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Gestaltung der Bahnhöfe und sonstiger Schnittstellen des Bike and Ride (B+R)

Erstellt am: 25.09.2003 | Stand des Wissens: 01.03.2019
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Eine barrierefreie Gestaltung von Bahnhöfen und Haltestellen und deren Umfeld ist für alle Nutzer, vor allem auch für Radfahrer, wichtig. Die im Rahmen des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz) [BGG] angestrebte barrierefreie Gestaltung öffentlicher Lebensbereiche wird daher künftig auch Radfahrern nützen [BMVBW02c].
Bahnsteige und Haltestellen sollten ebenerdig zugänglich sein, ansonsten sind neben Treppen auch Rampen oder ausreichend dimensionierte Aufzüge notwendig. Neben den Anforderungen für die barrierefreie Gestaltung öffentlicher Bereiche ist auch für die Fahrradmitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln eine abgestimmte Höhe zwischen Bahnsteig und Fahrzeugen wichtig, um den Ein- und Ausstieg zu vereinfachen [BMVBW02c].
Durch Informationen über Ausgängen und Abfahrten und Dienstleistungsangebote (Fahrradverleih, -reparatur etc.) wird die Orientierung erleichtert. Auf Fahrradabstellanlagen sollte ebenfalls deutlich hingewiesen werden, damit diese gefunden und genutzt werden. Um die Akzeptanz der Abstellanlagen zu gewährleisten, sollten diese höchstens 50 - 60 Meter von der Haltestelle oder dem Bahnsteigzugang entfernt sein und Sicherheit vor Diebstahl und Witterung bieten [BMVBW02c, LeitfInterde10].
Der Umgang mit falschparkenden Fahrrädern ist jederorts anders. In Rostock wurden beispielsweise Fahrräder, die ungeordnet und störend an Geländern nahe der Haltestellen (mit einer Bike and Ride-Anlage in unmittelbarer Nähe) abgestellt waren, mit Zetteln versehen, die auf die nächstgelegenen Abstellmöglichkeiten hinwiesen (vergleich Abbildung 1). Dadurch konnte die Anzahl der ungeordnet geparkten Fahrräder deutlich reduziert werden [LeitfInterde10].
Minderung des Falschparkens von Fahrrädern an ÖPNV- Haltepunkten in RostockAbb. 1: Minderung des Falschparkens von Fahrrädern an ÖPNV- Haltepunkten in Rostock [LeitfInterde10]

Des Weiteren sollten Bahnhöfen und Haltestellen des Öffentlichen Verkehrs optimal in das Radwegenetz integriert und in die Radwegweisung einbezogen werden.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Vernetzung des nichtmotorisierten Verkehrs mit dem ÖPNV (Stand des Wissens: 01.03.2019)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?301025
Literatur
[BMVBW02c] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Nationaler Radverkehrsplan 2002-2012, 2002/04
[LeitfInterde10] TU Dresden, Lehrstuhl Verkehrs- und Infrastrukturplanung, Prof. Dr.-Ing. G.-A. Ahrens, Ahrens, G.-A., Aurich, T., Böhmer, T., Klotzsch, J. Leitfaden Interdependenzen zwischen Fahrrad- und ÖPNV-Nutzung , 2010/01
Weiterführende Literatur
[Bick05] Bickelbacher, Paul, Fauth, Clemens "Radlparkhaus" in München-Kieferngarten - Eine gelungene Förderung von Park+Ride, veröffentlicht in PlanerIn, Ausgabe/Auflage 1, 2005
[HBVA11] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA), 2011/06
[BMVBS12q] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Nationaler Radverkehrsplan 2020, Berlin, 2012/10
[BGG] Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Glossar
Bike & Ride Prinzip der Verkehrslenkung durch Bereitstellung von Fahrradständern oder -boxen in der Nähe von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs bereits im Außenbereich von Ballungsräumen, um damit einen Umstieg auf den öffentlichen Verkehr zu ermöglichen mit dem Ziel den motorisierten Individualverkehr zu verringern
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?57872

Gedruckt am Donnerstag, 18. April 2024 10:28:52