Anforderungen der Nutzer an Bike and Ride (B+R)
Erstellt am: 25.09.2003 | Stand des Wissens: 28.11.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH
Gute und sichere Fahrradabstellmöglichkeiten an Bahnhöfen und Haltestellen des ÖPNVs sind die wichtigste Voraussetzung dafür, dass das Fahrrad in Kombination mit öffentlichen Verkehrsmitteln genutzt wird. Um Neukund*innen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu gewinne und Bestandskund*innen zu behalten, kann die Ausstattung von Bahnhöfen und Haltestelen des ÖVs mit attraktiven Fahrradabstellmöglichkeiten ein wichtiges und wirkungsvolles Instrument sein. Wesentliches Augenmerk ist dabei auf den Diebstahlschutz und den Schutz gegen Vandalismus zu legen. Eine Mehrzahl der Bike and Ride-Nutzer hat bereits negative Erfahrungen mit Fahrradparkanlagen gemacht. Mehr als ein Drittel beklagt den Verlust eines Rades oder von Fahrradteilen [BMV97f]. Über 40 Prozent mussten Beschädigungen in Kauf nehmen [BMV97f]. Daraus resultieren insbesondere die Forderungen nach diebstahl- und vandalismussicheren sowie überdachten Fahrradabstellanlagen.
Im Vortransport (mit dem eigenen Fahrrad von der Wohnung zur Haltestelle des
ÖPNV) überwiegt die Forderung nach bewachten Abstellanlagen und Fahrradhaltern mit Rahmenanschlussmöglichkeit, wobei eine Überdachung der Anlagen und Fahrradboxen an zweiter Stelle der Wünsche stehen. Sind Standorte stark frequentiert, sollte nach Meinung der Nutzer eine bewachte Abstellanlage vorhanden sein. Nachtransportnutzer*innen, d.h. die Personen, die ihr Fahrrad für die weiterfahrt vom Bahnhof oder ÖPNV-Halt zum ziel nutzen, fordern Fahrradboxen und Fahrradhalter mit Rahmenanschlussmöglichkeit sowie Witterungsschutz [BMV97f].
ÖPNV) überwiegt die Forderung nach bewachten Abstellanlagen und Fahrradhaltern mit Rahmenanschlussmöglichkeit, wobei eine Überdachung der Anlagen und Fahrradboxen an zweiter Stelle der Wünsche stehen. Sind Standorte stark frequentiert, sollte nach Meinung der Nutzer eine bewachte Abstellanlage vorhanden sein. Nachtransportnutzer*innen, d.h. die Personen, die ihr Fahrrad für die weiterfahrt vom Bahnhof oder ÖPNV-Halt zum ziel nutzen, fordern Fahrradboxen und Fahrradhalter mit Rahmenanschlussmöglichkeit sowie Witterungsschutz [BMV97f].
Bei einem Anteil von 40 bis 50 Prozent der Kombinierer*innen beider Verkehrssysteme wurde der Wunsch nach einem bewachten Fahrradabstellplatz geäußert. Handelt es sich bei der Abstellanlage um eine hochwertige, bewachte Anlage, die nach den Wünschen der Nutzer konzipiert ist, würden viele Nutzer entsprechende Gebühren in Kauf nehmen.
Einen Service zur Gepäckaufbewahrung wünscht sich ein Drittel der Bike and Ride-Nutzer. Damit ist dieses hinter dem Wunsch des bewachten Fahrradparkens die am zweithäufigsten genannte Forderung [BMV97f].
Ferner wird auch der Wunsch nach einem Reparaturservice (zum Beispiel im Rahmen einer Fahrradstation) geäußert. Im Nachtransport (mit einem deponierten Zweitrad von der Haltestelle des ÖPNV zum Ziel) ist dabei die Nachfrage mit 23 gegenüber 10 Prozent im Vortransport höher [BMV97f].
Bei der Fahrradmitnahme ist der am stärksten vertretene Fahrtzweck der Freizeitverkehr. Dieser als Regelfall zu bezeichnende Fahrtzweck enthält allerdings Ausnahmen. So wirden im S-Bahnnetz von Berlin in den 1990er Jahren an Werktagen rund 50.000 Fahrräder befördert, was auf die günstigen räumlichen und tariflichen Rahmenbedingungen zurückzuführen war. Hiervon entfiel ein Großteil auf den Fahrtzweck Arbeit [BMV97f].
Rund 66 Prozent der Nutzer empfindet die Fahrradmitnahme als umständlich, 37 Prozent bezeichnen den Preis für die Mitnahme als zu hoch und 30 Prozent werden von den Ausschlusszeiten abgeschreckt. Lediglich wenige sehen keinen Hinderungsgrund für die Mitnahme des Fahrrades in Bus und Bahn. Daraus lässt sich ableiten, dass die wenig komfortable Mitnahme der Hauptgrund für den Verzicht der Radnutzung in Kombination mit dem öffentlichen Verkehr (ÖV) darstellt [BMV97f].