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Die Förderung des Nichtmotorisierten Verkehrs auf Bundesebene

Erstellt am: 26.09.2003 | Stand des Wissens: 12.03.2021
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Die Bundesregierung engagiert sich auf vielfältige Weise bei der Förderung des Nichtmotorisierten Individualverkehrs (NMIV). Dazu gehört einerseits die kontinuierliche Analyse beziehungsweise Setzung von Rahmenbedingungen für eine Stärkung der umweltfreundlichen Verkehrsmittel. Andererseits liegt auch die Bereitstellung entsprechender Fördermittel in der Zuständigkeit des Bundes.
Eine maßgebliche Unterstützung bei der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse leistet der Bund seit vielen Jahren auf Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes [GVFG]. Damit stellt der Bund den Ländern Finanzierungshilfen aus dem Mineralölsteueraufkommen zur Verfügung. Für die Auswahl und die Durchführung der entsprechenden Vorhaben sind die Bundesländer verantwortlich.
Seit 1996 hat der Bund seine Aktivitäten zur Förderung des Radverkehrs kontinuierlich ausgebaut. Beginnend mit einem ersten Forschungsprojekt zur Situation des Radverkehrs in Deutschland [BMVBW98h] erfolgte bald danach die Gründung eines Bund-Länder-Arbeitskreises "Fahrradverkehr". Dieses Gremium dient der Koordinierung der unterschiedlichen radverkehrsrelevanten Aktivitäten und Kompetenzen. Der Arbeitskreis ist neben Ländervertretern auch mit Vertretern kommunaler Spitzenverbände, Interessenverbände sowie weiterer Organisationen besetzt [BMVBW02c].

Diese Initiativen führten schließlich zur Aufstellung eines ersten Nationalen Radverkehrsplanes (NRVP) für die Jahre 2002 bis 2012, dessen Leitziel die Stärkung des Radverkehrsaufkommens nach niederländischem Vorbild sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit war [BMVBW02c].

Mit dem "Nationalen Radverkehrsplan 2020" (NRVP 2020) [BMVBS12q] beschloss das Bundeskabinett im Jahr 2012 eine erste Fortschreibung dieses Förderinstrumentes. Der NRVP 2020 weist insgesamt neun Handlungsfelder aus und ordnet ihnen entsprechende Handlungserfordernisse zur Förderung und Weiterentwicklung des Radverkehrs auf. Die Handlungsfelder sowie die jeweiligen Handlungsempfehlungen beziehen sich im Einzelnen auf [BMVBS12q]:
  • die Radverkehrsplanung und -konzeption,
  • die Infrastruktur,
  • die Verkehrssicherheit,
  • die Kommunikation,
  • den Fahrradtourismus,
  • die Elektromobilität,
  • die Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln,
  • die Mobilitäts- und Verkehrserziehung sowie
  • die Schaffung und Sicherung von Qualitäten bei der Radverkehrsförderung.
Die Förderung des Radverkehrs ist auch Gegenstand des Sofortprogramms "Saubere Luft 2017-2020" [BURE18], das die Bundesregierung im Jahr 2017 aufgelegt hat.

