Die Europäische Kommission als Akteur im Bereich der Schienenverkehrssicherheit
Erstellt am: 01.12.2003 | Stand des Wissens: 12.04.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Für die Europäische Kommission ist die Interoperabilität der Züge, das heißt ihre Fähigkeit, auf allen Abschnitten des europäischen Netzes fahren zu können, ein zentraler Schlüssel für die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs. Dabei soll die Interoperabilität ein Sicherheitsniveau gewährleisten, das mindestens dem bisherigen Niveau auf der jeweiligen nationalen Ebene entspricht [EUKOM01, S. 34 ff.]. Zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit im europäischen Schienenverkehr besteht, aus Sicht der Europäischen Kommission, maßgeblicher Handlungsbedarf auf zwei Ebenen:
- Auf der technischen Ebene sind Normen für die einzelnen Komponenten des Eisenbahnsystems (Schiene, Fahrzeug, Signalanlagen, Betriebsverfahren usw.) festzusetzen. Diese Aufgabe wird von den Richtlinien zur Interoperabilität übernommen.
- Auf der Verwaltungsebene müssen die Aufgaben und Zuständigkeiten aller Beteiligten (Eisenbahnunternehmen, nationale Behörden usw.) festgelegt werden. Dies erfolgt im Rahmen einer Richtlinie zur Eisenbahnsicherheit, die Bestandteil des zweiten Eisenbahnpakets der Europäischen Kommission wurde.
[EUKOM01, S. 36]
Das zweite Eisenbahnpaket
Im Rahmen des zweiten Eisenbahnpakets "Auf dem Weg zu einem integrierten europäischen Eisenbahnraum", das am 23. Januar 2002 der Öffentlichkeit vorgestellt und im März 2004 vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet wurde, verfolgt die darin enthaltene "Richtlinien über die Eisenbahnsicherheit" 2004/49/EG vor allem das Ziel, die Hindernisse für die Integration des Eisenbahnraumes nach einem Stufenkonzept zu beseitigen.
Die Richtlinie 2004/49/EG zielt auf Änderungen bei vier wesentlichen Problemkreisen:
Das zweite Eisenbahnpaket
Im Rahmen des zweiten Eisenbahnpakets "Auf dem Weg zu einem integrierten europäischen Eisenbahnraum", das am 23. Januar 2002 der Öffentlichkeit vorgestellt und im März 2004 vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet wurde, verfolgt die darin enthaltene "Richtlinien über die Eisenbahnsicherheit" 2004/49/EG vor allem das Ziel, die Hindernisse für die Integration des Eisenbahnraumes nach einem Stufenkonzept zu beseitigen.
Die Richtlinie 2004/49/EG zielt auf Änderungen bei vier wesentlichen Problemkreisen:
- Harmonisierung der Sicherheitsmethoden: Der Vorschlag hat die Struktur der Trennung der Zuständigkeiten in den Ländern der Union harmonisiert. Die Richtlinie hat die Schaffung nationaler Behörden vorgesehen, deren Aufgaben in einem gemeinsamen Mindestpaket definiert wurden.
- Beseitigung von Hindernissen auf dem Weg zu einer fortschreitenden Marktöffnung: Es wurde ein Verfahren zur Verabschiedung gemeinsamer Sicherheitsziele geschaffen, das ein transparentes Verfahren zur Ausstellung der Sicherheitsbescheinigungen, die den Zugang zur Infrastruktur erlauben, unterstützt.
- Einführung der Grundsätze der Transparenz und des Informationszugangs: Der Richtlinienvorschlag führte gemeinsame Sicherheitsindikatoren ein. Anhand dieser Indikatoren lässt sich die Entwicklung der Eisenbahnsicherheit verfolgen lassen.
- Schaffung unabhängiger Gremien, die Unfälle und andere Vorfälle im Netz untersuchen.
[EuKom02b, S. 4 ff.]
