Dimensionierung von Fußgängerverkehrsanlagen
Erstellt am: 26.09.2003 | Stand des Wissens: 06.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Um den Fußverkehr zu fördern, ist es notwendig, die Bedürfnisse und Eigenschaften von Fußgängern sowie ihre Verhaltensweisen zu kennen. Die Dimensionierung von Fußverkehrsanlagen richtet sich unmittelbar nach diesen Gesichtspunkten. Da es hierbei keine Universallösung gibt und verschiedene Interessengruppen aufeinander treffen, ist die Dimensionierung ein Schlüsselthema.
Beginn und Ende eines jeden Fußweges stellen Quellen und Ziele dar, die bei städtebaulichen Strukturen vielfach an Straßenverläufe geknüpft sind. An angebauten Straßen sind Anlagen für den Fußgängerverkehr überall und beidseitig der Fahrbahnen erforderlich. Handelt es sich um anbaufreie Straßen, so sind Fußgängeranlagen dann notwendig, wenn sie eine direkte Verbindung zwischen Quellen und Zielen für Fußgänger darstellen [Maier02, FGSV02c]. Generell muss die Frage nach der Notwendigkeit eines straßenbegleitenden Gehweges und dessen Dimensionierung immer situationsabhängig betrachtet werden. Dies gilt ebenso für die Anlage von Querungstellen [FGSV02c, RASt06].
Die Breite von Gehwegen ist ein entscheidendes Kriterium für die Qualität und Sicherheit des Fußgängerverkehrs. Für die Dimensionierung sind unter anderem folgende Faktoren zu berücksichtigen [FGSV02c; RASt06]:
- Größe und Zusammensetzung von Fußgängerströmen (beispielsweise Anteil mobilitätseingeschränkter Personen),
- Nutzung der Straße (Verkehrsstärke) sowie Nutzung und Funktion des bebauten Gebietes (Wohnnutzung, Arbeitsplätze, Einkaufsmöglichkeiten),
- Einbauten und Bepflanzung im Seitenraum (beispielsweise Bänke, Haltestellen),
- Sicherheitsabstände zu festen und beweglichen Hindernissen sowie
- Kriterien der Umfeldqualität, der Maßstäblichkeit des Straßenraumes und der Aufenthaltsqualität.
Ein einzelner Fußgänger benötigt mindestens eine Breite von 0,8 Meter gehen zwei Fußgänger nebeneinander, so beträgt der Breitenbedarf bereits 1,80 Meter. Die Zuschläge für die notwendige Gehwegbreite können beispielsweise in Form von Verweilflächen vor Schaufenstern (+ 1,0 Meter), an Haltestellen (+ mehr als 1,50 Meter) vor Ruhebänken (+ mehr als 1,0 Meter) notwendig werden [FGSV02c].
Es ergibt sich eine Mindestgehwegbreite von 2,50 Meter. Erst ab dieser Breite ist eine ungehinderte Begegnung von zwei Fußgängern möglich. Größere Breitenmaße sind grundsätzlich anzustreben, geringere Breiten sind lediglich in Wohnstraßen mit geringem Fahrzeugverkehr akzeptabel [FGSV02c].
Ein einzelner Fußgänger benötigt mindestens eine Breite von 0,8 Meter, die sich aus 0,6 Meter Schulterbreite und 0,1 Meter Bewegungsbreite pro Seite zusammensetzt. Aus der Anforderung an die Barrierefreiheit öffentlicher Verkehrsräume resultieren weitere Grundmaße bezüglich der Breite von Fußgängerverkehrsanlagen. Gehen zwei Fußgänger nebeneinander, so beträgt der Breitenbedarf bereits 1,80 Meter. Hinzu kommt ein Sicherheitsabstand zur Fahrbahn sowie zu festen und beweglichen Hindernissen zwischen 0,2 und 2,0 Meter [RASt06, S. 81]. Die Zuschläge für die notwendige Gehwegbreite können beispielsweise in Form von Verweilflächen vor Schaufenstern (+ 1,0 Meter), an Haltestellen (+ mehr als 1,50 Meter) vor Ruhebänken (+ mehr als 1,0 Meter) notwendig werden [FGSV02c].
