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Fahrradmitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln

Erstellt am: 25.09.2003 | Stand des Wissens: 01.03.2019
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Durch die Möglichkeit der Fahrradmitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖV) können die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gesteigert und zusätzliche Nutzerpotenziale erschlossen werden. Der Einsatzbereich beider Verkehrsmittel wird erweitert und die Flexibilität der Nutzer erhöht [Interde10].
Die Fahrradmitnahme ist beispielsweise aus Sicht des Nutzers dann notwendig, wenn das Fahrrad im Nachtransport (von der Haltestelle des ÖPNV zum Ziel) benötigt wird, am Zielort kein Leih- oder Zweitfahrrad verfügbar ist, die Wegekette nicht zum Ausgangsbahnhof zurückführt (asymmetrische Wegekette) oder wenn aufgrund von Schlechtwetter oder einer Panne der Weg nicht mit dem Fahrrad fortgesetzt werden kann [Interde10].
Doch auch in Zügen des Fernverkehrs und des Nahverkehrs ist die Möglichkeit zur Fahrradmitnahme sehr beliebt. Gerade bei Verbindungen in Städte mit einem starken Radreisetourismus ist die Nachfrage nach Fahrradplätzen in Zügen recht hoch.
Für die Fahrradmitnahme im ÖPNV gibt es je nach Verkehrsverbund und Verkehrsmittel sehr unterschiedliche Regelungen. Die Fahrradmitnahme hat für die Unternehmen weniger einen wirtschaftlichen Nutzen, sie wird viel mehr als imageförderndes Angebot gesehen. Allerdings werden von den Unternehmen auch Kapazitätsprobleme aufgrund der Fahrradmitnahme befürchtet. Diese Problematik wird noch dadurch verstärkt, dass die Anzahl der Fahrradmitnahmen auch in Verkehrsverbünden ohne organisatorische oder infrastrukturelle Veränderungen in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist [LeitfInterde10]. Jedoch sind die meisten Fahrgäste, die dieses Angebot nutzen, Stammkunden. Daher ist der wirtschaftliche Nutzen für das Unternehmen eher als gering einzuschätzen, wie eine Umfrage der TU Dresden 2009 ergab. Es geht bei dem Serviceangebot der Fahrradmitnahme primär um das Image des Unternehmens und um die Kundenbindung [LeitfInterde10].
In den meisten Verkehrsverbünden in Deutschland ist die Fahrradmitnahme in den verschiedenen Verkehrsmitteln erlaubt, nur in wenigen Verkehrsverbünden ist die Mitnahme in Bussen oder Straßenbahnen nicht gestattet. Die Nachfragelenkung kann über Ausschlusszeiten und Tarifbestimmungen geschehen. So können die Spitzenzeiten für die Fahrradmitnahme ausgeschlossen werden, zum Teil ist die Mitnahme nur an Wochenenden möglich. Teilweise erfordert sie einen Kinder- beziehungsweise speziellen Fahrradfahrschein oder ist an den Besitz von Zeitkarten gekoppelt. Durch hochwertige Bike and Ride-Anlagen und öffentliche Fahrradverleihsysteme kann die Nachfrage reduziert werden [LeitfInterde10; BMVBW98h].
Um die Fahrradmitnahme zu ermöglichen, gibt es einige infrastrukturelle Rahmenbedingungen [Interde10]:
  • Zugänglichkeit der Bahnsteige und Haltestellen,
  • Zugänglichkeit der Fahrzeuge (Fahrzeugeinstieg),
  • räumliche und technische Voraussetzungen im Fahrzeug und
  • Fahrzeugkapazität.
Fahrradstellplätze in den Fahrzeugen sollten so gestaltet sein, dass sie multifunktional nutzbar sind. Daher sind Mehrzweckabteile, die auch für Kinderwagen und Rollstühle genutzt werden können und in Schwachlastzeiten zusätzliche Sitzplätze bieten, am besten geeignet. Durch Piktogramme sollten die für den Fahrradeinstieg geeigneten Türen und Abteile gekennzeichnet werden. Um Überlastungen zu vermeiden, können Verstärkerfahrzeuge eingesetzt werden. Fahrradanhänger und -gepäckträger werden vor allem im touristischen Bereich mit klaren Zielpunkten genutzt [LeitfInterde10].
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Vernetzung des nichtmotorisierten Verkehrs mit dem ÖPNV (Stand des Wissens: 01.03.2019)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?301025
Literatur
[BMVBW98h] o.A. Erster Bericht der Bundesregierung über die Situation des Fahrradverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn, 1998/03
[Interde10] TU Dresden, Lehrstuhl Verkehrs- und Infrastrukturplanung, Prof. Dr.-Ing. G.-A. Ahrens, Ahrens, Gerd-Axel, Aurich, Tanja, Böhmer, Thomas, Klotzsch, Jeannette, Pitrone, Anne Interdependenzen zwischen Fahrrad- und ÖPNV-Nutzung. Analysen, Strategien und Maßnahmen einer integrierten Förderung in Städten, 2010
[LeitfInterde10] TU Dresden, Lehrstuhl Verkehrs- und Infrastrukturplanung, Prof. Dr.-Ing. G.-A. Ahrens, Ahrens, G.-A., Aurich, T., Böhmer, T., Klotzsch, J. Leitfaden Interdependenzen zwischen Fahrrad- und ÖPNV-Nutzung , 2010/01
Weiterführende Literatur
[SRL97] o.A. Integration von ÖPNV und Radverkehr in der kommunalen Verkehrsplanung, Ausgabe/Auflage Nr. 38, Berlin, 1997/07, ISBN/ISSN 0936-0778
[BMVBS12q] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Nationaler Radverkehrsplan 2020, Berlin, 2012/10
Glossar
ÖV
Der öffentliche Verkehr (ÖV) ist sowohl im Personen-, Güter- sowie Nachrichtenverkehr für jeden Nutzer in einer Volkswirtschaft öffentlich zugänglich. Dazu zählen sowohl die öffentliche Personenbeförderung, der öffentliche Gütertransport als auch die öffentlichen Telekommunikations- und Postdienste. Der ÖV wird dabei von Verkehrsunternehmen nach festgelegten Routen, Preisen und Zeiten durchgeführt. Der ÖV ist somit im Gegensatz zum Individualverkehr (IV) örtlich und zeitlich gebunden.
Vor dem Hintergrund der verkehrspolitisch geförderten Multimodalität wird der ÖV zunehmend breiter definiert, indem auch alternative Bedienformen, Taxen bis hin zu öffentlichen Fahrrädern und öffentlichen Autos als Teil eines neuen individualisierten ÖV gesehen werden.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?57879

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 17:02:58