Europäisches Klimagesetz
Erstellt am: 27.02.2024 | Stand des Wissens: 27.02.2024
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Zitiert als: | [2021/1119 ] | |
Art: | Gesetz | |
Geltungsbereich: | EU-Länder | |
Status: | Verabschiedet | |
Legislative: | Europäisches Parlament und Europäischer Rat | |
Datum des Inkrafttretens: | 2021/07/29 |
Das Europäische Klimagesetz etabliert einen Rahmen zur Erreichung der Klimaneutralität innerhalb der Europäischen Union (EU) bis 2050 beinhaltet neben dem verbindlichen Ziel der Klimaneutralität in der EU bis 2050 auch das Ziel, anschließend negative Emissionen in der EU zu erreichen; sieht ein verbindliches EU-Ziel vor, die inländischen Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55% (im Vergleich zu den Werten von 1990) zu reduzieren, und ein Klimaziel für 2040 innerhalb von sechs Monaten nach dem ersten globalen Überprüfungsprozess im Rahmen des Pariser Abkommens festzulegen; führt Regeln ein, um kontinuierlichen Fortschritt in Richtung des globalen Anpassungsziels an den Klimawandel im Rahmen des Pariser Abkommens sicherzustellen.