Es ergibt sich eine Mindestgehwegbreite von 2,50 Meter. Erst ab dieser Breite ist eine ungehinderte Begegnung von zwei Fußgängern möglich (siehe Abbildung 1). Größere Breitenmaße sind grundsätzlich anzustreben. Geringere Breiten sind lediglich in Wohnstraßen mit geringem Fahrzeugverkehr und einer offenen Randbebauung akzeptabel [Höfl04].

Größere Seitenraumbreiten sind insbesondere dann erforderlich, wenn die angrenzende Bebauung beispielsweise durch einen hohen Geschäftsanteil charakterisiert ist. In zentralen Lagen oder bei besonderen Anforderungen der städtebaulichen Gestaltung (Alleen, Boulevards) ergeben sich höhere Breitenerfordernisse mit mehr als 5,0 Meter. Ferner von Bedeutung ist das Verkehrsaufkommen des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) in den betreffenden Straßen. Auch mit steigender Verkehrsstärke sind die Seitenräume breiter zu gestalten, um beispielsweise die Verhältnismäßigkeit von Straße zu Gehweg zu wahren [RASt06; FGSV02c; Dittr02; Bast99d; RASt06].
Die Rahmenbedingungen und äußeren Einflüsse, die den Fußgängerverkehr beeinflussen, wurden zusammengefasst, um die Grundlage für eine einheitliche Gestaltung zu schaffen, die "Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen" [FGSV02c]. Diese beinhaltet ein dreistufiges Dimensionierungsverfahren [Maier02]:
- Einstufung der Straßen im Planungsgebiet nach geplanter oder vorhandener baulicher Nutzung sowie verkehrlicher Bedeutung,
- Markierung besonderer Infrastruktureinrichtungen im Planungsgebiet (wie Schulen oder Kaufhäuser) und
- Durchführung von Einzelnachweisen für besondere Ziele und Zeiten (beispielsweise Veranstaltungsende) [Maier02].
Im Rahmen einer Dimensionierung sind besonders hoch frequentierte Infrastruktureinrichtungen zu beachten. So ist beispielsweise bei der Schulumgebung sicherzustellen, dass in fußläufiger Entfernung auf allen Straßen für Kinder besonders sichere und ausreichend dimensionierte Fußgängerverkehrsanlagen existieren [Maier02]. Auf Wegen, die Verbindungen außergewöhnlicher Fußgängermengen von und zu ausgeprägten Einzelquellen und -zielen darstellen (zum Beispiel Wege zu Haltestellen oder Arbeitsstätten), muss ein Nachweis über eine ausreichende Dimensionierung der Flächen und Querungsanlagen durchgeführt werden [Maier02].
Auf Wegen, die Verbindungen außergewöhnlicher Fußgängermengen von und zu ausgeprägten Einzelquellen und -zielen darstellen, muss ein Nachweis über eine ausreichende Dimensionierung der Flächen und Querungsanlagen durchgeführt werden [Maier02, FGSV02c].
Eine isolierte Betrachtung des Fußgängerverkehrs ist im Hinblick auf die Wechselwirkungen aller Maßnahmen im Straßenraum nicht sinnvoll [FGSV02c]. Jedoch wurden die Belange des Fußgängerverkehrs in den letzten Jahrzehnten aufgrund des eher autoorientierten Ausbaus der Stadt weniger beachtet. Vor allem die Verhältnismäßigkeit des Straßenraums (Seitenraum zu Fahrbahn 30:40:30) und das Prinzip einer Straßenraumgestaltung vom Rand aus wurden teilweise missachtet [RASt06].
Auch mit Blick auf die Förderung umweltfreundlicher Mobilität und der Lebensqualität in Städten kommt es künftig darauf an, den Fußverkehr verstärkt zu unterstützen und die Fußgängerverkehrsanlagen bedarfsgerecht zu dimensionieren.
Auch mit Blick auf die Förderung umweltfreundlicher Mobilität und der Lebensqualität in Städten kommt es künftig darauf an, den Fußverkehr verstärkt zu unterstützen und die Fußgängerverkehrsanlagen bedarfsgerecht zu dimensionieren.