Akteure und Interessen im Kontext einer Neuverteilung des öffentlichen urbanen Raums
Erstellt am: 27.02.2025 | Stand des Wissens: 27.02.2025
Synthesebericht gehört zu:
Im Hinblick auf die Bedürfnisse der Nutzenden als auch auf die Schutzinteressen der Allgemeinheit, zum Beispiel Lärm- und Schadstoffemissionen, Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Mobilitätsformen, versucht die Verkehrsplanung und -politik Vor- und Nachteile im Gleichgewicht zu halten. In der Praxis haben hingegen oft die Anforderungen der Nutzenden nach einem effizienten Verkehrsablauf Vorrang vor den Schutzinteressen der Allgemeinheit, da Schutzmaßnahmen oft restriktiv sind. Aufgrund der vielschichtigen Einzelinteressen, denen der öffentliche Raum gerecht werden muss, gestaltet sich eine umfassende Definition aller Anforderungen an den öffentlichen Raum als nicht zielführend. Vielmehr müsse im Zuge individueller Entscheidungen im Rahmen eines Abwägungsprozesses festgestellt werden, welche Interessen in einem Planungsgebiet vorherrschen und zu berücksichtigen sind. [GeHo20, S. 26]
Folgende Akteurinnen und Akteure sind bei Überlegungen und Planungen einer Neuverteilung des öffentlichen Raums und der bestehenden Verkehrsflächen zu berücksichtigen:
- Privatpersonen (unter anderem Anwohnerinnen und Anwohner, Verkehrsteilnehmende, Kundinnen und Kunden),
- öffentliche und privatwirtschaftliche Unternehmen und weitere Anlieger (beispielsweise Einzelhandel, Lieferdienste, Handwerksbetriebe, Schulen, Kindergärten, Altenheime, Notfalldienste, Vereine) und
- Politik und Verwaltung (zum Beispiel weitere Fachplanungen, Denkmalschutz).
Dieselben Personen können zudem in verschiedenen Situationen und Rollen unterschiedliche Anforderungen haben, sei es als Politiker und Politikerin, Zufußgehende oder Autofahrender auf dem Weg zur Arbeit, als Anwohner oder Anwohnerin einer Hauptverkehrsstraße oder als Eltern von Kindern, die mit dem Fahrrad fahren. Diese unterschiedlichen Perspektiven können sich zu Interessenskonflikten zwischen den unterschiedlichen Akteuren entwickeln und auch über den Verkehrssektor hinausgehen oder aus anderen Bereichen in den Verkehrsbereich einwirken: das Ziel, günstiges Bauland bereitzustellen ist zum Beispiel oft nur in vorstädtischen Gebieten umzusetzen, die eine hohe Pkw-Quote mit sich bringen. Insgesamt gibt es viele verschiedene Interessen und Ziele, die sich auch im Laufe der Zeit ändern können: so haben ökologische Schutzziele in Zeiten der Klimawandeldebatte an Bedeutung gewonnen [GeHo20, S. 26].
Für Bund, Länder und Kommunen sind ebenso wie für privatwirtschaftliche Akteure und Akteurinnen die Finanzierung und die Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen im Rahmen einer Neuverteilung des Raumes von großer Bedeutung. Ähnlich wie privatwirtschaftliche Akteure sich durch eine Neuverteilung des Raumes eine Steigerung der Gewinne erhoffen oder Gewinneinbußen befürchten, wägen öffentliche Akteure die Kosten-Nutzen-Relation ab. Insbesondere Kommunen mit schwieriger Finanzlage und mangelnder Personalausstattung sind bei großen Vorhaben auf Fördermittel von Bund und Länder oder eine Zusammenarbeit mit privatwirtschaftlichen Unternehmen (Public Private Partnership) angewiesen. [Folk17]
Gleichzeitig haben Kommunen die Aufgabe die Daseinsvorsorge zu gewährleisten, um die Grundbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen und eine gute Lebensqualität in der Gemeinde sicherzustellen. Die Bundespolitik gibt dabei die Entwicklungsziele vor, die von den Ländern und Kommunen umzusetzen sind.
Gleichzeitig haben Kommunen die Aufgabe die Daseinsvorsorge zu gewährleisten, um die Grundbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen und eine gute Lebensqualität in der Gemeinde sicherzustellen. Die Bundespolitik gibt dabei die Entwicklungsziele vor, die von den Ländern und Kommunen umzusetzen sind.