Weiterhin fördert der Bund Verkehrssicherheitsaktionen und -aufklärungsmaßnahmen. Hierzu zählen Programme wie "Fit-Fahrrad im Trend", Informationsschriften für Fahrradfahrer und Fahrradhandbücher [BMVBW98h].
Hinsichtlich der Förderung des Fußverkehrs gibt es zurzeit noch kein nationales Strategiepapier. Jedoch hat das Umweltbundesamt die Diskussion um eine bundesweite Fußverkehrsstrategie angestoßen. Die Publikation definiert unter anderem mögliche Ziele und Handlungsfelder einer Fußverkehrsstrategie [UBA18g]. Beim Fachverband FUSS e.V. ist ein Handlungsleitfaden "Schritte zur Einführung einer kommunalen Fußverkehrsstrategie" erschienen. Im März 2020 erschien beim Umweltbundesamt die Broschüre "Geh-rechtes Planen und Gestalten".
In der Forschung wird vom Bund - auch auf EU-Ebene - in Kooperation mit der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV) und der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) sowie dem Umweltbundesamt (UBA) vielfältige rad- und fußverkehrsbezogene Forschungsarbeit betrieben.
Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit engagiert sich der Bund durch die Herausgabe zahlreicher Broschüren und Veröffentlichungen, zum Beispiel über die Möglichkeiten und Chancen der Vernetzung [BMV97f] von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln [BMVBW98h].
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Nichtmotorisierter Individualverkehr (Stand des Wissens: 06.03.2021)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?481394
Literatur
[BMV97f] Fromberg, Andrea, Hoevel, Rene, et al. Fahrrad und ÖPNV / Bike & Ride - Empfehlungen zur Attraktivitätssteigerung des Fahrradeinsatzes für Zu- und Abbringerfahrten sowie Fahrradmitnahme im ÖPNV, veröffentlicht in direkt, Ausgabe/Auflage 50, Fach Media Service Verlagsgesellschaft (FMS) mbH / Bonn, 1997/01, ISBN/ISSN 3-926181-30-3
[BMVBS12q] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Nationaler Radverkehrsplan 2020, Berlin, 2012/10
[BMVBW02c] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Nationaler Radverkehrsplan 2002-2012, 2002/04
[BMVBW98h] o.A. Erster Bericht der Bundesregierung über die Situation des Fahrradverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn, 1998/03
[BURE18] Bundesregierung (Hrsg.) Sofortprogramm "Saubere Luft 2017-2020", 2018/07
[UBA18g] Bauer, U.; , Hertel, M.;, Buchmann, L.;, Frehn, M.; Spott, M. Geht doch! - Grundzüge einer bundesweiten Fußverkehrsstrategie, veröffentlicht in UBA-TEXTE, Ausgabe/Auflage 75/2018, Umweltbundesamt / Dessau-Roßlau, 2018/10, ISBN/ISSN 1862- 4359
Weiterführende Literatur
[Alrut02a] Alrutz, Dankmar, Dipl. Ing. Dem Radverkehr zum Durchbruch verhelfen, Planungsgemeinschaft Verkehr / Hannover, 2002/02
[Albe05] Alber, Stefan, Deffner, Jutta, Vogt, Walter Radverkehrsförderung als Entwicklungsarbeit - Bericht aus einem europäisch-lateinamerikanischen Projekt, veröffentlicht in Planerin, Ausgabe/Auflage 03/05, 2005
[BMVBS07x] Bundesregierung Zweiter Bericht der Bundesregierung über die Situation des Fahrradverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland 2007, 2007
[GVFG] Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - GVFG)
Glossar
BASt Bundesanstalt für Straßenwesen
Elektromobilität
Die Elektrifizierung der Antriebe durch Batterie- und Brennstoffzellentechnologien. Im Kontext des "Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität" wird der Begriff auf den Straßenverkehr begrenzt. Hierbei handelt es sich insbesondere um Personenkraftwagen (Pkw) und leichte Nutzfahrzeuge, ebenso werden aber auch Zweiräder (Elektroroller, Elektrofahrräder) und Leichtfahrzeuge einbezogen.
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
Das 1971 in Kraft getretene Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) regelt die Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden. Gefördert werden verschiedene Baumaßnahmen von Bahnen (besonders Eisenbahnen, Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen), wobei diese dem öffentlichen Personennahverkehr dienen müssen. Voraussetzung für die Förderung ist vor allem ein Kosten-Nutzen-Faktor über 1,0 im Rahmen der Standardisierten Bewertung.
UBA Umweltbundesamt

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?58109

Gedruckt am Dienstag, 16. April 2024 14:37:37