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Fußgänger- und Radverkehr auf gemeinsamen Flächen

Erstellt am: 26.09.2003 | Stand des Wissens: 11.10.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Die Eigenschaften des Radverkehrs wie höhere Geschwindigkeit und Fahrdynamik stehen einer flächenhaften sowie ungeregelten Beanspruchung der Gehwege als Verkehrs- und Aufenthaltsfläche für Fußgänger gegenüber. Bei der Benutzung von gemeinsamen Flächen kann es zu Konflikten oder Gefährdungen der Fußgänger und Radfahrer kommen. Die gemeinsame Führung von Fußgänger- und Radverkehr wird nur dort als vertretbar betrachtet, wo die Netz- und Aufenthaltsfunktion beider Verkehre gering ist und eine gegenseitige Gefährdung nicht zu befürchten ist [BuMe07; ERA10].
Eine gemeinsame Führung des Fahrrad- und des Fußverkehrs kann nach folgenden Regelungen angeordnet werden:
  • gemeinsamer Geh- und Radweg,
  • Gehweg mit Radfahrer frei und
  • Fußgängerbereich mit Radfahrer frei.
Gemeinsame Geh- und Radwege (Zeichen 240 Straßenverkehrsordnung (StVO)) sind für Fußgänger und Radfahrer benutzungspflichtig. Die Regelung "Gehweg/Radfahrer frei" (Zeichen 239 StVO "Fußgänger" mit Zusatzschild 1022-10 StVO "Radfahrer (Sinnbild) frei") und Fußgängerbereich/Radfahrer frei (Zeichen 242 StVO "Fußgängerbereich" mit Zusatzschild 1022-10 StVO "Radfahrer (Sinnbild) frei") beinhaltet für Fußgänger eine Benutzungspflicht. Radfahrern räumt sie dagegen ein Benutzungsrecht ein, wobei ihnen die Inanspruchnahme der Fahrbahn freisteht [BMVBW96d].
Eine gemeinsame Führung von Radfahrern und Fußgängern sollte im innerörtlichen Bereich die Ausnahme sein [Dittr02, Bast99d]. Dies gilt vor allem unter dem Blickwinkel der Sehbehinderten (aber auch Kinder), für die auftretender Radverkehr in ihrem Bewegungsraum eine sehr konkrete Gefährdung bedeuten kann [FUSS03]. Auch die gesetzlichen Grundlagen, in StVO und VwV-StVO sind vom Grundsatz auf einen restriktiven Einsatz der gemeinsamen Führung ausgerichtet [FUSS03].
Gemeinsame Flächen für den Fußgänger- und Radverkehr haben für Radfahrer zwar den Vorteil einer erhöhten Durchlässigkeit, jedoch schmälern Konfliktsituationen mit Fußgängern die Attraktivität und Fahrkomfort dieser Routen. Zudem wird an einmündenden Nebenstraßen der Vorrang des Radverkehrs vor ein- und abbiegenden Kfz nicht deutlich genug. Fußgänger haben keine Vorteile durch gemeinsame Flächen mit dem Radverkehr [BuMe07].
Für folgende Straßen ist eine gemeinsame Führung von Fußgängern und Radfahrern nicht geeignet [RASt06; ERA10]:
  • Straßen mit intensiver Geschäftsnutzung,
  • Straßen mit einer überdurchschnittlich hohen Benutzung durch besonders schutzbedürftige Fußgänger,
  • Straßen im Zuge von Hauptverbindungen des Radverkehrs,
  • Straßen mit einem Gefälle von mehr als drei Prozent,
  • Straßen mit einer dichteren Folge von unmittelbar an (schmale) Gehwege angrenzenden Hauseingängen,
  • Straßen mit zahlreichen untergeordneten Knotenpunkts- und Grundstückszufahrten bei beengten Verhältnissen,
  • Straßen mit stark frequentierten Haltestellen in Seitenlage ohne gesonderte Wartefläche und 
  • Überschreitung der Einsatzgrenzen gemäß Abbildung 1.
Nutzungsabhängige Einsatzgrenzen für die gemeinsame Führung von straßenbegleitendem Fuß- und RadverkehrAbbildung 1: Nutzungsabhängige Einsatzgrenzen für die gemeinsame Führung von straßenbegleitendem Fuß- und Radverkehr [ERA10]
Außerdem treten Nutzungskonflikte durch neue Verkehrsmittel auf. Durch die Einführung von E-Scootern, vor allem in vielen Innenstädten, gelten diese als zusätzliche Herausforderung für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen auf geteilten Verkehrsflächen.

