Regionalpläne
Erstellt am: 23.10.2003 | Änderungsdatum: 22.07.2005
Als zusammenfassende, übergeordnete und überörtliche Planung für eine Region konkretisiert die Regionalplanung in Form von Regionalplänen
Besondere Bedeutung erhalten dabei die Bereiche Siedlung, Infrastruktur, Wirtschaft und Ökologie.
- die auf Bundesebene formulierten Grundsätze der Raumordnung,
- die auf Landesebene formulierten (und in den jeweiligen Landesentwicklungsprogrammen sowie den Landesentwicklungsplänen enthaltenen) Ziele der Raumordnung.
Besondere Bedeutung erhalten dabei die Bereiche Siedlung, Infrastruktur, Wirtschaft und Ökologie.