Flugverkehrskontrolldienst
Erstellt am: 16.01.2004 | Stand des Wissens: 17.09.2018
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Der Flugverkehrskontrolldienst (Air Traffic Control - ATC) soll die sichere Kontrolle und Führung der Luftverkehrsteilnehmer, insbesondere des Instrumentenflugverkehrs gewährleisten. Die Aufgabe nimmt in der Regel ein nationales Flugsicherungsunternehmen wahr, in Deutschland ist dies die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS).
Die Sicherheit ist vor allem durch die Einhaltung definierter Abstände (Staffelungen) zwischen den Flugzeugen zu gewährleisten. Dies kann durch die Festlegung zeitlicher oder räumlicher Trennungen erreicht werden. Die Abstände sind je nach Überwachungsmittel und in Abhängigkeit des Fluggebietes unterschiedlich groß. So sind Staffelungsabstände bei anfliegenden Maschinen auf einen Flughafen geringer, als wenn sie sich mit sehr hoher Geschwindigkeit und in großer Höhe im Reiseflug befinden. Weiterhin werden die Staffelungsabstände von der Radarqualität im Überwachungsgebiet beeinflusst. Aufgrund mangelnder Infrastruktur (wie beispielsweise in Afrika) oder infolge geografischer Gegebenheiten (ozeanische Gebiete) besteht in manchen Regionen der Erde keine Radarüberwachung. In diesen Fällen wird durch sogenannte Positionsmeldungen seitens der Piloten an festgelegten Überflugpunkten die Staffelung (konventionelle Staffelung) gewährleistet [CAA02b].
Der Flugverkehrskontrolldienst unterscheidet die Strecken-, An- und Abflug- sowie die Flugplatzkontrolle (Area Control Center, Approach Control Office und Aerodrome Control Tower). Bei der Strecken- sowie der An- und Abflugkontrolle besteht kein direkter Sichtkontakt zu den Luftfahrzeugen, die Überwachung erfolgt mit Hilfe des Radarbildes. Die Flugplatzkontrolle wird vom Flugsicherungspersonal im Kontrollturm des Flughafens durchgeführt. Sie überwachen mit direkter Sicht die Bewegungen im unmittelbaren Flughafenbereich, wie den Verkehr auf der Start- und Landebahn und dem Flughafenvorfeld. Zur Unterstützung des Flugsicherungspersonals (zum Beispiel bei Nebel) sind jedoch auch hier Radaranlagen installiert.
Die Entscheidung über den Unterhalt von Flugsicherungseinrichtungen an einem deutschen Flugplatz wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) getroffen. Die flugsicherungstechnischen Einrichtungen werden vorgehalten, wenn ein Bedarf aus verkehrspolitischen Gründen oder Gründen der Sicherheit besteht. Anderenfalls kann das Flugplatzunternehmen sich für einen Betrieb der Flugsicherungsanlagen zu Selbstkosten entscheiden. Bedingung ist dafür die Erfüllung örtlicher Voraussetzungen und eine Genehmigung des zuständigen Ministeriums [Mens14].
Die Sicherheit ist vor allem durch die Einhaltung definierter Abstände (Staffelungen) zwischen den Flugzeugen zu gewährleisten. Dies kann durch die Festlegung zeitlicher oder räumlicher Trennungen erreicht werden. Die Abstände sind je nach Überwachungsmittel und in Abhängigkeit des Fluggebietes unterschiedlich groß. So sind Staffelungsabstände bei anfliegenden Maschinen auf einen Flughafen geringer, als wenn sie sich mit sehr hoher Geschwindigkeit und in großer Höhe im Reiseflug befinden. Weiterhin werden die Staffelungsabstände von der Radarqualität im Überwachungsgebiet beeinflusst. Aufgrund mangelnder Infrastruktur (wie beispielsweise in Afrika) oder infolge geografischer Gegebenheiten (ozeanische Gebiete) besteht in manchen Regionen der Erde keine Radarüberwachung. In diesen Fällen wird durch sogenannte Positionsmeldungen seitens der Piloten an festgelegten Überflugpunkten die Staffelung (konventionelle Staffelung) gewährleistet [CAA02b].
Der Flugverkehrskontrolldienst unterscheidet die Strecken-, An- und Abflug- sowie die Flugplatzkontrolle (Area Control Center, Approach Control Office und Aerodrome Control Tower). Bei der Strecken- sowie der An- und Abflugkontrolle besteht kein direkter Sichtkontakt zu den Luftfahrzeugen, die Überwachung erfolgt mit Hilfe des Radarbildes. Die Flugplatzkontrolle wird vom Flugsicherungspersonal im Kontrollturm des Flughafens durchgeführt. Sie überwachen mit direkter Sicht die Bewegungen im unmittelbaren Flughafenbereich, wie den Verkehr auf der Start- und Landebahn und dem Flughafenvorfeld. Zur Unterstützung des Flugsicherungspersonals (zum Beispiel bei Nebel) sind jedoch auch hier Radaranlagen installiert.
Die Entscheidung über den Unterhalt von Flugsicherungseinrichtungen an einem deutschen Flugplatz wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) getroffen. Die flugsicherungstechnischen Einrichtungen werden vorgehalten, wenn ein Bedarf aus verkehrspolitischen Gründen oder Gründen der Sicherheit besteht. Anderenfalls kann das Flugplatzunternehmen sich für einen Betrieb der Flugsicherungsanlagen zu Selbstkosten entscheiden. Bedingung ist dafür die Erfüllung örtlicher Voraussetzungen und eine Genehmigung des zuständigen Ministeriums [Mens14].