Geräuschemissionen von Schienenfahrzeugen - Ermittlung und Fortentwicklung des Lärmminderungspotentials beim Schienenverkehr und seine Umsetzung in Geräuschvorschriften
Erstellt am: 20.01.2004
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Autoren: | Müller-BBM | |
Erscheinungsjahr / -datum: | 1999/03/31 | |
Herausgeber: | Umweltbundesamt | |
Zitiert als: | [UBA99c] | |
Art der Veröffentlichung: | Projektbericht | |
Sprache: | deutsch | |
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Review
Erstellt am: 29.01.2004 | Stand des Wissens: 02.02.2004
Ziel / Zweck
Der Schienenverkehr verursacht vor allem durch die entstehenden Rollgeräusche eine erhebliche Lärmbelästigung. Dazu tragen Güterzüge sowie Züge im hohen Geschwindigkeitsbereich bei, die insbesondere zur Nachtzeit eine hohe Lärmbelästigung bei den Betroffenen verursachen.
Bisher sind zwar in der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) von 1990 Immissionsgrenzwerte festgehalten, hinsichtlich der (Lärm-) Emissionen von Schienenfahrzeugen bestehen aber keine verbindlichen Regelungen. §38 BImSchG legt lediglich fest, daß Emissionswerte unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung festgelegt werden können.
Daher zielt die vorliegende Untersuchung auf die Festlegung von Emissionsgrenzwerten.
Methodik und Durchführung
Ergebnisse und Schlussfolgerungen
Der Projektbericht erarbeitet Emissionsgrenzwerte unterteilt nach Lokomotiven, Triebwagen, Wagen mit Klotz- und solchen mit Scheibenbremsen für die Zustände
Der Bericht identifiziert den Austausch von Grauguß-Klotzbremsen gegen Verbundstoff-Klotzbremsen (K-, L- oder LL-Klötze) als ein mögliches Nachrüstprogramm, da diese sich sowohl durch Dauerhaftigkeit als auch durch erhebliche Lärmminderung ohne oder mit begrenzten Zusatzkosten auszeichnen. Die Maßnahme erscheint in den nächsten fünf Jahren durchführbar. Eine zusätzliche Raddämpfung wird empfohlen, ist aber zu vergleichbar niedrigen Kosten nicht verfügbar.
Der Schienenverkehr verursacht vor allem durch die entstehenden Rollgeräusche eine erhebliche Lärmbelästigung. Dazu tragen Güterzüge sowie Züge im hohen Geschwindigkeitsbereich bei, die insbesondere zur Nachtzeit eine hohe Lärmbelästigung bei den Betroffenen verursachen.
Bisher sind zwar in der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) von 1990 Immissionsgrenzwerte festgehalten, hinsichtlich der (Lärm-) Emissionen von Schienenfahrzeugen bestehen aber keine verbindlichen Regelungen. §38 BImSchG legt lediglich fest, daß Emissionswerte unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung festgelegt werden können.
Daher zielt die vorliegende Untersuchung auf die Festlegung von Emissionsgrenzwerten.
Methodik und Durchführung
- Literaturauswertung
- Datenanalyse
- umfassenden Erhebungen zur Geräuschemission des Fahrzeugbestandes sowie deren Darstellung durch einheitliche Kenngrößen,
- Festlegungen zur Messtechnik und zu den Messbedingungen an Prüfstrecken,
- einer Einteilung von Fahrzeugen in schalltechnisch sinnvolle Gruppen,
- Kostengesichtspunkten und
- einer Planung zur stufenweisen Fortschreibung nach den absehbaren Möglichkeiten der Schallschutztechnik
durchgeführt. Dabei stand die Literaturrecherche (z.B. Lastenhefte gängiger Triebwagen- und Lokomotivbaureihen) im Vordergrund. Zur Einteilung der Emissionsgrenzwerte werden Vollbahnen und Nahverkehrsbahnen in zwei Stufen unterschieden.
Ergebnisse und Schlussfolgerungen
Der Projektbericht erarbeitet Emissionsgrenzwerte unterteilt nach Lokomotiven, Triebwagen, Wagen mit Klotz- und solchen mit Scheibenbremsen für die Zustände
- "Vorbeifahrtgeräusch",
- "Anfahrtgeräusch" und
- "Standgeräusch".
Der Bericht identifiziert den Austausch von Grauguß-Klotzbremsen gegen Verbundstoff-Klotzbremsen (K-, L- oder LL-Klötze) als ein mögliches Nachrüstprogramm, da diese sich sowohl durch Dauerhaftigkeit als auch durch erhebliche Lärmminderung ohne oder mit begrenzten Zusatzkosten auszeichnen. Die Maßnahme erscheint in den nächsten fünf Jahren durchführbar. Eine zusätzliche Raddämpfung wird empfohlen, ist aber zu vergleichbar niedrigen Kosten nicht verfügbar.