In einer zweiten Richtlinie des zweiten Eisenbahnpakets wurde auch die Schaffung der European Railway Agency (ERA, dt. Europäischen Eisenbahnagentur) festgelegt, welche unter anderem als Koordinationsstelle zwischen den nationalen Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten fungiert.
Das vierte Eisenbahnpaket
Das vierte Eisenbahnpaket "Vollendung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums zur Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in der EU" beschäftigte sich mit der Harmonisierung der Interoperabilitäts- und Sicherheitsanforderungen. Im Bereich Sicherheitsfragen bestand und besteht in Europa große Inhomogenität. Die jeweiligen Normen und Genehmigungen bieten insgesamt eine hohe Sicherheit, jedoch existieren zusätzlich zu den europäischen Richtlinien, wie etwa den Technischen Spezifikationen der Interoperabilität (TSI; Englisch: Technical Specification for Interoperability), auch nationale Vorschriften, die von Eisenbahnverkehrsunternehmen erfüllt werden müssen. Dies hat zur Folge, dass für jedes europäische Land zusätzliche Genehmigungen eingeholt werden müssen, was übermäßig hohe Verwaltungskosten sowie Marktzugangsbarrieren nach sich zieht.
Da es ein Ziel der Europäischen Kommission war, das Genehmigungsverfahren auf einen übersichtlichen Zulassungsvorgang zu reduzieren, trieb sie eine Überarbeitung der sogenannten "Agenturverordnung" (EG) Nr.881/2004 voran. Im Rahmen des vierten Eisenbahnpakets wurde, in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den nationalen Eisenbahnbehörden, der ERA die rechtliche Verantwortung für die genannten Genehmigungsverfahren übertragen. Damit ist diese nun für die Überwachung der nationalen Vorschriften und Sicherheitsbehörden sowie für die Einführung des European Rail Traffic Management System (ERTMS, dt. Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem) zuständig. [EuRat17; EuKom13e, S. 9 f.]
In einer zweiten Richtlinie des zweiten Eisenbahnpakets wurde auch die Schaffung der European Railway Agency (ERA, dt. Europäischen Eisenbahnagentur) festgelegt, welche unter anderem als Koordinationsstelle zwischen den nationalen Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten fungiert.
Das vierte Eisenbahnpaket
Das vierte Eisenbahnpaket "Vollendung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums zur Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in der EU" beschäftigte sich mit der Harmonisierung der Interoperabilitäts- und Sicherheitsanforderungen. Im Bereich Sicherheitsfragen bestand und besteht in Europa große Inhomogenität. Die jeweiligen Normen und Genehmigungen bieten insgesamt eine hohe Sicherheit, jedoch existieren zusätzlich zu den europäischen Richtlinien, wie etwa den Technischen Spezifikationen der Interoperabilität (TSI; Englisch: Technical Specification for Interoperability), auch nationale Vorschriften, die von Eisenbahnverkehrsunternehmen erfüllt werden müssen. Dies hat zur Folge, dass für jedes europäische Land zusätzliche Genehmigungen eingeholt werden müssen, was übermäßig hohe Verwaltungskosten sowie Marktzugangsbarrieren nach sich zieht.
Da es ein Ziel der Europäischen Kommission war, das Genehmigungsverfahren auf einen übersichtlichen Zulassungsvorgang zu reduzieren, trieb sie eine Überarbeitung der sogenannten "Agenturverordnung" (EG) Nr.881/2004 voran. Im Rahmen des vierten Eisenbahnpakets wurde, in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den nationalen Eisenbahnbehörden, der ERA die rechtliche Verantwortung für die genannten Genehmigungsverfahren übertragen. Damit ist diese nun für die Überwachung der nationalen Vorschriften und Sicherheitsbehörden sowie für die Einführung des European Rail Traffic Management System (ERTMS, dt. Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem) zuständig. [EuRat17; EuKom13e, S. 9 f.]