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Umsetzung auf nationaler Ebene

Erstellt am: 16.02.2024 | Stand des Wissens: 16.02.2024

In Deutschland existiert seit dem Jahr 2021 ein nationaler Emissionshandel für die Sektoren Verkehr und Gebäude. Erfasst werden damit Sektoren, die nicht unter die vom Europäischen Emissionshandel abgedeckten Bereiche - Industrie, Kraftwerke und Luftverkehr - fallen. [UBA23h] So soll zur Dekarbonisierung angeregt werden. [Held22, S. 227] Anders als der bestehende Europäische Emissionshandel, der die Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie reguliert (EU ETS 1), verpflichtet der nationale Handel nicht den Emittenten, sondern den Akteur, der den Brennstoff in Verkehr bringt (sogenannter Upstream-Ansatz). [UBA23h; Held22, S. 227]
Von den Jahren 2021 bis 2025 sieht der nationale Emissionshandel zunächst eine Einführungsphase vor. Ohne Fixierung einer Gesamtmenge werden die Zertifikate zu schrittweise ansteigenden Festpreisen veräußert. Erst ab dem Jahr 2026 wird ein Cap-and-Trade-System etabliert, indem eine Gesamtmenge an Zertifikaten vorgegeben wird und die Zertifikate versteigert werden. Für das erste Versteigerungsjahr 2026 ist ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro vorgegeben. [Held22, S. 227; UBA23h; Rodi22, S. 314, S. 318] Damit kombiniert der deutsche Emissionshandel Preis- und Mengensteuerungselemente.
Auf europäischer Ebene wurde für die Bereiche Verkehr und Gebäude ein zweites, separates Emissionshandelssystem (EU ETS 2) beschlossen. [UBA21q, S. 1; EuPa22] Dieses deckt auch einen weiteen Bereich der vom nationalen System erfassten Emissionen ab. Es ist noch nicht abschließend geklärt, wie der Übergang vom nationalen zum Europäischen Emissionshandel zu gestalten ist. [Pahl22; Schu; UBA21q, S. 7]
Nationale Emissionshandelssysteme haben unter anderem die Länder China, Kasachstan, Schweiz, Neuseeland und Südkorea eingeführt. Regionale Emissionshandelssysteme werden zum Beispiel in Kalifornien und Quebec genutzt. [WBG23]
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Literatur
[EuPa22] Europäisches Parlament (Hrsg.) Climate change: Deal on a more ambitious Emissions Trading System (ETS), 2022/12/08
[Held22] Christian Held, Victoria Harsch, Simon Schäfer-Stradowsky, Jonathan Metz, Greta Reeh, Alexander Dietzel, Fanny Knoll Energierecht und Energiewirklichkeit - Ein Handbuch für Ausbildung und Praxis nicht nur für Juristen, 2022, ISBN/ISSN 978-3-933283-01-6
[Pahl22] Michael Pahle , Mirjam Kosch , Brigitte Knopf , Christian Flachsland , Ottmar Edenhofer Hintergrund: Eckpunkte und no-regret Maßnahmen für die Weiterentwicklung der CO2-Bepreisung auf deutscher und europäischer Ebene, 2022/02/16
[Rodi22] Martin Altrock, Johannes Antoni, Christian Buchmüller, Hannes Doderer , Elias Eickelmann, Dr. Dörte Fouquet, Claudio Franzius, Christian Held, Maximilian Hemmert-Halswick , Ekkehard Hofmann, Michael Kalis, Jan Henrik Klement, Christine Kliem, Stefan Klinski, Matthias Knauff, Fanny Knoll, Charlotte Kreuter-Kirchhof, Michael Mehling, Christoph Paul, Friederike Pfeifer, Prof. Dr. jur. Johann-Christian Pielow;, Jan Reshöft, Thomas Roller, Johannes Saurer,, Michael Sauthoff, Judith Schäfer, Simon Schäfer-Stradowsky, Claudio Seis, Carsten Telschow, Miriam Vollmer, Jens Vollprecht, Roman Weidinger, Hartmut Weyer, Martin Wickel, Anja Widmann, Susan Wilms, Cathrin Zengerling, Ines Zenke Handbuch Klimaschutzrecht, C.H.BECK., 2022, ISBN/ISSN 978-3-406-76789-0
[Schu] Florence Schulz Experten empfehlen BEHG-Reform, 2022/02/16
[UBA21q] Umweltbundesamt (Hrsg.) Einführung eines Emissionshandelssystems für Gebäude und Straßenverkehr in der EU , 2021/09/01
[UBA23h] DEHSt - Nationalen Emissionshandel verstehen, 2023/02/22
[WBG23] The World Bank Group (Hrsg.) Carbon Pricing Dashboard, 2023/03/31
Glossar
EU-Emissionshandelssystem Das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) ist ein 2003 vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament beschlossenes marktwirtschaftliches Instrument, die im Kyoto-Protokoll gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Anlagenbetreiber (zur Zeit sind etwa 11.000 Fabriken und Kraftwerke erfasst) müssen bei Überschreiten der ihnen fest vorgegebenen Emissionsberechtigungen Strafen bezahlen (100 Euro pro Tonne CO2), sofern keine Zertifikate zur Tilgung vorgelegt werden können. Diese Zertifikate vergeben solche Betreiber, die die o.g. Grenzwerte unterschritten haben. Die Nachweispflicht liegt in jedem Fall bei dem Anlagenbetreiber.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?579948

Gedruckt am Sonntag, 28. April 2024 19:46:58