Forschungsinformationssystem des BMVI

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Ermittlung des Finanzbedarfs für den ÖPNV bis 2031

Erstellt am: 16.10.2024
Autoren:   Berschin, Felix
Holzhey, Michael
Petersen, Thomas
Thalhofer, Carolin
Voll, Jannis
Erscheinungsjahr / -datum:   2023/08/04
Herausgeber:   Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Zitiert als:   [BeHo23]
Art der Veröffentlichung:   Internet-Quelle
Sprache:   deutsch
Internet-Quelle:   ÖPNV-Finanzbedarf bis 2031, Kurzbericht (PDF) (16.10.2024)

Glossar

  • Öffentlicher Personennahverkehr
    Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
    Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Zitiert in Synthesebericht

 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?585080

Gedruckt am Samstag, 22. Februar 2025 18:32:15