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Gefahrguttransport auf der Schiene

Erstellt am: 01.12.2003 | Stand des Wissens: 23.02.2017
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch

Nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) § 2 Absatz 1 wird Gefahrgut wie folgt definiert: "Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können" [GGBefG]. Nach Maßgabe ihrer spezifischen chemischen Reaktionseigenschaften wie Explosivität, Entzündbarkeit oder Giftigkeit werden die betreffenden Stoffe in neun Gefahrgutklassen und sieben Unterklassen gegliedert. Abbildung 1 zeigt einen Überblick der hinsichtlich des Eisenbahnverkehrs relevanten Gefahrgütergruppen sowie deren Transportaufkommensverteilung.

GefahrguttransportmengeNachGefahrklassen.pngAbb. 1: Anteil der Gefahrgutklassen an der Gesamttransportmenge der Eisenbahn 2010  [StBu12c]
Die Gefahrgutbeförderungsmenge erhöhte sich, trotz der Finanz- und Wirtschaftskriese, zwischen 2001 und 2010 von 46,94 Mio. t auf 63,16 Mio. t. Allein im Jahr 2010 stieg die beförderte Gefahrgutmenge im Vergleich zu 2009 um 3,5 % an. 2010 betrug der Anteil gefährlicher Stoffe an schienenverkehrsspezifischen Gesamttransportaufkommen in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 17,8 %. [StBu12c; Reim09]

Gefahrguttransporte auf der Schiene erfuhren u. a. durch die "Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)" von 1890 eine detaillierte, europaweit einheitliche Regelung. Sie liegt seit dem 1. Januar 2007 in einer Neufassung vor und wurde zuletzt routinemäßig zum 1. Juli 2009 modifiziert. Ergänzend liegt eine RID-Änderungsverordnung vom 9. November 2012 vor. [RIDb]. Die RID verpflichtet Verlader, Befüller, Beförderer, Empfänger oder gegebenenfalls Betreiber der Schieneninfrastruktur dazu, schwere Unfälle oder Zwischenfälle im Zusammenhang mit Gefahrguttransporten an die zuständige Behörde zu melden. Auf der Schiene wurden aufgrund dieser Meldepflicht im Jahr 2006 innerhalb der Europäischen Union 51 Gefahrgutunfälle verzeichnet. Europaweit ergibt sich daraus für die Eisenbahn eine Unfallrate von weniger als 0,9 Vorfällen pro einer Milliarde tkm [EUKOM09h, S.147]. Stichprobenartig durchgeführte Kontrollen, welche bspw. die Zulassungsüberprüfung des gefährlichen Gutes zum Transport und eine Erfassung des technischen Zustandes jeweiliger Gefahrgutwagen auf offensichtliche Mängel umfassen, helfen, das Unfallrisiko zu senken.

Aufgrund einiger schwerer Gefahrguttransportunfälle Ende der 90er Jahre wurde seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Arbeitsgruppe "Tank- und Fahrzeugtechnik" ins Leben gerufen. Diese erarbeitete eine umfassende Prioritätenliste zur Verbesserung der Betriebssicherheit im Schienengüterverkehr. Darin diskutierte Maßnahmen beinhalten Überlegungen zur Umsetzbarkeit an Alt- und Neuwagen und berücksichtigen das jeweilige Kosten-Nutzen-Verhältnis. Schwerpunktbereiche entsprechender Ansätze sind:
  • Dom / Domdeckel,
  • Füll- und Entleereinrichtungen,
  • automatische Überwachungssysteme zur Bremsluftkontrolle,
  • Charakteristik und Form von Puffer / Pufferteller,
  • äußere Gestaltung des Tanks, insbesondere die Anbauten,
  • Crash-Elemente,
  • Schutzabstand zwischen Tankboden und Pufferbohle sowie
  • Sicherheitsniveau des Tanks (Arbeitsaufnahmevermögen)

[BMVBS02, S.4; Kell03]


Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Gefahrguttransport auf der Schiene (Stand des Wissens: 23.02.2017)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?323206
Literatur
[BMVBS02] o.A. Abschlussbericht der Arbeitsgruppe "Tank- und Fahrzeugtechnik" , 2002/02
[EUKOM09h] u. A. Huggins, Dominic Panorama of Transport, 2009, ISBN/ISSN 1831-3280
[Kell03] Kellerhaus, Hermann-Josef Crash-sicher in die Weiche, veröffentlicht in DVZ, Deutscher Verkehrs-Verlag GmbH Hamburg, 2003/03/08
[Reim09] Reim, Uwe Gütertransport 2007: Jede 12. transportierte Tonne war Gefahrgut, Wiesbaden, 2009/07/16
[Reim10] Reim, Uwe, Dipl.-Volkswirt Gefahrguttransporte 2008, Wiesbaden, 2010
[StBu12c] Statistisches Bundesamt (Hrsg.) Gefahrguttransporte 2010, Ausgabe/Auflage Fachserie 8 Reihe 1.4, 2012/11/06
Weiterführende Literatur
[BMVBS05] Projektgruppe "Lagebild Gefahrgut" 5. Lagebild Gefahrgut, Ausgabe/Auflage 5, 2005/07
[STIN04b] o. A. Stinnes Logistics - Erster Notfallworkshop bei Dow in Schkopau, Ausgabe/Auflage 04/01, 2004/08
[GGBefG] Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter - Gefahrgutbeförderungsgesetz
[RIDb] RID - Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
Glossar
Schienengüterverkehr
Unter Schienengüterverkehr (SGV) wird der Transport von Gütern mit der Eisenbahn verstanden. Diese werden in Güterzügen unter Verwendung (spezieller) Güterwagen befördert. Diese Verkehre können entweder auf gesonderten Güterverkehrsstrecken oder im Mischverkehr, auf gemeinsam durch den Güter- und Personenverkehr genutzten Strecken, realisiert werden. Leistungen des Schienengüterverkehrs werden häufig als Teil einer Logistikkette in logistische Gesamtkonzepte eingebunden.
tkm tkm = Tonnenkilometer Die Einheit Tonnenkilometer [tkm] beschreibt die im Rahmen einer Güterbeförderung erbrachte Verkehrsarbeit. Diese definiert sich als Produkt der Gütermenge (Summe der beförderten Güter in Tonnen) und der von dieser dabei zurückgelegten Wegstrecke in km. Verkehrsarbeit [tkm] = Gütermenge [t] * Wegstrecke [km]
Verlader Der Verlader ist derjenige Teilnehmer in der Transportkette, der die Ladung/Transportgut erstmals aufgibt. Unter einem Verlader versteht man ein Unternehmen, das Logistikdienstleistungen (Transport, Verladen etc.) bei einem Logistikdienstleister in Auftrag gibt.
BMDV
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (bis 10/2005 BMVBW, bis 12/2013 BMVBS und bis 11/2021 BMVI)

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?67536

Gedruckt am Freitag, 8. Dezember 2023 01:25:57