Rechtlicher und politischer Rahmen im Zusammenhang mit der Datennutzung
Erstellt am: 18.11.2024 | Stand des Wissens: 18.11.2024
Synthesebericht gehört zu:
Der Datenschutz und die rechtskonforme, schnelle Zugänglichkeit zu Daten sind in Zeiten stetig zunehmender Digitalisierung von größter Bedeutung. Angesichts der steigenden Datenmengen, die täglich generiert und verteilt werden (siehe Abbildung 1), wird ein Rahmenwerk benötigt, welches das Vertrauen in die gemeinsame Nutzung von Daten stärkt und die Verfügbarkeit von Daten verbessert. Hierzu wurde das Daten-Governance-Gesetz [DGG] als zentraler Pfeiler der europäischen Strategie für Daten (European strategy for data) ins Leben gerufen. Das Daten-Governance-Gesetz bildet einen neuen Rechtsrahmen für die Weiterverwendung von Daten der öffentlichen Hand. Das übergeordnete Ziel des Daten-Governance-Gesetzes ist die Regulierung von Datenvermittlungsdiensten, sodass Anbieter solcher Dienste zukünftig bestimmte Auflagen erfüllen und ein Anmelde- und Prüfverfahren durchlaufen müssen.
Die zweckgebundene und zielführende Nutzung von Daten birgt enorme Effizienz- und Verbesserungspotenziale insbesondere im Bereich der Mobilität. Deshalb plant die Bundesregierung die Schaffung eines rechtlichen Rahmens, der den Zugang zu Mobilitätsdaten erleichtert und den Datenaustausch zwischen den beteiligten Akteuren regelt. Im Jahr 2024 soll in Deutschland ein Mobilitätsdatengesetz verabschiedet werden, das in Zusammenarbeit mit Stakeholdern aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft erarbeitet wird [BMDV22p]. Das Mobilitätsdatengesetz soll einen Rahmen für die Umsetzung der bestehenden und zukünftigen nationalen und EU-Vorgaben schaffen. Durch die Änderungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) wurden im August 2021 bereits erste Schritte für eine nachhaltige und effiziente Mobilität unternommen. Diese Anpassungen haben erstmals eine Rechtsgrundlage für digitale Mobilitätsdienstleister und Geschäftsmodelle geschaffen. Die bereits bestehende Mobilitätsdatenverordnung regelt die durch das PBefG begründete Pflicht zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten, indem die Sammlung und Weitergabe der Daten über einen zentralen nationalen Zugangspunkt festgelegt werden [BMJ23a]. Die Änderungen des Personenbeförderungsgesetzes zusammen mit der Mobilitätsdatenverordnung werden als Vorläufer und Grundlage für das geplante Mobilitätsdatengesetz betrachtet.
In Deutschland wurde die Digitalstrategie von der Bundesregierung ins Leben gerufen, die als Leitbild für die digitale Transformation fungieren soll. Hierbei werden Projekte gefördert, die neue Chancen schaffen und auf die Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle abzielen. Für den digitalen Aufbruch sind beispielsweise leistungsfähige und nachhaltige Netze, die Verfügbarkeit von Daten sowie international einheitliche Standards und Normen für die Datenbereitstellung essenziell. [BMDV22s]