Radverkehrsführung auf Bussonderfahrstreifen
Erstellt am: 26.09.2003 | Stand des Wissens: 05.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Wenn innerhalb bebauter Gebiete für den Linienbusverkehr Sonderfahrstreifen in Seitenlage vorhanden sind, dann ist der Radverkehr nach Möglichkeit getrennt davon abzuwickeln.
Eine Zulassung des Radverkehrs auf Busfahrstreifen ist nach der Straßenverkehrsordnung [StVO] allerdings möglich [ERA10], sollte dann aber nur in Seitenlage ausgeführt werden [SRL97]. In diesem Falle ist die Sicherheit des Radverkehrs zu gewährleisten. Busspuren können neben dem Radverkehr auch dem Taxiverkehr und Sonderverkehren zur Verfügung gestellt werden. Im Berliner Bezirk Mitte [SRL97] wird dieses Prinzip seit 1994 verfolgt. Hier befindet sich die Busspur nicht in Randlage, sondern in der 2. Spur, wobei die 1. Spur als Park- bzw. Be- und Entladespur dient. Bei der gemeinsamen Benutzung der Busspuren durch Bus- und Radverkehr zeigten sich in Berlin folgende Probleme [SRL97]:
- Durch die schmaleren Busspurbreiten sind die Vorbeifahrbreiten zum Teil sehr eng.
- Ist die Geltung des Sonderfahrstreifens zeitlich begrenzt, so führt dies bei den Autofahrern nur zu einer geringen Akzeptanz der Busspur.
Busspuren werden insbesondere von schnellfahrenden Radfahrern benutzt, woraus auf diesen Spuren eine zügige Fahrweise resultiert. Bus- und Radfahrer fahren nach Verhaltensbeobachtungen besonders aufmerksam und sind aufeinander eingespielt [Brach92a].