Das Mobilitätskonzept Carsharing
Erstellt am: 08.10.2003 | Stand des Wissens: 02.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Organisiertes Carsharing stellt ein Mobilitätskonzept dar, das die gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen beinhaltet. Durch eigenständige Organisationen an dezentralen und wohnungsnahen Standorten werden die Fahrzeuge zur Verfügung gestellt [Kell00, S. 7]. Auf das Kraftfahrzeug kann nach telefonischer sowie internetgestützter Buchung (und gegebenenfalls tresorgeschützter Schlüsselübergabe) im Rahmen eines Nutzungsvertrages zu weitgehend nutzungsabhängigen Kosten individuell zugegriffen werden [Kell00, Koss02]. Das Fahrzeug wird per Kundenkarte, App oder Schlüssel geöffnet. Der Anbieter ist zuständig für die Pflege und Unterhaltung der Fahrzeuge sowie für notwendige Reparaturen [BAST04b].
Beim Carsharing sind persönliches Eigentum und Nutzung entkoppelt [Pesc96]: Der Kunde kann aufgrund einer Mitgliedschaft aus verschiedenen Fahrzeugtypen einer ganzen Flotte wählen und das gewünschte Fahrzeug nach gebuchter Zeit, stunden- oder tageweise mieten. Aufgrund reservierter Stellplätze entfällt beim stationsbasierten Carsharing die Parkplatzsuche [KrSa01]. Bei der stationsunabhängigen Carsharing-Variante kann das Fahrzeug zur Rückgabe überall innerhalb des Geschäftsgebiets des Anbieters unter Einhaltung der jeweils gültigen Parkvorschriften geparkt werden.
Carsharing versteht sich als Baustein multimodaler Verkehrsdienstleistungen und ergänzt öffentliche Verkehrsmittel und Fahrradverleihsysteme. Es wird daher auch als "vierte Säule des Umweltverbundes" bezeichnet [Huwe03] und kann einen Beitrag zur Umweltentlastung leisten [UBA17c].
Carsharing gehört zum "Paratransit", der zwischen dem Individualverkehr und dem öffentlichen Verkehr angesiedelt ist. Ähnliche Funktionen werden den Komponenten Radvermietung, Taxi, Autovermietung, Car-Pooling, Fahrgemeinschaft, Mitfahrzentrale, Trampen, Zusteigeverkehre und Sammeltaxen zugewiesen [Kell00; Pete95, Pesc96].
Im angelsächsischen Raum wird unter "car sharing" das Bilden von Fahrgemeinschaften verstanden und für das Autoteilen der Begriff "car club" verwendet. In den USA dagegen wird der Begriff analog zur Verwendung in Deutschland gebraucht [Schä02].
Beim Carsharing sind persönliches Eigentum und Nutzung entkoppelt [Pesc96]: Der Kunde kann aufgrund einer Mitgliedschaft aus verschiedenen Fahrzeugtypen einer ganzen Flotte wählen und das gewünschte Fahrzeug nach gebuchter Zeit, stunden- oder tageweise mieten. Aufgrund reservierter Stellplätze entfällt beim stationsbasierten Carsharing die Parkplatzsuche [KrSa01]. Bei der stationsunabhängigen Carsharing-Variante kann das Fahrzeug zur Rückgabe überall innerhalb des Geschäftsgebiets des Anbieters unter Einhaltung der jeweils gültigen Parkvorschriften geparkt werden.
Carsharing versteht sich als Baustein multimodaler Verkehrsdienstleistungen und ergänzt öffentliche Verkehrsmittel und Fahrradverleihsysteme. Es wird daher auch als "vierte Säule des Umweltverbundes" bezeichnet [Huwe03] und kann einen Beitrag zur Umweltentlastung leisten [UBA17c].
Carsharing gehört zum "Paratransit", der zwischen dem Individualverkehr und dem öffentlichen Verkehr angesiedelt ist. Ähnliche Funktionen werden den Komponenten Radvermietung, Taxi, Autovermietung, Car-Pooling, Fahrgemeinschaft, Mitfahrzentrale, Trampen, Zusteigeverkehre und Sammeltaxen zugewiesen [Kell00; Pete95, Pesc96].
Im angelsächsischen Raum wird unter "car sharing" das Bilden von Fahrgemeinschaften verstanden und für das Autoteilen der Begriff "car club" verwendet. In den USA dagegen wird der Begriff analog zur Verwendung in Deutschland gebraucht [Schä02].