Forschungsinformationssystem des BMVI

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Amtliche Güterkraftverkehrsstatistik
Güterverkehr der Lkw über 3,5 t Nutzlast und der Sattelzugmaschinen

Erstellt am: 16.11.2024
Erscheinungsjahr / -datum:   2024
Herausgeber:   Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Zitiert als:   [BMDV24af]
Art der Veröffentlichung:   Internet-Quelle
Sprache:   Deutsch
Internet-Quelle:   https://bmdv.bund.de (16.11.2024)

Glossar

  • LkwLastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.

Zitiert in Synthesebericht

 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?587265

Gedruckt am Sonntag, 23. Februar 2025 15:06:44