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Fußgängerverkehrsanlagen außerorts

Erstellt am: 26.09.2003 | Stand des Wissens: 06.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Der Fußgängerverkehr konzentriert sich aufgrund der vergleichsweise geringen Wegeentfernungen meist auf den innerstädtischen Bereich. Daher sind Fußgängerverkehrsanlagen außerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel nicht erforderlich.

Es ist allerdings auch Tatsache, dass Fußgänger außerhalb geschlossener Ortschaften (ohne Autobahnen) in Verkehrsunfälle verwickelt werden: 2019 betraf dies etwa 4,2 Prozent aller verunglückten Fußgänger [Dest21d, Tabelle 46241-0007]. Vor diesem Hintergrund ist es durchaus sinnvoll, die Einrichtung von Fußgängerverkehrsanlagen auch außerhalb geschlossener Ortschaften Aufmerksamkeit zu widmen.
Fußgängerverkehrsanlagen außerhalb geschlossener Ortschaften können bei folgenden Bedingungen notwendig werden [FGSV02c]:
  • Straßenverbindungen zu einem außerorts gelegenen Ziel (Sportplatz, Bushaltestelle), welches nicht auf gesonderten Wegen (beispielsweise befestigte Wege für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke) zu erreichen ist,
  • Straßen, die Ortsteile in fußläufiger Entfernung miteinander verbinden,
  • Straßen in Erholungsgebieten und
  • angebauten Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften.
Die Führung der Gehwege muss sich nicht an dem Straßenverlauf orientieren, sondern kann auch straßenunabhängig geführt sein. In der Regel reicht eine einseitige Führung mit einer Regelbreite von 2,50 Meter aus [FGSV02c]. Wenn nur geringe Fußgänger- und Radfahrmengen zu erwarten sind, können Fußgängeranlagen außerorts in der Regel problemlos gemeinsam mit dem Radverkehr betrieben werden. Mofafahrer können zugelassen werden. Es wird ein Trennstreifen zwischen Gehweg und Fahrbahn empfohlen [FGSV02c].
Besondere Maßnahmen für das Queren von Außerortsstraßen sind im Normalfall nur bei ausgeprägten Fußwegebeziehungen zweckmäßig. Da ein erhöhter Querungsbedarf meist im Bereich eines Knotenpunktes auftritt, bietet sich an diesen Stellen eine Querungsanlage mit Lichtsignalsteuerung an. Eine Querungsanlage ohne Lichtsignalanlage ist nur bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 Kilometer pro Stunde möglich. Fußgängerüberwege sind nicht zulässig, andere Querungsanlagen sind allenfalls im Ortseingangs- beziehungsweise Ortsausgangsbereich zulässig. An hochbelasteten Straßen mit mehr als zwei Fahrstreifen sind außerorts außerhalb von Knotenpunkten nur planfreie Querungsanlagen (unterschiedliches Höhenniveau) möglich [FGSV02c].
Auf Beleuchtungseinrichtungen kann außerorts in der Regel verzichtet werden. Notwendig sind sie, wenn die Gehwege regelmäßig von Schülern, Auszubildenden oder Berufstätigen während dunkler Tageszeit in Anspruch genommen werden. Ebenfalls aus Sicherheitsgründen notwendig sind sie an Knotenpunkten, Querungsanlagen und an Haltestellen [FGSV02c].
Die Notwendigkeit und die Dimensionierung von Fußgängerverkehrsanlagen im Außerortsbereich ist somit stark situationsabhängig. Vor allem in Bereichen mit erhöhtem Rad- oder Fußgängeraufkommen, wie es beispielsweise in Erholungsgebieten oder auf wichtigen Wegeverbindungen sowie nahe attraktiven Zielen der Fall ist, kann es Konfliktpotenzial geben. Wird dieses nicht durch ein angemessenes Angebot an entsprechender Infrastruktur reduziert, kann es zu schweren Unfällen kommen.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Fußgängerverkehrsanlagen (Stand des Wissens: 07.12.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?300815
Literatur
[Dest21d] Statistisches Bundesamt (Hrsg.) Statistik der Straßenverkehrsunfälle, 2021
[FGSV02c] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. , Arbeitskreis 2.5.2 (Fußgängerverkehr) Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA), FGSV-Verlag, Köln, 2002
[STBU17c] Statistisches Bundesamt Verkehr - Verkehrsunfälle, 2017/07/06
Weiterführende Literatur
[Höfl04] Höfler, Frank Verkehrswesen-Praxis, veröffentlicht in Bd. 1 Verkehrsplanung, Ausgabe/Auflage 1. Auflage, Bauwerk Verlag GmbH / Berlin, 2004, ISBN/ISSN 3-934369-52-9
[o.A.04a] o.A. Wegweisungssysteme für den Fußverkehr, veröffentlicht in Fußnote, Ausgabe/Auflage August 2004, EduArt Publish, Fürth, 2004/08
Glossar
Querungsanlage
Querungsananlagen beinhalten alle Maßnahmen an Fahrbahnen, die es insbesondere Fußgänger*innen ermöglichen, die Fahrbahn sicherer, schneller und komfortabler zu überqueren. Darunter fallen:
Bauliche Maßnahmen: Verschmälerung von Fahrstreifen, Rücknahme der Fahrstreifenanzahl, Verkehrsinseln, Teilaufpflasterungen, Vorziehen der Seitenräume, Gehwegnasen, Bordsteinabsenkungen, räumliche Trennung von nichtmotorisiertem und motorisiertem Verkehr, et cetera
Betriebliche Maßnahmen: Fußgängerüberwege (Zebrastreifen), Fußgängerfurten, Lichtsignalanlagen
Zusätzliche Maßnahmen: Tempolimits, Geschwindigkeitsüberwachung, Verkehrszeichen, Markierungen, gelbe Blinklichter, et cetera

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?58100

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 07:56:43