Haushalten und Unternehmen fällen Standortentscheidungen maßgeblich aufgrund von Faktoren wie der Erreichbarkeit der Standorte/Wohnorte, der Verfügbarkeit von benötigter Infrastruktur und den entstehenden Kosten für die zu erwartende Mobilität. Gleichzeitig wird das individuelle Verkehrsverhalten von Aspekten wie dem Wohnort, der Verteilung von Zielen im Umfeld des Wohnortes (Arbeit, Einrichtungen des täglichen Bedarfs, Freizeitmöglichkeiten) und den verfügbaren Transportmöglichkeiten (privater Pkw, öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Fahrrad et cetera) beeinflusst [AlDa20, S. 5].
Bei der Berücksichtigung von Belangen des Einzelhandels sind auch die besonderen Anforderungen des Lieferverkehrs zu beachten. Hierunter ist insbesondere die gesamte Ver- und Entsorgung der Einzelhandelsbetriebe zu verstehen. Für Fahrzeuge, die derartige Aufgaben wahrnehmen (hierbei handelt es sich meist um kleinere bis mittlere Lkw), sind vor allem die Bereitstellung und Sicherung von Lieferflächen und besonderen Zufahrten erforderlich [FGSV00a; FlHe03].
Bei der Berücksichtigung von Belangen des Einzelhandels sind auch die besonderen Anforderungen des Lieferverkehrs zu beachten. Hierunter ist insbesondere die gesamte Ver- und Entsorgung der Einzelhandelsbetriebe zu verstehen. Für Fahrzeuge, die derartige Aufgaben wahrnehmen (hierbei handelt es sich meist um kleinere bis mittlere Lkw), sind vor allem die Bereitstellung und Sicherung von Lieferflächen und besonderen Zufahrten erforderlich [FGSV00a; FlHe03].
Für die Neu- und Umverteilung von Flächen ist es deshalb notwendig, möglichst viele Betroffene in den Planungsprozess einzubinden. Das Nationale Kompetenznetzwerk für nachhaltige Mobilität (NaKoMo) empfiehlt, dass die Verwaltung als Umsetzungsebene, die Wirtschaft und der Einzelhandel vor Ort, die Zivilgesellschaft, Verkehrs- oder Logistikunternehmen als auch die politische Entscheidungsebene transparent und vollumfänglich informiert sind und ihre eigene Ziele ebenso transparent kommunizieren [NaKoMo21]. In umfassenden Abwägungsprozessen, die von partizipatorischen Planungsansätzen und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden, können gesamtheitliche Lösungen gefunden werden [Kord05]. In der Praxis werde eine Neuverteilung des Raumes aufgrund vielfältiger Wünsche und Bedürfnisse nicht allen Betroffenen gerecht werden könne: "Maßnahmen, die (nachweislich!) positive Effekte für das Gesamtsystem haben, dürfen nicht am Widerstand Einzelner scheitern [...] oder so weit verwässert werden, dass die dann noch erzielbaren Effekte den Aufwand nicht mehr rechtfertigen" [WiBMDV21, S. 19]. Nichtsdestotrotz stünde die Bemühung ein "Höchstmaß an Akzeptanz" zu schaffen, bei jeder Planung zunächst im Vordergrund [WiBMDV21, S. 19]. Zu beachten sei, dass insbesondere in frühen Stadien der Planung das Engagement bei Akteurinnen und Akteuren oftmals nur mäßig vorhanden sein kann - begründet durch eine mangelnden Wahrnehmung der individuellen Betroffenheit [BeHä10a]. Die Möglichkeit der Einflussnahme wäre besonders in frühen Stadien des Planungsprozesses jedoch sehr groß. Mit zunehmendem Planungsfortschritt könne - unter gleichzeitiger Annahme sinkender Möglichkeiten zur Einflussnahme - hingegen mit einem zunehmenden Engagement seitens der Beteiligten gerechnet werden ("Beteiligungsparadox")[BeHä10a]. Deshalb ist bei allen Planungsvorhaben und Maßnahmen einer Neuverteilung des öffentlichen Raums die frühzeitige Einbindung der Betroffenen (Partizipation) grundlegend.