Die Akteure im Bereich der Schienenverkehrssicherheit
Erstellt am: 01.12.2003 | Stand des Wissens: 01.03.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Im Bereich der Schienenverkehrssicherheit sind zahlreiche Stellen an der Verbesserung und Gewährleistung bestehender Technologien und Vorschriften beteiligt. Bedeutende Akteure werden in dieser Karte dargestellt:
Ziel der Europäischen Union (EU) ist es, die Interoperabilität der auf dem europäischen Netz verkehrenden Züge zu erreichen und damit einhergehend eine hohe Wettbewerbsintensität bei gleichzeitig hohem Sicherheitsniveau im Schienenverkehr zu gewährleisten. Im vierten Eisenbahnpaket der Europäischen Kommission wird daher unter anderem die Etablierung eines übersichtlichen Zulassungsvorgangs angestrebt. Damit soll eine Kosten- und Zeitersparnis gegenüber den unterschiedlichen bestehenden und komplexen Genehmigungsverfahren erzielt werden. Die Kommission verspricht sich von dieser Maßnahme eine Erleichterung des Marktzugangs bei gleichzeitig erhöhtem Sicherheitsniveau. [EuKom13e, S. 9 f.]
Die seit Mitte 2006 bestehende European Railway Agency (ERA, dt. Europäische Eisenbahnagentur) fungiert als Koordinierungsstelle zwischen den nationalen Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten. Die Gründung dieser Institution basierte auf dem Realisierungsziel eines länderübergreifenden integrierten Binnenmarktes mit Überwindung der technischen und betrieblichen Unterschiede zwischen den Eisenbahnsystemen der Mitgliedstaaten. Zu den Aufgabenbereichen der ERA gehört die Ausarbeitung gemeinsamer Sicherheitsnormen, die Schaffung eines einheitlichen Systems zur Überwachung des länderspezifischen Sicherheitsniveaus sowie die Verwaltung der Systematik zur Festlegung, Registrierung und Überwachung der "Technical Specification for Interoperability" (TSI, dt. Technische Spezifikationen für die Interoperabilität).
Das im Jahr 1994 vom Bund als selbständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde errichtete Eisenbahn-Bundesamt (EBA)ist mit der Sicherheitsüberwachung des nationalen Schienenverkehrs in den Bereichen Stellwerke, Rangierdienst und Zugfahrdienst, der Zulassung von Schienenfahrzeugen und der fachlichen Untersuchung gefährlicher Ereignisse beauftragt, die aufgrund ihrer Gefahreneinstufung nicht in den Untersuchungsbereich der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes fallen. [Schw13a]
Ziel der Europäischen Union (EU) ist es, die Interoperabilität der auf dem europäischen Netz verkehrenden Züge zu erreichen und damit einhergehend eine hohe Wettbewerbsintensität bei gleichzeitig hohem Sicherheitsniveau im Schienenverkehr zu gewährleisten. Im vierten Eisenbahnpaket der Europäischen Kommission wird daher unter anderem die Etablierung eines übersichtlichen Zulassungsvorgangs angestrebt. Damit soll eine Kosten- und Zeitersparnis gegenüber den unterschiedlichen bestehenden und komplexen Genehmigungsverfahren erzielt werden. Die Kommission verspricht sich von dieser Maßnahme eine Erleichterung des Marktzugangs bei gleichzeitig erhöhtem Sicherheitsniveau. [EuKom13e, S. 9 f.]
Die seit Mitte 2006 bestehende European Railway Agency (ERA, dt. Europäische Eisenbahnagentur) fungiert als Koordinierungsstelle zwischen den nationalen Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten. Die Gründung dieser Institution basierte auf dem Realisierungsziel eines länderübergreifenden integrierten Binnenmarktes mit Überwindung der technischen und betrieblichen Unterschiede zwischen den Eisenbahnsystemen der Mitgliedstaaten. Zu den Aufgabenbereichen der ERA gehört die Ausarbeitung gemeinsamer Sicherheitsnormen, die Schaffung eines einheitlichen Systems zur Überwachung des länderspezifischen Sicherheitsniveaus sowie die Verwaltung der Systematik zur Festlegung, Registrierung und Überwachung der "Technical Specification for Interoperability" (TSI, dt. Technische Spezifikationen für die Interoperabilität).
Das im Jahr 1994 vom Bund als selbständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde errichtete Eisenbahn-Bundesamt (EBA)ist mit der Sicherheitsüberwachung des nationalen Schienenverkehrs in den Bereichen Stellwerke, Rangierdienst und Zugfahrdienst, der Zulassung von Schienenfahrzeugen und der fachlichen Untersuchung gefährlicher Ereignisse beauftragt, die aufgrund ihrer Gefahreneinstufung nicht in den Untersuchungsbereich der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes fallen. [Schw13a]
Die im Jahr 2008 durch das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS, heute BMDV) eingerichtete Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB) fungiert als organisatorisch und rechtlich unabhängige Institution, welche bei der Untersuchung von Unfällen die Neutralität gegenüber Fahrwegbetreiber, Eisenbahnunternehmen, entgelterhebenden Stellen, Zuweisungsstellen und sonstigen nicht Parteien zu garantieren hat. Das Aufgabenspektrum umfasst die Untersuchung schwerer Unfälle im Eisenbahnbetrieb, die Anfertigung und anschließende Veröffentlichung von Untersuchungsberichten sowie die Formulierung daraus resultierender Sicherheitsempfehlungen. [Doll12]
Der Deutsche Bahn AG Konzern (DB AG) als Betreiber der bundeseigenen Schieneninfrastruktur ist ebenfalls ein bedeutender Akteur im Bereich der Schienenverkehrssicherheit. Mit Umsetzung der Bahnreform liegt die Verantwortung für die Gefahrenabwehr seit 1994 in den Händen der Bundesländer und wird durch kommunale Brandschutzdienststellen entsprechend wahrgenommen. Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) verpflichtet die DB AG zur Durchführung eines sicheren Betriebes, den sicheren Bau von Eisenbahninfrastruktur, Fahrzeugen und Zubehör sowie zur Erhaltung eines betriebssicheren Zustands. [Lüpk12, S. 17 ff.] Hieraus ergeben sich als Aufgabenfelder bspw. die Implementierung eines Sicherheitsmanagementsystems entsprechend der Richtlinie 2004/49/EG ("Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit"), die durch zahlreiche Kampanien der DB AG unterstützte Unfallprävention sowie ein Nachrüstprogramm für die Sicherheit von Tunneln mit mehr als 1000 Metern Länge in Zusammenarbeit mit den Bundesländern. [2004/49/EG Artikel 9; EBA08; Krus02a, S. 41]