Die Förderung des Nichtmotorisierten Verkehrs auf Bundesebene
Erstellt am: 26.09.2003 | Stand des Wissens: 12.03.2021
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Die Bundesregierung engagiert sich auf vielfältige Weise bei der Förderung des Nichtmotorisierten Individualverkehrs (NMIV). Dazu gehört einerseits die kontinuierliche Analyse beziehungsweise Setzung von Rahmenbedingungen für eine Stärkung der umweltfreundlichen Verkehrsmittel. Andererseits liegt auch die Bereitstellung entsprechender Fördermittel in der Zuständigkeit des Bundes.
Eine maßgebliche Unterstützung bei der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse leistet der Bund seit vielen Jahren auf Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes [GVFG]. Damit stellt der Bund den Ländern Finanzierungshilfen aus dem Mineralölsteueraufkommen zur Verfügung. Für die Auswahl und die Durchführung der entsprechenden Vorhaben sind die Bundesländer verantwortlich.
Seit 1996 hat der Bund seine Aktivitäten zur Förderung des Radverkehrs kontinuierlich ausgebaut. Beginnend mit einem ersten Forschungsprojekt zur Situation des Radverkehrs in Deutschland [BMVBW98h] erfolgte bald danach die Gründung eines Bund-Länder-Arbeitskreises "Fahrradverkehr". Dieses Gremium dient der Koordinierung der unterschiedlichen radverkehrsrelevanten Aktivitäten und Kompetenzen. Der Arbeitskreis ist neben Ländervertretern auch mit Vertretern kommunaler Spitzenverbände, Interessenverbände sowie weiterer Organisationen besetzt [BMVBW02c].
Diese Initiativen führten schließlich zur Aufstellung eines ersten Nationalen Radverkehrsplanes (NRVP) für die Jahre 2002 bis 2012, dessen Leitziel die Stärkung des Radverkehrsaufkommens nach niederländischem Vorbild sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit war [BMVBW02c].
Mit dem "Nationalen Radverkehrsplan 2020" (NRVP 2020) [BMVBS12q] beschloss das Bundeskabinett im Jahr 2012 eine erste Fortschreibung dieses Förderinstrumentes. Der NRVP 2020 weist insgesamt neun Handlungsfelder aus und ordnet ihnen entsprechende Handlungserfordernisse zur Förderung und Weiterentwicklung des Radverkehrs auf. Die Handlungsfelder sowie die jeweiligen Handlungsempfehlungen beziehen sich im Einzelnen auf [BMVBS12q]:
Diese Initiativen führten schließlich zur Aufstellung eines ersten Nationalen Radverkehrsplanes (NRVP) für die Jahre 2002 bis 2012, dessen Leitziel die Stärkung des Radverkehrsaufkommens nach niederländischem Vorbild sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit war [BMVBW02c].
Mit dem "Nationalen Radverkehrsplan 2020" (NRVP 2020) [BMVBS12q] beschloss das Bundeskabinett im Jahr 2012 eine erste Fortschreibung dieses Förderinstrumentes. Der NRVP 2020 weist insgesamt neun Handlungsfelder aus und ordnet ihnen entsprechende Handlungserfordernisse zur Förderung und Weiterentwicklung des Radverkehrs auf. Die Handlungsfelder sowie die jeweiligen Handlungsempfehlungen beziehen sich im Einzelnen auf [BMVBS12q]:
- die Radverkehrsplanung und -konzeption,
- die Infrastruktur,
- die Verkehrssicherheit,
- die Kommunikation,
- den Fahrradtourismus,
- die Elektromobilität,
- die Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln,
- die Mobilitäts- und Verkehrserziehung sowie
- die Schaffung und Sicherung von Qualitäten bei der Radverkehrsförderung.
Die Förderung des Radverkehrs ist auch Gegenstand des Sofortprogramms "Saubere Luft 2017-2020" [BURE18], das die Bundesregierung im Jahr 2017 aufgelegt hat.
Weiterhin fördert der Bund Verkehrssicherheitsaktionen und -aufklärungsmaßnahmen. Hierzu zählen Programme wie "Fit-Fahrrad im Trend", Informationsschriften für Fahrradfahrer und Fahrradhandbücher [BMVBW98h].
Weiterhin fördert der Bund Verkehrssicherheitsaktionen und -aufklärungsmaßnahmen. Hierzu zählen Programme wie "Fit-Fahrrad im Trend", Informationsschriften für Fahrradfahrer und Fahrradhandbücher [BMVBW98h].
Hinsichtlich der Förderung des Fußverkehrs gibt es zurzeit noch kein nationales Strategiepapier. Jedoch hat das Umweltbundesamt die Diskussion um eine bundesweite Fußverkehrsstrategie angestoßen. Die Publikation definiert unter anderem mögliche Ziele und Handlungsfelder einer Fußverkehrsstrategie [UBA18g]. Beim Fachverband FUSS e.V. ist ein Handlungsleitfaden "Schritte zur Einführung einer kommunalen Fußverkehrsstrategie" erschienen. Im März 2020 erschien beim Umweltbundesamt die Broschüre "Geh-rechtes Planen und Gestalten".