In Deutschland wird das Benutzen von Radverkehrsanlagen für E-Scooter vorgeschrieben Sofern keine Radwege vorhanden sind, müssen E-Scooter innerhalb geschlossener Ortschaften Straßen benutzen. Die Benutzung der Fußwege ist nicht gestattet (§ 10 eKFV). E-Scooter Fahrer*innen müssen Rücksicht auf Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen nehmen und auf gemeinsamen Geh- und Radwegen Vorfahrt gewähren. Seit der Einführung traten vor allem in den Städten Nutzungskonflikte auf. Insbesondere geparkte E-Scooter beeinträchtigen Radfahrer*innen, zu Fuß Gehende und Menschen mit Behinderung.
Die gemeinsame Nutzung von Anlagen durch den Rad- und Fußverkehr sollte mit weiteren Maßnahmen einhergehen, die eine Steigerung der Fahrbahnführungsqualität herbeiführen. Hierzu gehören
  • die Dämpfung der Kraftfahrzeuggeschwindigkeiten,
  • die Ordnung des ruhenden Verkehrs,
  • die Anlage von Führungshilfen für den Radverkehr (Angebotsstreifen) oder
  • die Verbesserung der Knotenpunktführung des Radverkehrs beispielsweise durch markierungs- und signaltechnische Maßnahmen.
Das Ziel dieser Maßnahmen ist eine Erhöhung des über die Fahrbahn abgewickelten Radverkehrsanteils. Ferner ist darauf hinzuwirken, dass die Gehwegbenutzung durch Radfahrer gegenüber der Fahrbahnnutzung keine Reisezeitvorteile bietet [BMVBW96d].
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Fußgängerverkehrsanlagen (Stand des Wissens: 07.12.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?300815
Radverkehrsanlagen (Stand des Wissens: 05.12.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?300774
Literatur
[Bast99d] Böhle, Wolfgang , et al., Alrutz, Dankmar, Dipl. Ing. Flächenansprüche von Fußgängern, veröffentlicht in Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Ausgabe/Auflage Heft V71, Wirtrschaftsverlag NW Bergisch Gladbach/ Bremerhaven, 1999/11/01, ISBN/ISSN 3-89701-428-9
[BMVBW96d] Angenendt, Wilhelm , Wilken, Markus Gehwege mit Benutzungsmöglichkeiten für Radfahrer, veröffentlicht in Forschung , Straßenbau und Straßenverkehrstechnik, Ausgabe/Auflage Heft 737, Typo-Druck & Verlagsgesellschaft mbH Bonn, 1997/01/01, ISBN/ISSN 0228-7669123
[BuMe07] Marlène Butz, , Christoph Merkli, , Thomas Schweizer,, Christian Thomas Fuss- und Veloverkehr auf gemeinsamen Flächen Empfehlungen für die Eignungsbeurteilung, Einführung, Organisation und Gestaltung von gemeinsamen Flächen in innerörtlichen Situationen, Zürich, Bern, 2007
[Dittr02] Dittrich-Wesbuer, Andrea , Bräuer, Dirk Die EFA - Anspruchsgerechte Wege für den Fußgänger-Längsverkehr, veröffentlicht in Straßenverkehrstechnik, Ausgabe/Auflage 11, 2002
[ERA10] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), FGSV Verlag 2010, 2010, ISBN/ISSN 978-3-941790-63-6
[FUSS03] FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland, Schmitz, Andreas Radfahrer und Fußgänger Hase und Igel oder Katz und Maus ?, Ausgabe/Auflage 1/4850, Kassel, 2003
[RASt06] Baier, Reinhold, et al. Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen - RASt 06, Ausgabe/Auflage 2006, Köln, 2007, ISBN/ISSN 978-3-939715-21-4
Weiterführende Literatur
[BSVI04] Dipl.-Ing. Olaf Böhm , Dipl.-Ing. Oliver Iversen , Prof.Dr.-Ing. Karl Mallwitz , Dipl.-Ing. Michael Margull , Dipl.-Ing. Ludger Schulz , Dipl.-Ing. Andreas Link , Dipl.-Ing. Martin Weber Daten, Fakten und Entwicklungen im Fahrradverkehr, Ausgabe/Auflage Endfassung, 2004/01
[FUSS23] FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland (Hrsg.) Gestörte Mobilität - Daten und Fakten zu E-Scootern & Co. auf Berliner Gehwegen, 2023/09
[HCII21] International Conference on Human-Computer Interaction (Hrsg.) HCI in Mobility, Transport, and Automotive Systems: Safety Related Behaviors and Law Adherence of Shared E-Scooter Riders in Germany, 2021
[FGSV21c] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. , Arbeitsgruppe Straßenentwurf (Hrsg.) Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten, Ausgabe/Auflage 2021, 2021
[FGSV21b] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (Hrsg.) Hinweise zur einheitlichen Bewertung von Radverkehrsanlagen, 2021
[TUD2011] Technische Universität Dresden, Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List", Schiller, C. (Projektleiter), Zimmermann, F., Bohle, W. (Bearbeiter) Hochrechnungsmodell von Stichprobenzählungen für den Radverkehr - Abschlussbericht, Dresden, 2011/10/31
[Brög99] Brög, W. , Erl, E. Kenngrößen für Fußgänger- und Fahrradverkehr, veröffentlicht in Berichte der BAST, Ausgabe/Auflage Heft M 109, Bergisch Gladbach, 1999
[Ring21] Ringhand, M. Verkehrssicherheit von E-Scootern, 2021
[StVO] Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
[VwV-StVO] Verwaltungsvorschrift zur StVO
Glossar
StVO Die Straßenverkehrsordnung  legt Regeln für sämtliche Straßenverkehrsteilnehmer fest und bildet somit eine Rechtsverordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?58013

Gedruckt am Mittwoch, 24. April 2024 15:25:56