Gefahrguttransport auf der Schiene
Erstellt am: 01.12.2003 | Stand des Wissens: 23.02.2017
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Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) § 2 Absatz 1 wird Gefahrgut wie folgt definiert: "Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können" [GGBefG]. Nach Maßgabe ihrer spezifischen chemischen Reaktionseigenschaften wie Explosivität, Entzündbarkeit oder Giftigkeit werden die betreffenden Stoffe in neun Gefahrgutklassen und sieben Unterklassen gegliedert. Abbildung 1 zeigt einen Überblick der hinsichtlich des Eisenbahnverkehrs relevanten Gefahrgütergruppen sowie deren Transportaufkommensverteilung.

Die Gefahrgutbeförderungsmenge erhöhte sich, trotz der Finanz- und Wirtschaftskriese, zwischen 2001 und 2010 von 46,94 Mio. t auf 63,16 Mio. t. Allein im Jahr 2010 stieg die beförderte Gefahrgutmenge im Vergleich zu 2009 um 3,5 % an. 2010 betrug der Anteil gefährlicher Stoffe an schienenverkehrsspezifischen Gesamttransportaufkommen in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 17,8 %. [StBu12c; Reim09]
Gefahrguttransporte auf der Schiene erfuhren u. a. durch die "Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)" von 1890 eine detaillierte, europaweit einheitliche Regelung. Sie liegt seit dem 1. Januar 2007 in einer Neufassung vor und wurde zuletzt routinemäßig zum 1. Juli 2009 modifiziert. Ergänzend liegt eine RID-Änderungsverordnung vom 9. November 2012 vor. [RIDb]. Die RID verpflichtet Verlader, Befüller, Beförderer, Empfänger oder gegebenenfalls Betreiber der Schieneninfrastruktur dazu, schwere Unfälle oder Zwischenfälle im Zusammenhang mit Gefahrguttransporten an die zuständige Behörde zu melden. Auf der Schiene wurden aufgrund dieser Meldepflicht im Jahr 2006 innerhalb der Europäischen Union 51 Gefahrgutunfälle verzeichnet. Europaweit ergibt sich daraus für die Eisenbahn eine Unfallrate von weniger als 0,9 Vorfällen pro einer Milliarde tkm [EUKOM09h, S.147]. Stichprobenartig durchgeführte Kontrollen, welche bspw. die Zulassungsüberprüfung des gefährlichen Gutes zum Transport und eine Erfassung des technischen Zustandes jeweiliger Gefahrgutwagen auf offensichtliche Mängel umfassen, helfen, das Unfallrisiko zu senken.
Aufgrund einiger schwerer Gefahrguttransportunfälle Ende der 90er Jahre wurde seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Arbeitsgruppe "Tank- und Fahrzeugtechnik" ins Leben gerufen. Diese erarbeitete eine umfassende Prioritätenliste zur Verbesserung der Betriebssicherheit im Schienengüterverkehr. Darin diskutierte Maßnahmen beinhalten Überlegungen zur Umsetzbarkeit an Alt- und Neuwagen und berücksichtigen das jeweilige Kosten-Nutzen-Verhältnis. Schwerpunktbereiche entsprechender Ansätze sind:
Gefahrguttransporte auf der Schiene erfuhren u. a. durch die "Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)" von 1890 eine detaillierte, europaweit einheitliche Regelung. Sie liegt seit dem 1. Januar 2007 in einer Neufassung vor und wurde zuletzt routinemäßig zum 1. Juli 2009 modifiziert. Ergänzend liegt eine RID-Änderungsverordnung vom 9. November 2012 vor. [RIDb]. Die RID verpflichtet Verlader, Befüller, Beförderer, Empfänger oder gegebenenfalls Betreiber der Schieneninfrastruktur dazu, schwere Unfälle oder Zwischenfälle im Zusammenhang mit Gefahrguttransporten an die zuständige Behörde zu melden. Auf der Schiene wurden aufgrund dieser Meldepflicht im Jahr 2006 innerhalb der Europäischen Union 51 Gefahrgutunfälle verzeichnet. Europaweit ergibt sich daraus für die Eisenbahn eine Unfallrate von weniger als 0,9 Vorfällen pro einer Milliarde tkm [EUKOM09h, S.147]. Stichprobenartig durchgeführte Kontrollen, welche bspw. die Zulassungsüberprüfung des gefährlichen Gutes zum Transport und eine Erfassung des technischen Zustandes jeweiliger Gefahrgutwagen auf offensichtliche Mängel umfassen, helfen, das Unfallrisiko zu senken.
Aufgrund einiger schwerer Gefahrguttransportunfälle Ende der 90er Jahre wurde seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Arbeitsgruppe "Tank- und Fahrzeugtechnik" ins Leben gerufen. Diese erarbeitete eine umfassende Prioritätenliste zur Verbesserung der Betriebssicherheit im Schienengüterverkehr. Darin diskutierte Maßnahmen beinhalten Überlegungen zur Umsetzbarkeit an Alt- und Neuwagen und berücksichtigen das jeweilige Kosten-Nutzen-Verhältnis. Schwerpunktbereiche entsprechender Ansätze sind:
- Dom / Domdeckel,
- Füll- und Entleereinrichtungen,
- automatische Überwachungssysteme zur Bremsluftkontrolle,
- Charakteristik und Form von Puffer / Pufferteller,
- äußere Gestaltung des Tanks, insbesondere die Anbauten,
- Crash-Elemente,
- Schutzabstand zwischen Tankboden und Pufferbohle sowie
- Sicherheitsniveau des Tanks (Arbeitsaufnahmevermögen)