Verwaltungsrichtlinie - Untersuchung von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb
Erstellt am: 24.10.2003 | Stand des Wissens: 24.10.2003
Zitiert als: | [EBA01a] | |
Art: | Richtlinie | |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland | |
Status: | Verabschiedet | |
Legislative: | EBA | |
Datum des Inkrafttretens: | 2001/09/12 |
Diese Regeln werden als Verwaltungsrichtlinien für die fachliche Untersuchung für die Störung im Eisenbahnbetrieb gem. §3 Abs. 4 Nr. 7 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (EVerkVerwG) vom 27.12.1993 (BGBI. I S.2378, 2394) angeführt. Sie stellen im Vorfeld getroffene dienstliche Weisungen dar und sind für den internen Bereich des Eisenbahn-Bundesamtes unmittelbar verbindlich. Die Regelungen dienen dem Ziel, eine einheitliche Verwaltungsausübung sicherzustellen