der Europäischen Union (EU) wird die Einführung von emissionsabhängigen Gebühren für den Luftverkehr diskutiert. Besonders interessant ist dabei die Erhebung von emissionsdifferenzierten Landeentgelten, da diese, im Gegensatz zu solchen für den Streckenflug, kurzfristig realisierbar sind, weil sie einen nationalen Charakter besitzen. Bei Entgelten für den Streckenflug, die zum Beispiel zusammen mit Flugsicherungsentgelten erhoben werden, müssen dagegen, schon aufgrund wettbewerbsrechtlicher Probleme, zuvor internationale Absprachen erfolgen.
Es existieren Untersuchungen, die, unter Einbeziehung der Flugbewegungsdaten der Flughäfen Bremen, Köln/Bonn und Frankfurt/Main, umfassende Erkenntnisse über die durch den Luftverkehr verursachten Emissionen offenlegen und dadurch eine fundierte Bewertung entsprechender Maßnahmen ermöglichen, jedoch sind weitergehende politische Vorgaben erforderlich, um die praktische Erarbeitung eines Entgeltsystems voran zu bringen. Der Konsensfindungsprozess auf europäischer Ebene brachte bereits eine Neuausrichtung. So wurde davon abgegangen, Entgeltsysteme auf der Bemessungsgrundlage von Stickoxid (NOx)- und Kohlenstoffdioxid (CO2)-Messwerten zu entwickeln. Auf europäischer Ebene werden die NOx-Emissionen als wichtigster Messwert betrachtet. [DLR10b]
Schweden und die Schweiz sind die ersten Länder, die in ihre Luftfahrtgesetzgebung emissionsabhängige Landegebühren aufgenommen haben. Beginnend im Jahr 1997 für den Flughafen Zürich-Kloten wurde die Gebührenordnung auf die Flughäfen Genf (1998), Bern (2000) und Basel (2003) ausgeweitet. Ziel ist dabei die Verwendung emissionsarmer Antriebstechnologie zu fördern. In der Schweiz wird eine Differenzierung in fünf Klassen vorgenommen. Der Emissionsfaktor ergibt sich aus der Summe der NOx- und HC-Emissionen während des Start- und Landevorgangs und wird durch den maximalen Triebwerksschub geteilt. Die Aufstellung der Gebührenordnung der schweizerischen BAZL unterteilt sich in Strahl- und Propellerturbinentriebwerke. [BAZL04] Die Emissionsgebühr beträgt 0-40 Prozent der Landegebühr. Die Einnahmen des Flughafens sind zweckgebunden für Aufwendungen zur Emissionsreduktion am Flughafen.
Es existieren Untersuchungen, die, unter Einbeziehung der Flugbewegungsdaten der Flughäfen Bremen, Köln/Bonn und Frankfurt/Main, umfassende Erkenntnisse über die durch den Luftverkehr verursachten Emissionen offenlegen und dadurch eine fundierte Bewertung entsprechender Maßnahmen ermöglichen, jedoch sind weitergehende politische Vorgaben erforderlich, um die praktische Erarbeitung eines Entgeltsystems voran zu bringen. Der Konsensfindungsprozess auf europäischer Ebene brachte bereits eine Neuausrichtung. So wurde davon abgegangen, Entgeltsysteme auf der Bemessungsgrundlage von Stickoxid (NOx)- und Kohlenstoffdioxid (CO2)-Messwerten zu entwickeln. Auf europäischer Ebene werden die NOx-Emissionen als wichtigster Messwert betrachtet. [DLR10b]
Schweden und die Schweiz sind die ersten Länder, die in ihre Luftfahrtgesetzgebung emissionsabhängige Landegebühren aufgenommen haben. Beginnend im Jahr 1997 für den Flughafen Zürich-Kloten wurde die Gebührenordnung auf die Flughäfen Genf (1998), Bern (2000) und Basel (2003) ausgeweitet. Ziel ist dabei die Verwendung emissionsarmer Antriebstechnologie zu fördern. In der Schweiz wird eine Differenzierung in fünf Klassen vorgenommen. Der Emissionsfaktor ergibt sich aus der Summe der NOx- und HC-Emissionen während des Start- und Landevorgangs und wird durch den maximalen Triebwerksschub geteilt. Die Aufstellung der Gebührenordnung der schweizerischen BAZL unterteilt sich in Strahl- und Propellerturbinentriebwerke. [BAZL04] Die Emissionsgebühr beträgt 0-40 Prozent der Landegebühr. Die Einnahmen des Flughafens sind zweckgebunden für Aufwendungen zur Emissionsreduktion am Flughafen.